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[RF] Anno 1452 Megaeilig

Verfasst: 30. Dezember 2003, 09:35
von Stemmi
Hallo nocheinmal
Wollen Sylvester mal wieder 1452 spielen.
Hier nocheinmal meine Frage, die immer wieder auftrat.
Wenn ich eine Heiratskarte spiele, kann mein Gegner dann sofort eine Kindbettkarte spielen? Und habe ich dann sofort meine Privilegien verloren oder garnicht erst erhalten?
Würde uns alle sehr freuen, wenn sich diesmal einer der Frage erbarmen könnte. Es ist eines der genialsten Spiele, wenn es auch bei den Regeln etwas hakt.
also bitte bitte, bitte


Holger

Re: [RF] Anno 1452 Megaeilig

Verfasst: 30. Dezember 2003, 12:12
von Stephan
Hallo Stemmi!

Da mit der "Kindbett" Karte m.E. eine Ehefrau daingerafft wird und nicht eine Karte am ausspielen gehindert wird, ist die Existenz einer Ehefrau zwingend. Wenn man jedoch die Frau heiratet, erhält man auch die Privilegien.

viele Grüße
Stephan

Re: [RF] Anno 1452 Megaeilig

Verfasst: 30. Dezember 2003, 15:29
von Stemmi
Hallo Stephan
Wenn ich aber nun meine Heiratskarte ausspiele, erhalte ich sofort die Privilegien. Wenn mein Gegner aber nun die Kindbettkarte ausspielt, verliere ich dann die Privilegien auch sofort wieder? Kann also der Gegner meine Aktion sofort verhindern, oder gilt das nur für eine im Spiel befindliche Damen? Und wann ist dann diese Dame im Spiel?

Fragen über Fragen



Stemmi

Re: [RF] Anno 1452 (trotz Dringlichkeit gemächlich getippt)

Verfasst: 30. Dezember 2003, 16:52
von Peter Gustav Bartschat
Aus dem Gedächtnis geantwortet (da mich 72 Kilometer vom nächsten erreichbaren Regelheft trennen): Die Spielregel führt nur eine einzige negative Konsequenz für den jungen Vater auf, dessen Gattin im Kindbett stirbt, nämlich dass er eine Besitzkarte, die er nur durch Heirat erworben hat, sofort nach dem Hinscheiden seiner Gemahlin abgeben muss.

Andererseits ergibt sich daraus natürlich die Frage, ob es sich allein deswegen lohnen würde, die Gemahlin eines Mitspielers umzubringen. Es müssen also wohl noch mehr unangenehme Konsequenzen damit verbunden sein.

Wir haben das in unseren Spielrunden so gelöst, dass wir die "weichen" Konsequenzen einer Eheschließung (z.B. eine Aktion mehr zu haben) mit der Ehefrau sterben ließen, die "harten" Konsequenzen (z.B. neu angesiedelte Bürger) bestehen ließen. Unsere Überlegung war dabei, dass solche Dinge wie eine Aktion mehr zu haben simuliert, dass die Ehefrau bei der Verwaltung des Reiches mithilft (was sie nach ihrem Tod natürlich nicht mehr tut), solche Dinge wie angesiedelte Bürger aber zur Mitgift gehören und in den Besitz des Ehemannes über gehen.

Es gibt aber meines Wissens keine definitive Klärung dieses Punktes im Regeltext.

Auf Xuntheit!
Gustav der Bär