Seite 1 von 1

Spieleverkauf an Spieletag erlaubt?

Verfasst: 14. August 2009, 10:53
von Spielevater
Hallo,
weiß da zufällig jemand genau Bescheid?

Wenn ich einen Familien-Spiele-Tag veranstalte und jemand ein Spiel dort dann direkt kaufen möchte, ist das erlaubt? Darf ich (Gewerbeschein vorhanden) statt über den Online-Shop, dort dann direkt verkaufen?

Die Frage stellt sich besonders dann, wenn der Spieltag sonntags stattfindet.

Gruß & Dank
Oliver S.
www.spielevater.de

Re: Spieleverkauf an Spieletag erlaubt?

Verfasst: 14. August 2009, 11:33
von Michael Blumöhr
Hallo Oliver,

das hängt vom Ladenschlussgesetz Deines Landes ab. Normalerweise ist ein Verkauf am Sonntag nicht erlaubt. Es gibt aber jede Menge Ausnahmen: Tankstellen für Reisebedarf, etc. An Werktagen gibt es eine andere Regelung.

Für uns in Darmstadt (Land: Hessen) bedeutet das: an Werktagen ist der Ladenschluss aufgehoben, d.h. bei unserem Spielefest darf Samstag ganztägig bis 24 Uhr verkauft werden.
Für den Sonntag benötigen wir eine Ausnahmegenehmigung, die man bei uns beim Ordnungsamt beantragen muss und die IHK prüft bzw. zustimmen muss. Die nennt sich bei uns Festsetzung eines Spezialmarkts (dazu gehören Jahrmärkte, Messen, etc.), dabei muss eine Mindestzahl an Ausstellern/Händlern beteiligt sein und zumindest hier in Darmstadt ist das auch nicht ganz billig. Bei der Genehmigung wird auch noch das bundesland abhängige Feiertagsgesetz berücksichtigt (da gehören u.U. auch Totensonntag und Volkstrauertag zu den Sonntagen, an denen ein Spezialmarkt nicht genehmigt wird).

Grüße,
Michael

http://www.darmstadt-spielt.de

Re: Spieleverkauf an Spieletag erlaubt?

Verfasst: 14. August 2009, 12:46
von Spielevater
Hallo Micharel,

so hab ich mir das auch gedacht, aber wie ist es mit der Klausel "Adventssonntag"! - ist es an Adventssonntagen nicht einfacher ?

Gruß
Oli

Re: Spieleverkauf an Spieletag erlaubt?

Verfasst: 14. August 2009, 14:56
von Michael Blumöhr
Hallo Oli,

Spielevater schrieb:
> so hab ich mir das auch gedacht, aber wie ist es mit der
> Klausel "Adventssonntag"! - ist es an Adventssonntagen nicht
> einfacher ?

Wahrscheinlich nicht, außer Du hängst Dich an einen bestehenden Markt (Weihnachtsmarkt) an. Allerdings ist dabei zu beachten, ob der auf eine bestimmte Fläche begrenzt ist. Ist Dein Lokal zu weit weg, gilt's dann nicht mehr.
Wenn allerdings in der Stadt ein verkaufsoffener Sonntag ist, dann gilt das meist für die ganze Stadt/Stadtteil. Auf die zeitliche Begrenzung ist dann auch noch zu achten. Wir nutzen das in diesem Jahr bei "Darmstadt spielt" (auch wenn wir da eher von einem negativen Einfluss des verkaufsoffenen Sonntags ausgehen: die Innenstadt ist dann wohl für die meisten Leute attraktiver und wir hatten auch schon den Effekt, dass die Leute ihre Kinder einfach zu uns geschickt haben und einkaufen gegangen sind :-(

Grüße,
Michael

Re: Spieleverkauf an Spieletag erlaubt?

Verfasst: 26. August 2009, 07:44
von Dicemon
Brauchst du da nicht sogar dann eine Reisegewerbekarte, wenn Du auswärtig deines Ladens die Ware übergibst?


Alex

Re: Spieleverkauf an Spieletag erlaubt?

Verfasst: 1. September 2009, 21:39
von Spielevater
Hallo Michael,
wir haben uns nun entschieden, die ganze Sache als eine reine "Spielveranstaltung" zu machen, also ohne Verkauf!

Wir werden auch um 11:00 Uhr beginnen, wegen dem Hauptgottesdienst am Sonntag. So denken wir das jetzt alles rechtlich i.O. ist.

Gruß
Oli