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Breaking News: "Vielspiel des Jahres" - nur ein verspäteter Aprilscherz?

Verfasst: 20. April 2011, 09:45
von Gead
Die Jury benennt den Preis "Kennerspiel des Jahres" kurzfristig um. Der Protest in der Vielspielergemeinde war einfach zu groß geworden, nachdem viele den Preis bereits mit "Kenner spielen Württemberger" (in Anlehnung an den bekannten Weinslogan aus der Winzerregion) verspottet hatten. Als der Protest schließlich die Dimensionen eines zweiten Stuttgart 21 anzunehmen drohte und nur noch anthrazit-malerisch von Spiel 21 die Rede war, musste die Marketingabteilung der Jury schnell handeln. Ab heute soll der Preis darum "Vielspiel des Jahres" heißen. Verbunden mit der Auflage, dass das Spiel auch wirklich nur für Vielspieler (aller Bundesländer) geeignet ist.

Die Auszeichnung und damit verbunden der Verkauf des "Vielspiel des Jahres" ist an strenge Auflagen gebunden. Die potenziellen Käufer müssen vor dem Kauf des späteren Preisträgers versichern, dass man den Preisträger - weil man ja Vielspieler ist - schon vorher kannte, ausgiebig gespielt und des Vielspielens für würdig befunden hat. Der Nachweis kann in Form von Bild- und Tonaufnahmen von repräsentativen Spielerunden erfolgen. Oder durch notariell beglaubigte Zeugenaussagen am Spiel Beteiligter (die aber selbst keine Vielspieler sein dürfen), die wiederum beim Bayerischen Spielearchiv hinterlegt sein müssen (wobei das Datum des Poststempels entscheidend ist). Der einfache Nachweis in Form des Kaufbelegs mit Datum vor Bekanntgabe des Preisträgers zum "Vielspiel des Jahres" genügt allerdings auch.

Der Preis ist weiterhin an die Auflage gebunden, dass für die Dauer eines Jahres - bis zur Vergabe des nächsten "Vielspiel des Jahres" - nur dieses eine Spiel gespielt werden darf. Zuwiderhandlungen können mit der Rücknahme des Preises geahndet werden. Mit dem "Vielspiel des Jahres" ausgezeichnete Verlage haften für das Fehlspielverhalten Ihrer Käufer. Kinder haften hier für ihre vielspielenden Eltern.

Ein ironischer Preis. Für 1-X Vielspieler. Ab mindestens 18 Jahren. Kinder dürfen ausnahmsweise mitspielen.

Kleingedruckte Grüße
;-)