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[RF] Im Schatten des Kaisers
Verfasst: 25. Oktober 2004, 14:06
von olli
So, schnell noch ein paar Fragen zu „Im Schatten des Kaisers“.
Einige Regelfragen (s.u.) klärten sich wirklich nach dem 1. Spiel (trotzdem Danke an alle). Andererseits blieben viele wichtige und weniger wichtige Punkte ungeklärt. Ich hoffe jemand von Euch weiß Rat.
1. Aktionskarte „Ausländische Königstochter“ (Heirat) oder Phase 3 (Heirat):
Ist eine Heirat mit einem kirchlichen Kurfürsten möglich?? (wohl eher nicht, obwohl laut Regel nur ein unverheirateter auf das Kurfürsten-Feld gezogen werden darf, ob er dann im folgenden heiraten darf, bleibt unerwähnt)
2. Aktionskarte „Medicus“ oder Privileg des Kurfürsten zu Köln:
Ist ein Verjüngen/Altern von Kurfürsten und/oder des Kaisers möglich (scheinbar schon, wird aber nicht extra erwähnt, wie so vieles andere)? Sind die Folgen des Alterns die gleichen wie in Phase 2 (wahrscheinlich)? Wird ein verstorbener Kurfürst auch ersetzt (wohl eher nicht)?
3. Erzbistum Mainz:
Bekommt der Kurfürst den Siegpunkt (sein Privileg) nur, wenn er Kurfürst bleibt (so steht es in der Regel), oder bekommt ein neuer Kurfürst (2 Siegpunkte) ebenfalls das Privileg (würde dann insgesamt 3 Siegpunkte ausmachen).
4. Phase 5, Punkt 3 (neuer Kurfürst, kann aber nicht besetzt werden):
Wohin kommt der (ggf.) abgesetzte Kurfürst? Verfahren wir analog zu Punkt 1 (nur in dieses Kurfürstentum zurück), oder kann der abgesetzte Kurfürst auf ein Adelsfeld eines beliebigen Kurfürstentums gesetzt werden (die Regel spricht hier nur von „Adelsfeldern“, wobei dies in allen anderen Fällen noch näher beschrieben wird, nur halt hier nicht).
Was passiert mit meinem Spielstein wenn der abgesetzte Kurfürst nur in dieses Kurfürstentum zurückgesetzt werden darf, dort aber kein Platz mehr vorhanden ist (siehe Bedingung in Überschrift: neuer Kurfürst, kann aber nicht besetzt werden)?
5. Aktionskarte „Graue Eminenz“:
Was passiert, wenn ein Spieler keinen freien Adligen mehr im Vorrat hat? Darf er die Karte gar nicht nehmen (so steht es in der Regel)? Warum kann man hier nicht alternativ (oder ausschließlich) die genommene Karte (Baron ist ja auch abgebildet) vor der Mehrheitenfeststellung auf das Privilegienfeld legen (wird ja eh‘ sofort wieder entfernt)? War nicht vielmehr dies die Intention des Autors, als im Gegensatz dazu die gesamte Aktion von der Verfügbarkeit eines (1) „freien“ Adligen abhängig zu machen?
6. Kaiserwahl (Phase 6):
Regel: „ALLE Spieler nehmen an der Wahl teil.“
Frage 1: Also auch diejenigen, welche keinen einzigen „stimmberechtigten“ Kurfürsten besitzen? Diese Frage ist wichtig für den Siegpunkt bei „richtiger“ Stimmabgabe.
Frage 2: Bezieht sich auf die Aktionskarte „Papst“. Ich habe also mit dieser Karte eine (1) Stimme, auch wenn ich über keinen einzigen „stimmberechtigten“ Kurfürsten verfüge?
Danke & Gruß
Olli
Re: [RF] Im Schatten des Kaisers
Verfasst: 25. Oktober 2004, 15:42
von Volker L.
olli schrieb:
>
> So, schnell noch ein paar Fragen zu ?Im Schatten des Kaisers?.
>
> Einige Regelfragen (s.u.) klärten sich wirklich nach dem 1.
