Anzeige

Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Allgemeine Spiele-Themen
Benutzeravatar
Schmusie1980
Kennerspieler
Beiträge: 130

Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Beitragvon Schmusie1980 » 17. Juni 2018, 09:02

Hallo,

habe folgendes Problem: bei Eagle-Gryphon Games habe ich kleine Erweiterungen zum Spiel Fleet gekauft.
Die Sendung kam direkt von den USA, wurde am Frankfurter Flughafen aber nicht verzollt und nun bekomme ich von der deutschen Post einen Brief, in dem ich 2 Möglichkeiten habe:

1.) Entweder innerhalb von 7 Tagen die Sendung beim zuständigen Zollamt abholen oder
2.) eine nachträgliche Postverzollung, die 28,50 € kostet

Was ist billiger für mich ?

Laut Brief der Post konnte die Verzollung nicht vorgenommen werden, weil Eagle die Rechnung nicht außen an der Sendung angebracht hat.

Was ratet ihr mir ?

Danke!

P.S.: der Warenwert ist 55 $

Benutzeravatar
Dee

Re: Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Beitragvon Dee » 17. Juni 2018, 09:15

Ohne Gewähr: bis 150 Euro sind es 19% Einfuhrumsatzsteuer. Also weniger als die 50% der Post.

Benutzeravatar
Schmusie1980
Kennerspieler
Beiträge: 130

Re: Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Beitragvon Schmusie1980 » 17. Juni 2018, 09:20

Erstmal danke. Die Post schreibt, daß der Absender die Rechnung nicht außen auf das Paket geklebt hätte.
Wenn das so gewesen wäre, hätte ich dann auch EUSt zahlen müssen ?

Thygra
Kennerspieler
Beiträge: 3159

Re: Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Beitragvon Thygra » 17. Juni 2018, 13:03

Ja, die Steuer fällt sowieso an.
André Zottmann (geb. Bronswijk)
Thygra Spiele
(u. a. für Pegasus Spiele tätig)

Benutzeravatar
Maery
Kennerspieler
Beiträge: 143
Wohnort: Bocholt
Kontakt:

Re: Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Beitragvon Maery » 17. Juni 2018, 13:34

Du kannst auch erstmal zum Zoll hingehen und dich beraten lassen bzw. die wirklich zu zahlenden Steuern erfahren. Dort kannst du immer noch das Paket nicht annehmen.
Wir hatten das z.B. auch bei einem Paket (Brettspiel) aus Australien.

Thygra
Kennerspieler
Beiträge: 3159

Re: Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Beitragvon Thygra » 17. Juni 2018, 14:43

Die wirklich zu zahlenden Steuern kann man ja selbst ausrechnen: 55$ sind zur Zeit ca. 47€, darauf zahlt man 19%, also knapp 10 Euro.

Um das nachzuweisen, muss man allerdings die Rechnung vorlegen. Die muss also zum Zollamt mitgenommen werden. Sollte sie sich im Paket befinden, musst du vermutlich das Paket vor den Augen des Zollbeamten öffnen und die Rechnung entnehmen, um den Nachweis über den Wert zu erbringen.

Evtl. musst du das Paket sowieso öffnen, um nachzuweisen, dass der Inhalt mit den Rechnungspositionen identisch ist.

Disclaimer: Ich gebe hier Halbwissen von mir, evtl. mag sich jemand mit mehr Import-Erfahrung äußern.
André Zottmann (geb. Bronswijk)
Thygra Spiele
(u. a. für Pegasus Spiele tätig)

Benutzeravatar
DocZarius
Spielkamerad
Beiträge: 35

Re: Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Beitragvon DocZarius » 17. Juni 2018, 15:58

Ich kann nur ähnliches empfehlen.

Habe einmal etwas über Amazon aus dem Ausland bestellt. Die Gebühren die die deutsche Post dafür nimmt sind unverschämt.

Also Rechnung ausdrucken und zum Zollamt gehen. Dort wirst du (vermutlich) wie bereits geschrieben das Paket öffnen müssen und die Rechnung vorzeigen. Wenn alles glaubwürdig ist, zahlst du 19% der Rechnung und gut ist.

Hatte ich bereits ein paar mal und es gab bisher auf dem Zollamt keine Probleme.

Benutzeravatar
ErichZann
Kennerspieler
Beiträge: 1549
Wohnort: Münster
Kontakt:

Re: Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Beitragvon ErichZann » 17. Juni 2018, 17:56

Warenwert nicht größer als 22 Euro
Warensendungen mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22 Euro können ohne die Erhebung von Einfuhrabgaben eingeführt werden. Von der Befreiung ausgeschlossen sind alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Eau de Toilette sowie Tabak und Tabakwaren (Art. 23, 24 Zollbefreiungsverordnung).
Eine weitere Ausnahme besteht für Röstkaffee, löslichen Kaffee und kaffeehaltige Waren, für die keine Verbrauchsteuerbefreiung (§ 1 Abs. 1 Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung) greift, weswegen die Kaffeesteuer weiterhin zu entrichten ist.

