russell_wilson hat geschrieben:Also darf man von jedem Spiel beliebige Fotos machen und dann veröffentlichen?
Thygra hat geschrieben:Du wurdest schon richtig verstanden.
Es kommt immer auf den Zusammenhang an, deshalb kann man die Frage nicht ganz so pauschal beantworten. Am besten erklärst du, was du genau vorhast, dann kann man dir auch besser helfen.
widow_s_cruse hat geschrieben:Hallo Emanuel,
wenn ich es richtig sehe, meinst du die Verwendung von Pressematerial im Rahmen einer Produktanpreisung eines Online-Shops. Eehm - nein, ich erkenne gar kein Problem bei der Verwendung in dieser Form, wo das Material von den Verlagen genau für diesen Zweck (Verkaufsförderung) bereitgestellt wird.
Bei deinen Spieleempfehlungen würde ich es noch zu schätzen wissen, wenn du den Spieleautor und Grafiker für das Werk namentlich würdigen würdest.
russell_wilson hat geschrieben:Meine Frage war eigentlich mehr, ob man einfach so Inhalte eines Spiels fotografieren darf oder ob die Spiele geschützt sind.
Thygra hat geschrieben:russell_wilson hat geschrieben:Meine Frage war eigentlich mehr, ob man einfach so Inhalte eines Spiels fotografieren darf oder ob die Spiele geschützt sind.
Ich glaube, du willst eigentlich gar nicht fragen, ob man Spielinhalte fotografieren darf, sondern ob man solche Fotos veröffentlichen darf. Das ist nämlich ein großer Unterschied.
Zu deinem Privatgebrauch darfst du Spielinhalte nach Belieben fotografieren. Aber veröffentlichen eben nur wie oben bereits beschrieben.
Du kannst aber auch einfach die Verlage abschreiben und um Erlaubnis bitten. Im Zusammenhang mit einer Rezension werden vermutlich mindestens 99% der Verlage zustimmen.
Nutzungsrechte
Wir freuen uns immer, wenn Sie über unsere Produkte berichten. Um Sie bei Ihrer Arbeit zu unterstützen, haben wir diese Datenbank angelegt, deren Medien Sie kostenlos für Ihre Berichterstattung nutzen dürfen. Die Verwendung der Abbildungen ist im Rahmen der Produktvorstellung honorarfrei. Wir behalten uns das Urheberrecht an den zur Verfügung gestellten Bildern vor und bitten Sie, dies bei Verwendung anzugeben.
Ravensbruger hat geschrieben:1. Material von unserer Presseseite dürfen Sie gerne unter Berücksichtigung der Copyrights und Angabe der Quelle verwenden. Dies ist jedoch nur in Zusammenhang mit einer Berichterstattung über das Unternehmen Ravensburger und Ravensburger Produkte möglich.
[...]
5. Die Veröffentlichung von Textauszügen, Artwork oder Innenillustrationen in unseren Produkten ist nur nach vorheriger Absprache mit der Pressestelle möglich.
Rei hat geschrieben:Wie sieht es in dem Zusammenhang mit Boardgamegeek aus? Ist da das US Recht anders? Viele nutzen ja auch Bilder von BGG (mit Quellenangabe) für Berichte.
Thygra hat geschrieben:Auf BGG kümmern sich leider die meisten User generell nicht um irgendwelche Rechte ...
Günter Cornett hat geschrieben:Was das Hochladen von Bildern und Spielregeln betrifft, so wird das von den Verlagen i.d.R. akzeptiert, auch wenn es eine Verletzung von Urheberrechten darstellt. Beschwert sich ein Rechteinhaber, wird es m.W. schnell entfernt. Ich halte BGG in dieser Hinsicht auch für hilfreich.
Thygra hat geschrieben: Ich habe über einen längeren Zeitraum (ca. 3 Jahre) versucht, alle bei BGG auftauchenden Übersetzungen von Spielanleitungen, die nicht von Pegasus autorisiert waren, von den jeweiligen Usern wieder entfernen zu lassen. Und zwar mit einem freundlichen Brief, der auch Dankbarkeit für die Übersetzung zeigt, dann aber sachlich erklärt, weshalb diese gut gemeinte Übersetzung leider eher ein Schaden für Pegasus sein kann.
Thygra hat geschrieben:Die meisten haben zwar ihre Übersetzung dann wieder gelöscht, aber verstanden hat es nur eine Minderheit. Und ein User aus Spanien hat danach in einem spanischen Forum einen Pegasus-Boykott-Aufruf gestartet und benotet seitdem ALLE bei Pegasus erscheinenden Spiele bei BGG immer mit einer 1 ...
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Yakosh-Dej hat geschrieben:Kritischer sehe ich den Bereich der Online-Simulatoren von Brettspielen,
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