Rei hat geschrieben:Wie sieht es in dem Zusammenhang mit Boardgamegeek aus? Ist da das US Recht anders? Viele nutzen ja auch Bilder von BGG (mit Quellenangabe) für Berichte.
Thygra hat geschrieben:Auf BGG kümmern sich leider die meisten User generell nicht um irgendwelche Rechte ...

Das ist auch meine Erfahrung.
BGG ist z.T. sehr praktisch, um sich über ein Spiel zu informieren. Was das Hochladen von Bildern und Spielregeln betrifft, so wird das von den Verlagen i.d.R. akzeptiert, auch wenn es eine Verletzung von Urheberrechten darstellt. Beschwert sich ein Rechteinhaber, wird es m.W. schnell entfernt. Ich halte BGG in dieser Hinsicht auch für hilfreich.
Mir gefällt es aber gar nicht, dass manche BGG-User meinen, eigene Versionen von existierenden Spielen zum Download anzubieten, entweder über BGG oder auf Seiten wie artscow.
Als Autor macht man sich teilweise unbeliebt, erhält aber auch Unterstützung, wenn man auf seinen Rechten besteht. Es hält sich z.B. das Gerücht, dass man ein Spiel veröffentlichen dürfe, sobald es nicht mehr regulär erhältlich ist:
https://boardgamegeek.com/article/26553568#26553568M.W. ist das auch in den USA nur dann der Fall, wenn der Rechteinhaber auch nach ausführlicher Recherche nicht auffindbar ist, bin mir da aber nicht ganz sicher.
Desweiteren hält sich das Gerücht, dass man ein Spiel mit anderem Thema veröffentlichen dürfe, weil das Regelwerk nicht geschützt sei (wenn es nicht ein US-Patent hat). Das gilt m.W. bspw. auch für Bücher; so darf man bspw. Harry Potter nach US-Recht in eine andere Zeit an einen anderen Ort verlegen und es mit eigenen Worten nacherzählen. Auch hier bin ich mir nicht ganz sicher, aber mir wurde das recht glaubhaft mitgeteilt. In Deutschland ist das anders.
Allerdings gilt in den USA nicht mehr nur US-Recht. Seit Unterzeichnung der Berner Übereinkunft (m.W.1989) müssen zumindest die Urheberrechte ausländischer Autoren besser gewahrt werden. Denn die BÜ enthält gewisse Urheber-Grundrechte, die auch das US-Recht einem nicht nehmen kann. Deshalb haben die USA sie erst spät unterzeichnet. Die BÜ gilt aber nur grenzüberschreitend, so dass durch sie internationale Autoren aus ca 190 Ländern m.W. in den USA besser geschützt sind als US-Autoren. Ebenso sind US-Autoren durch sie außerhalb der USA geschützt. Das US-Recht selbst hat sich aber wohl auch verändert (worüber ich aber nichts genaues weiß), so dass dieser Vorteil möglicherweise nicht mehr existiert oder geschrumpft ist.
Die Berner Übereinkunft spielt auch eine Rolle in der Diskussion um eine (vielleicht nicht mehr) geplante Veröffentlichung von Twixt. Angeblich hat Alex Randolph nach US-Recht die Urheberrechte darin verloren; meiner Meinung nach gilt aber für Alex Randolph österreichisches Recht bzw. das der BÜ, weil er zum Zeitpunkt der Entwicklung als in Österreich lebender US-Amerikaner einem Österreicher gleichgestellt war.
Hier die Diskussion auf bgg zum Thema "Twixt-rechte verloren?":
https://boardgamegeek.com/thread/182889 ... e-p/page/3Einzelne relevante Aspekte aus diesem Thread zum US-Recht und zur Berner Übereinkunft, zu denen ich mich äußere, habe ich hier aufgelistet:
https://boardgamegeek.com/article/26741237#26741237Generell mache ich auf BGG die Erfahrung, dass es bei einigen schon ein Umdenken bewirkt. Manche Amis unterscheiden zwischen law und moral rights und machen jetzt die Erfahrung, dass das, was als moral rights bezeichnet wird, in Europa Gesetz ist und durch die BÜ teilweise auch in den USA. Das Printerstudio Sharing Project
https://boardgamegeek.com/geeklist/1696 ... ng-project hat seine Regeln - nach anfänglicher Ablehnung - auf mein Betreiben
https://boardgamegeek.com/geeklist/1696 ... tem3374805 hin geändert.
Bei der oben erwähnten Twixt-Diskussion argumentiere ich übrigens (Achtung! Jetzt kommt mein obligatorischer Seiten"hieb", denen manche sicher schon vermisst haben ...) ... argumentiere ich übrigens Seite an Seite miteinem aktiven SAZ-Mitglied, verdächtig einträchtig ...