> Spiel (trotzdem Danke an alle). Andererseits blieben viele
> wichtige und weniger wichtige Punkte ungeklärt. Ich hoffe
> jemand von Euch weiß Rat.
>
> 1. Aktionskarte ?Ausländische Königstochter? (Heirat) oder
> Phase 3 (Heirat):
> Ist eine Heirat mit einem kirchlichen Kurfürsten möglich??
> (wohl eher nicht, obwohl laut Regel nur ein unverheirateter
> auf das Kurfürsten-Feld gezogen werden darf, ob er dann im
> folgenden heiraten darf, bleibt unerwähnt)
Nein, auch nach seiner Ernennung zum Erzbischof ist er
an den Zölibat gebunden.
> 2. Aktionskarte ?Medicus? oder Privileg des Kurfürsten zu Köln:
> Ist ein Verjüngen/Altern von Kurfürsten und/oder des Kaisers
> möglich (scheinbar schon, wird aber nicht extra erwähnt, wie
> so vieles andere)?
Ist erlaubt
> Sind die Folgen des Alterns die gleichen
> wie in Phase 2 (wahrscheinlich)?
Jawohl.
> Wird ein verstorbener
> Kurfürst auch ersetzt (wohl eher nicht)?
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird ein verstorbener
Kaiser sofort durch einen bereits im Spiel befindlichen
Baron oder Kurfürsten desselben Spielers ersetzt. Wie das
bei Kurfürsten ist, weiss ich gerade nicht. Auf jeden Fall
erfolgt ein altersbedingter Tod dann auch sofort in Phase 3.
> 3. Erzbistum Mainz:
> Bekommt der Kurfürst den Siegpunkt (sein Privileg) nur, wenn
> er Kurfürst bleibt (so steht es in der Regel), oder bekommt
> ein neuer Kurfürst (2 Siegpunkte) ebenfalls das Privileg
> (würde dann insgesamt 3 Siegpunkte ausmachen).
Auf jeden Fall wird der Punkt erst am Ende der Phase (welche
Nummer? 5? 6?) mit der Wahl der Kurfürsten vergeben. Der
alte Amtsinhaber bekommt ihn also nur, wenn er Kurfürst
bleibt. Ob ein neuer Kurfürst ihn zusätzlich zu den 2 Punkten
Aufstiegsprämie bekommt oder nicht, weiss ich nicht.
> 4. Phase 5, Punkt 3 (neuer Kurfürst, kann aber nicht besetzt
> werden):
> Wohin kommt der (ggf.) abgesetzte Kurfürst? Verfahren wir
> analog zu Punkt 1 (nur in dieses Kurfürstentum zurück), oder
> kann der abgesetzte Kurfürst auf ein Adelsfeld eines
> beliebigen Kurfürstentums gesetzt werden (die Regel spricht
> hier nur von ?Adelsfeldern?, wobei dies in allen anderen
> Fällen noch näher beschrieben wird, nur halt hier nicht).
> Was passiert mit meinem Spielstein wenn der abgesetzte
> Kurfürst nur in dieses Kurfürstentum zurückgesetzt werden
> darf, dort aber kein Platz mehr vorhanden ist (siehe
> Bedingung in Überschrift: neuer Kurfürst, kann aber nicht
> besetzt werden)?
Bin mir nicht mehr ganz sicher (das war das allererste Spiel,
das ich auf der Messe gespielt haben), aber ich glaube, wenn
im eigenen Fürstentum kein Platz mehr ist (und nur dann)
kommt er in ein anderes.
> 5. Aktionskarte ?Graue Eminenz?:
> Was passiert, wenn ein Spieler keinen freien Adligen mehr im
> Vorrat hat? Darf er die Karte gar nicht nehmen (so steht es
> in der Regel)? Warum kann man hier nicht alternativ (oder
> ausschließlich) die genommene Karte (Baron ist ja auch
> abgebildet) vor der Mehrheitenfeststellung auf das
> Privilegienfeld legen (wird ja eh? sofort wieder entfernt)?
> War nicht vielmehr dies die Intention des Autors, als im
> Gegensatz dazu die gesamte Aktion von der Verfügbarkeit eines
> (1) ?freien? Adligen abhängig zu machen?
