[RF] Khronos
Verfasst: 28. Oktober 2006, 09:38
Hallo zusammen,
vorweg: Khronos macht eine Menge Spaß, und wenn man erst mal eine Partie hinter sich gebracht hat, klären sich die meisten Fragen, die man beim Lesen der Regel hatte, von allein.
Trotzdem blieben zwei Fragen übrig, die ich (auch mit Simons Regelzusammenfassung) nicht genau klären konnte.
1. Auf Seite 13 der Regel (bzw. Simon S. 4 "Ein Gebäude verkleinern") heißt es, dass die Zerstörung eines nicht zivilen Gebäudes der Größe 2 die sofortige Zerstörung des Gebäudes in der Zukunft zur Folge hat.
Dieses widerspricht dem Satz im gleichen Block, dass bei der Verkleinerung eines Gebäudes im Mittelalter dessen Abbild in der Renaissance nur verkleinert wird, wenn es dasselbe Gebäude ist und den gleichen Besitzer hat.
Wenn ich jetzt z. B. ein religiöses Gebäude der Größe 2 im Mittelalter verkleinere, muss ich das entsprechende in der Renaissance jetzt verkleinern, zerstören oder unverändert lassen? Alle drei Varianten wären möglich, je nachdem welchen der beiden Sätze ich betrachte.
Gespielt haben wir es so: Gebäude der mittleren Größe werden immer in der Zukunft zerstört, große Gebäude werden in der Zukunft verkleinert, bzw, wenn sie nicht dem gleichen Besitzer gehören, zerstört (falls letzteres überhaupt vorkommen kann).
2. Kapitel 2.5 Ruine restaurieren: Demnach braucht man einen Kontrollmarker, um ein mittleres Gebäude zu restaurieren. Man benötigt eine Baukarte, um den Kontrollmarker zu platzieren und darf das Gebäude dann umdrehen. Frage: wozu die Aktion mit dem Kontrollmarker? Warum sage ich nicht einfach: ich restauriere das Gebäude durch Spielen einer Baukarte? Ich sehe jedenfalls keinen Grund, die Karte nicht umzudrehen. Das gleiche gilt für große Gebäude: einen Kontrollmarker zu setzen, ist OK. Aber der zweite dreht doch automatisch die Karte um. Wozu also erst platzieren?
Sonst gäbe es Folgefragen: darf jeder Spieler ein Gebäude mit ausreichend Kontrollmarkern umdrehen oder müssen es eigene sein (steht nicht in der Regel)?
Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt...
Gruß
Ralph
vorweg: Khronos macht eine Menge Spaß, und wenn man erst mal eine Partie hinter sich gebracht hat, klären sich die meisten Fragen, die man beim Lesen der Regel hatte, von allein.
Trotzdem blieben zwei Fragen übrig, die ich (auch mit Simons Regelzusammenfassung) nicht genau klären konnte.
1. Auf Seite 13 der Regel (bzw. Simon S. 4 "Ein Gebäude verkleinern") heißt es, dass die Zerstörung eines nicht zivilen Gebäudes der Größe 2 die sofortige Zerstörung des Gebäudes in der Zukunft zur Folge hat.
Dieses widerspricht dem Satz im gleichen Block, dass bei der Verkleinerung eines Gebäudes im Mittelalter dessen Abbild in der Renaissance nur verkleinert wird, wenn es dasselbe Gebäude ist und den gleichen Besitzer hat.
Wenn ich jetzt z. B. ein religiöses Gebäude der Größe 2 im Mittelalter verkleinere, muss ich das entsprechende in der Renaissance jetzt verkleinern, zerstören oder unverändert lassen? Alle drei Varianten wären möglich, je nachdem welchen der beiden Sätze ich betrachte.
Gespielt haben wir es so: Gebäude der mittleren Größe werden immer in der Zukunft zerstört, große Gebäude werden in der Zukunft verkleinert, bzw, wenn sie nicht dem gleichen Besitzer gehören, zerstört (falls letzteres überhaupt vorkommen kann).
2. Kapitel 2.5 Ruine restaurieren: Demnach braucht man einen Kontrollmarker, um ein mittleres Gebäude zu restaurieren. Man benötigt eine Baukarte, um den Kontrollmarker zu platzieren und darf das Gebäude dann umdrehen. Frage: wozu die Aktion mit dem Kontrollmarker? Warum sage ich nicht einfach: ich restauriere das Gebäude durch Spielen einer Baukarte? Ich sehe jedenfalls keinen Grund, die Karte nicht umzudrehen. Das gleiche gilt für große Gebäude: einen Kontrollmarker zu setzen, ist OK. Aber der zweite dreht doch automatisch die Karte um. Wozu also erst platzieren?
Sonst gäbe es Folgefragen: darf jeder Spieler ein Gebäude mit ausreichend Kontrollmarkern umdrehen oder müssen es eigene sein (steht nicht in der Regel)?
Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt...
Gruß
Ralph