Beitragvon ravn » 30. Dezember 2008, 19:39
Joerg schrieb:
> ist es eigentlich erlaubt eine Erfindung aus der Auslage zu
> nehmen ohne Sie zu überbauen ? (um Sie z.B. gleich wieder zu
> bauen)
Nein, um die auf die Hand zu nehmen, muss Du die überbauen. Danach kannst Du die wieder aus der Hand ausspielen, wobei Du dann auch die Ausspiel-Kosten neu bezahlen musst.
> Kann ich eine Verbilligungserfindung (zahle eine Karte
> weniger) nutzen, wenn ich diese hierbei ersetze ?
Ja, weil Du die im Prinzip nicht "ersetzt", sondern die Verbilligungserfindung nutzt, um eine Karte aus der Hand auszuspielen. Wenn Du die Handkarte dann auf die Verbilligungserfindung spielst und die damit auf die Hand nehmen musst, ist das ein logischer Schritt später, wenn auch noch der selbe Spielzug.
Cu/Ralf