Die graue Eminenz ist schon reichlich stark, insofern glaube
ich durchaus, dass es die Intention des Autors war, dies nicht
einem Spieler zu ermöglichen, der bereits alle 7 Barone im
Spiel hat. Ob der Besitzer Brandenburgs trotz nicht
verfügbarem Baron-Stein die Karte nehmen darf, um damit
Einfluss auf das Geschlecht des Nachwuchses zu nehmen, weiss
ich nicht, vermute aber ja.
> 6. Kaiserwahl (Phase 6):
> Regel: ?ALLE Spieler nehmen an der Wahl teil.?
> Frage 1: Also auch diejenigen, welche keinen einzigen
> ?stimmberechtigten? Kurfürsten besitzen?
Nein, diese müssen sich raushalten. Da ist unser Regelerklärer
extra nochmal fragen gegangen, als mein einziger Kurfürst
per Veto-Karte mundtot gemacht wurde :-(
> Diese Frage ist
> wichtig für den Siegpunkt bei ?richtiger? Stimmabgabe.
Genau. Man kann also einem Spieler mit nur einer Stimme den
Siegpunkt vorenthalten, wenn man seine Stimmabgabe verhindert.
> Frage 2: Bezieht sich auf die Aktionskarte ?Papst?. Ich habe
> also mit dieser Karte eine (1) Stimme, auch wenn ich über
> keinen einzigen ?stimmberechtigten? Kurfürsten verfüge?
korrekt.
Gruß, Volker
Re: [RF] Im Schatten des Kaisers
Verfasst: 25. Oktober 2004, 15:51
von Ralf Arnemann
> Nein, auch nach seiner Ernennung zum Erzbischof ist er an den Zölibat
> gebunden.
Kann eigentlich nur so sein - aber aus der Regel kann man es m. E. nicht ableiten.
>> Wird ein verstorbener Kurfürst auch ersetzt (wohl eher nicht)?
> Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird ein verstorbener Kaiser sofort
> durch einen bereits im Spiel befindlichen Baron oder Kurfürsten desselben
> Spielers ersetzt. Wie das bei Kurfürsten ist, weiss ich gerade nicht.
In einer der Regeldiskussionen weiter unten hieß es: Kaiser wird ersetzt (steht explizit mit Verfahren in der Regel), Kurfürst bleibt leer und wird in der entsprechenden Phase neu besetzt.
> Nein, diese müssen sich raushalten. Da ist unser Regelerklärer extra nochmal
> fragen gegangen, als mein einziger Kurfürst per Veto-Karte mundtot gemacht
> wurde
Auch hier: Steht eigentlich nicht wirklich in den Regeln.
Ich fände es eigentlich interessanter, wenn man auch ohne Stimme mitmachen darf ...
Re: [RF] Im Schatten des Kaisers
Verfasst: 25. Oktober 2004, 16:18
von Volker L.
Ralf Arnemann schrieb:
>
> > Nein, auch nach seiner Ernennung zum Erzbischof ist er an
> den Zölibat
> > gebunden.
> Kann eigentlich nur so sein - aber aus der Regel kann man es
> m. E. nicht ableiten.
Meine Information stammt vom Erklärer - was in der gedruckten
Regel drinsteht, weiss ich nicht.
> >> Wird ein verstorbener Kurfürst auch ersetzt (wohl eher
> nicht)?
> > Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird ein
> verstorbener Kaiser sofort
> > durch einen bereits im Spiel befindlichen Baron oder
> Kurfürsten desselben
> > Spielers ersetzt. Wie das bei Kurfürsten ist, weiss ich
> gerade nicht.
> In einer der Regeldiskussionen weiter unten hieß es: Kaiser
> wird ersetzt (steht explizit mit Verfahren in der Regel),
> Kurfürst bleibt leer und wird in der entsprechenden Phase neu
> besetzt.
Ja, habe ich inzwischen auch gesehen.
Wobei man noch darauf hinweisen sollte, dass laut Auskunft
des Erkläreres auch ein neu gewählter Nachfolger eines
verstorbenen Kurfürsten 2 Siegpunkte erhält, nicht nur den,
der den alten erfolgreich aus dem Amt gedrängt hat.