Warenwert zwischen 22 Euro und 150 Euro
Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Allerdings werden Abgaben in einer Höhe von weniger als 5 Euro nicht erhoben.
Nazi Punks Fuck Off!!

Benutzeravatar
Twixtim
Kennerspieler
Beiträge: 234

Re: Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Beitragvon Twixtim » 17. Juni 2018, 20:34

Etwas off-topic, aber trotzdem ratsam:

Beschwert euch bei solchen Dingen beim Zoll immer darüber, dass Zölle eine unerträgliche Diskriminierung nach Herkunft sind. Zölle gehören weder ins 21. Jahrhundert noch in die Europäische Union. Der Zoll-Irrsinn muss endlich mal aufhören.

Thygra
Kennerspieler
Beiträge: 3159

Re: Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Beitragvon Thygra » 17. Juni 2018, 23:18

Es geht hier aber nicht um Zölle, sondern um Einfuhr-Umsatzsteuer. Das sind 2 ziemlich verschiedene Dinge.
André Zottmann (geb. Bronswijk)
Thygra Spiele
(u. a. für Pegasus Spiele tätig)

Benutzeravatar
ErichZann
Kennerspieler
Beiträge: 1549
Wohnort: Münster
Kontakt:

Re: Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Beitragvon ErichZann » 18. Juni 2018, 01:05

Siehe meinen Post...4 Sekunden Googeln hätte ungefähr das gleiche Ergebnis gebraucht...das was ich geschrieben habe ist von der Internetseite des deutschen Zolls...
Nazi Punks Fuck Off!!

Benutzeravatar
ErichZann
Kennerspieler
Beiträge: 1549
Wohnort: Münster
Kontakt:

Re: Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Beitragvon ErichZann » 18. Juni 2018, 01:07

Twixtim hat geschrieben:Etwas off-topic, aber trotzdem ratsam:

Beschwert euch bei solchen Dingen beim Zoll immer darüber, dass Zölle eine unerträgliche Diskriminierung nach Herkunft sind. Zölle gehören weder ins 21. Jahrhundert noch in die Europäische Union. Der Zoll-Irrsinn muss endlich mal aufhören.


Ich wüsste nicht, dass man innerhalb der EU irgendwo Zoll bezahlt...
Nazi Punks Fuck Off!!

Benutzeravatar
ErichZann
Kennerspieler
Beiträge: 1549
Wohnort: Münster
Kontakt:

Re: Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Beitragvon ErichZann » 18. Juni 2018, 01:08

Thygra hat geschrieben:Es geht hier aber nicht um Zölle, sondern um Einfuhr-Umsatzsteuer. Das sind 2 ziemlich verschiedene Dinge.


Klar...die Einfuhrumsatzsteuer wird bei Warensendungen aus dem nicht EU Ausland aber nunmal über den Zoll abgewickelt, zumindest bei Privatpersonen.
Nazi Punks Fuck Off!!

Benutzeravatar
Nafets
Kennerspieler
Beiträge: 346

Re: Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Beitragvon Nafets » 18. Juni 2018, 09:04

Nun ja.... das wird die Kfz-Steuer auch. ;-)

Benutzeravatar
MrPanic
Spielkamerad
Beiträge: 28

Re: Zoll wegen Briefsendung mit Wareninhalt

Beitragvon MrPanic » 18. Juni 2018, 15:40

Ist der Standardbrief von der Post.

War auch schon paar mal beim Zoll, passiert bei Kickstarter-Sachen schon mal, wenn die nicht EU-friendly sind und direkt aus Amerika (oder anderswo außerhalb EU) verschickt werden.

Ganz wichtig, wie oben schon mehrmals erwähnt: Bring die Rechnung mit, sonst schicken die dich wieder weg, sollte diese nicht im Paket selbst noch mal sein. Es muss halt der Betrag ersichtlich sein, aus dem die dann die Umsatzsteuer berechnen. Zahlst du dann direkt vor Ort und bekommst das Paket.

Öffnen musste ich bisher auch immer, damit die sehen, was drin ist. Meistens sind sie erstaunt, dass es ein analoges Spiel ist. Gibt es scheinbar nicht mehr häufig *gg*

Also auf jeden Fall selbst zum Zoll, das sollte immer günstiger sein, weil die Post ja noch Gebühren drauf schlägt für ihren Service.


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste