Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist weiterhin geregelt, dass Spiele auf Datenträgern nicht mit USK-Alterskennzeichen gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfüllen. Deshalb muss bei entsprechenden Spielen geprüft werd...