> > Nein, diese müssen sich raushalten. Da ist unser
> Regelerklärer extra nochmal
> > fragen gegangen, als mein einziger Kurfürst per Veto-Karte
> mundtot gemacht
> > wurde
> Auch hier: Steht eigentlich nicht wirklich in den Regeln.
> Ich fände es eigentlich interessanter, wenn man auch ohne
> Stimme mitmachen darf ...
Ich glaube, die Auskunft hat unser Erklärer vom Autor selbst
eingeholt (bin aber nicht ganz sicher). Zumindest dauerte es
ein paar Minuten, bis er mit der Auskunft zurückkam (die im
Übrigen auch seiner vorher geäußerten Vermutung widersprach).
Gruß, Volker
Re: [RF] Im Schatten des Kaisers
Verfasst: 25. Oktober 2004, 17:07
von Willi
Hallo zusammen
ich habe noch eine Anmerkung zu der Aktionskarte Medicus.
Wenn der Kaiser durch einen Medicus vorzeitig stirbt (was erlaubt ist) wird er durch einen Adligen des gleichen Spielers - jedoch niemals durch einen Kurfürsten - ersetzt.
Stirbt ein Kurfürst, ist der Kurfürsten-Platz leer und kann bei der nächsten Kurfürstenwahl neu besetzt werden.
Das alles gilt analog auch in der Phase Altern.
Gruß
Willi
Niemand von HiG hier ???
Verfasst: 26. Oktober 2004, 11:37
von Suko
Da es ja schon einge Unegereimtheiten wegen der IMHO doch lückenhaften Regel gab und anscheinend neimand so 100% sicher ist wie es richtig ist, wäre es doch vielleicht mal ganz sinnvoll wenn sich einer von HiG oder der Autor selbst hier äußern würde!?
Das Spiel könnte nämlich echt sehr schön sein wenn das alles richtig geklärt werden könnte ;-)
Grüße
Suko
Re: [RF] Im Schatten des Kaisers
Verfasst: 26. Oktober 2004, 20:38
von Ralf
Hallo Olli!
Ich hoffe ich kann die vorgebrachten Regelfragen beantworten:
zu 1. Aktionskarte „Ausländische Königstochter“ (Heirat) oder Phase 3 (Heirat):
Eine Heirat ist für einen kirchlichen Kurfürsten nie möglich. Es darf kein Paar auf
die kirchlichen Kurfürstenfelder gesetzt werden und ein dort sitzender Kurfürst
darf auch nicht heiraten.
zu 2. Aktionskarte „Medicus“ oder Privileg des Kurfürsten zu Köln:
Jede adlige Figur (Kaiser, Kurfürst, auf gelbem Adelsfeld) kann sowohl "gealtert" als auch "verjüngt" werden. Überschreitet dabei ein Adliger die 45, so kommt er sofort vom Spielplan. Das Feld bleibt frei. Ausnahme: Stirbt der amtierende Kaiser, so muß der Spieler, der diesen momentan stellt, sofort einen eigenen Stein vom Plan nehmen und auf den Kaiserthron setzen.
zu 3. Erzbistum Mainz:
Der Extra-Siegpunkt wird vergeben, nachdem die neuen Kurfürsten ermittelt wurden. Behält dabei der Maizer Kurfürst seinen Posten, so erhält er damit 1 SP.
Wird der Mainzer Kurfürst neu besetzt, so erhält der Spieler zuerst 2 SP für´s
Kurfürst werden, und am Ende der Phase 5 1 SP wegen dieser Sondereigenschaft
des Mainzers (= insgesamt 3 SP)
zu 4. Phase 5, Punkt 3 (neuer Kurfürst, kann aber nicht besetzt werden):
Der abgesetzte Kurfürst darf nur innerhalb des eigenen Kurfürstentums auf ein freies gelbes Adelsfeld gesetzt werden.
