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Kleines Rätsel
Verfasst: 23. März 2011, 17:02
von peer
Hallo,
ein kleines Rätsel für Rechtsexperten und solche die es werden wollen:
Am kommenden Sonntag um 0.00 mietet jemand ein Auto und bringt es um 8.00 wieder zurück.
Wie viele Stunden Miete muss er bezahlen?
Viel Spaß beim lösen und diskutieren ;-)
ciao
peer
Re: Kleines Rätsel
Verfasst: 23. März 2011, 17:44
von VolkerN.
Moin,
also spontan würde ich sagen, dass er für 7 Stunden bezahlen muss, da die Uhren ja in der Nacht eine Stunde vorgestellt werden.
Sicher bin ich natürlich nicht und ich denke auch, dass
es falsch ist, sonst wäre es Dir zu einfach, oder ?
Bezahlt man Mietwagen überhaupt nach Stunden oder nur nach Tagen ? Bin da nicht sehr bewandert.
Grüße
VolkerN.
Re: Kleines Rätsel
Verfasst: 23. März 2011, 17:44
von myzy
Ze aechte her!
Die Digitaluhr kennt keine 24. Stunde, im Kreis liegt der 360. Grad im nullten Grad. Phantomsekunden gibt es nicht, ergo bin ich der 32-Stunden-Mann mit "Colt Seavers"-Faust.
Harsche Mythen,
Lemma von Zorn
Re: Kleines Rätsel
Verfasst: 23. März 2011, 21:24
von Thomas O.
Hi Peer,
sollte die Mietsache wirklich nach Stunden vermietet (und bezahlt) werden, so wäre ich ziemlich optimistisch, eine Mietdauer von 7 Stunden auch juristisch durchsetzen zu können. Letztlich ist es ja die Nutzungsdauer, die bezahlt wird, und die beträgt definitiv 7 Stunden. Auch der Wertverlust entspricht einer 7-stündigen Benutzung, so dass der Vermieter doch gar keinen Anspruch auf 8 x Stundenmiete haben kann.
Oder täusche ich mich? Mit dem "common sense" sind schon viele im Rechtsbereich auf die Nase gefallen...
Prost
Thomas
Re: Kleines Rätsel
Verfasst: 25. März 2011, 17:52
von Dicemon
je nachdem wie der Mietvertrag aussieht!
Tolle Antwort, ne?
nach Stunden 7.
nach Uhrzeit 8!
Re: Kleines Rätsel
Verfasst: 27. März 2011, 09:59
von Carsten Pinnow
Hallo Peer,
an einem normalen Sonntag wäre das eine Nutzungsdauer von 8 Stunden und 1 Minute, was in Deinem konkreten Fall vermutlich als 9 Stunden abgerechnet würde. An DIESEM Sonntag (also heute) sind es natürlich 1 Stunde weniger :)
cheers,
Carsten
---
www.Ludoversum.de
nee
Verfasst: 28. März 2011, 07:40
von Dicemon
ich glaube da irrst du, da der Fristbeginn erst in der Minute danach beginnen dürfte, habe aber kein BGB zur Hand, aber die §§ 187 I und 188 II dürften hier wohö analog gelten....
Re: Kleines Rätsel
Verfasst: 30. März 2011, 08:31
von Braz
jaja....die Frage, die sich daraus ergibt: Miete ich ein Auto von zu Beginn der Winterzeit um 2 Uhr und bringe es wieder um 3 Uhr zurück (quasi innerhalb des Zeitraum der Zeitumstellung)...muss ich dann gar nichts zahlen?! ;-)
Nein, ernsthaft: Ich bin mir ziemlich sicher, dass man die absolute Nutzdauer zahlen muss. Also egal wie die Zeit verstellt wurde: Du hast das Auto [b]effektiv[/b] 8h genutzt....unabhängig von der Anfangs- und Endzeit.
Re: Kleines Rätsel
Verfasst: 30. März 2011, 16:10
von Cäsar
Braz schrieb:
> Nein, ernsthaft: Ich bin mir ziemlich sicher, dass man die
> absolute Nutzdauer zahlen muss. Also egal wie die Zeit
> verstellt wurde: Du hast das Auto [b]effektiv[/b] 8h
> genutzt....unabhängig von der Anfangs- und Endzeit.
wie jetzt...???
Ich komme nur auf 7 Stunden.... :???:
Grüsse
Cäsar
Re: Kleines Rätsel
Verfasst: 30. März 2011, 20:27
von Braz
> wie jetzt...???
>
> Ich komme nur auf 7 Stunden.... :???:
>
jajaja....... 7h ;)