Als leidenschaftlicher und bisher auch regelfester 18xx Spieler war ich überrascht, das es hinsichtlich der Verwendung des Destination-Marker bei 1870 total unterschiedliche Auffassungen zwischen gestandenen 18xx'lern gibt.
Zum Kern: ich war bisher immer der Meinung, der Einsatz des Destination-Marker als Verdoppler der Stadt, bzw. Fernverbindung, ist lediglich eine Markierung für diese Gesellschaft, die den Wert dieses Endbahhofs verdoppelt.
Alternativ dazu hat die Gesellschaft ja die Option, den Destination-Marker als normalen Bahnhofspöppel für 100$ einzusetzen, wenn sie auf die Verdopplung verzichtet.
Regelkonform soll angeblich jedoch sein, dass der als Verdoppler eingesetzte Destination-Marker, gleichzeitig als normaler Bahnhofspöppel dienen soll, mit kompletten Durchfahrtsrecht.
Beispiel:
Die GMO setzt Ihren Destination-Marker in St.Louis. St. Louis ist bereits von der MP und SFe besetzt.
Regelkonform soll sein, das die GMO mit einer Lok z.B. die Strecke von Chikago über St.Louis nach Kansas befährt, und dabei als einzigen Pöppel den Destination-Marker in St.Louis besitzt, der dann fairerweise jedoch nicht den Wert von St.Louis verdoppelt.
Ist das korrekt so ?
Gruß
Peter