Es kann eigentlich nicht vorkommen, daß dort kein Platz mehr ist, denn der Adlige, der ihn verdrängt, macht Platz für ihn.
zu 5. Aktionskarte „Graue Eminenz“:
Kann ein Spieler eine Aktion nicht ausführen, so darf er sie nicht auswählen. Das gilt auch für die Graue Eminenz. Hat man keinen Adligen mehr im Vorrat, darf man auch keine einsetzen (oder umsetzen). Es ist schon so gedacht, daß man
einen Adligen hinlegen können muß. Wer so gut auf dem Spielplan vertreten ist, daß er alle 7 Adligen dort liegen hat, muß nicht unbedingt auch noch durch
solche kostengünstigen Aktionen unterstützt werden.
zu 6. Kaiserwahl (Phase 6):
Wer keine Stimme in der Kaiserwahl hat, kann auch nicht abstimmen. Nur wer
über Stimmen verfügt legt seine Wahlkarte (verdeckt wenn man nicht Kaiser oder Gegenkaiser ist) aus und kann auch nur dann das "Wahlgeschenk" von 1 SP
erhalten. Die Aktionskarte Papst reicht hierzu aus. Damit besitzt man 1 Stimme.
Vorsicht: Der Sieger der Wahl erhält diesen 1 SP nicht. Er wird durch die darauf
folgende Kaiseraktion belohnt.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Viel Spaß!
Ralf
Re: [RF] Im Schatten des Kaisers
Verfasst: 26. Oktober 2004, 20:52
von Thorsten-spielbox
Ralf schrieb:
>
> zu 5. Aktionskarte „Graue Eminenz“:
> Kann ein Spieler eine Aktion nicht ausführen, so darf er sie
> nicht auswählen.
... ausser man spielt nur zu zweit! ;)
Gruss,
Thorsten
Re: [RF] Im Schatten des Kaisers
Verfasst: 26. Oktober 2004, 23:30
von olli
Ralf schrieb:
>
> Der abgesetzte Kurfürst darf nur innerhalb des eigenen
> Kurfürstentums auf ein freies gelbes Adelsfeld gesetzt werden.
> Es kann eigentlich nicht vorkommen, daß dort kein Platz mehr
> ist, denn der Adlige, der ihn verdrängt, macht Platz für ihn.
Ja nun hat aber leider mein trotteliger Mitspieler die Mehrheit in einem kirchlichen Kurfürstentum und hat dort nur Paare stehen - d.h. das Kurfürsten-Feld kann von ihm nicht besetzt werden, mein Adeliger muß aber 'raus: WOHIN?
> Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
In der Tat
> Viel Spaß!
Werden wir haben.
Danke & Gruß
Olli
Re: [RF] Im Schatten des Kaisers
Verfasst: 27. Oktober 2004, 08:04
von Thorsten-spielbox
olli schrieb:
>
> Ralf schrieb:
> >
> > Der abgesetzte Kurfürst darf nur innerhalb des eigenen
> > Kurfürstentums auf ein freies gelbes Adelsfeld gesetzt
> werden.
> > Es kann eigentlich nicht vorkommen, daß dort kein Platz mehr
> > ist, denn der Adlige, der ihn verdrängt, macht Platz für ihn.
>
>
> Ja nun hat aber leider mein trotteliger Mitspieler die
> Mehrheit in einem kirchlichen Kurfürstentum und hat dort nur
> Paare stehen - d.h. das Kurfürsten-Feld kann von ihm nicht
> besetzt werden, mein Adeliger muß aber 'raus: WOHIN?
>
Die Frage beantworte ich mal direkt mit einem Zitat aus der Spielregel:
Könnte ein Spieler den amtierenden Kurfürsten wegen seines Machtpunktevorteils zwar verdrängen, hat aber keinen (oder kein geeigneten) Adligen in diesem Kurfürstentum, so wird das Kurfürstenfeld frei. Der abgesetzte Kurfürst kommt auf ein freies Adelsfeld. Gibt es keines, muss er einen Ritter auf einem Adelsfeld verdrängen, falls es dort einen gibt. Ist auch das nicht möglich, kommt er zurück in den Vorrat des Spielers. (Seite 4, unten)
:)
Gruss,
Thorsten
Re: [RF] Im Schatten des Kaisers
Verfasst: 27. Oktober 2004, 14:47
von olli
Ja, ist klar - hatte mich wohl etwas hochgeschaukelt, ohne nochmal genau zu lesen.
Sorry