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[RF] Blue Moon: Anführeraktion zählt mehr?

Verfasst: 7. Juli 2009, 06:15
von wuddel
Hallo,ich habe mir vor kurzen Blue Monn gekauft und finde dieses Kartenspiel sehr gut.
Nur eine Sache ist mir nicht ganz klar und ich habe in den Regeln jetzt nichts eindeutiges gefunden.Und zwar:

Wenn mein Gegner eine Unterstützungskarte ausspielt wodrauf steht "ich darf keine Unterstützungskarten ausspielen für die ganze Runde" und ich dann am Zug bin und eine "Anführerkarte" habe wodrauf steht ich darf im Laufe des Zuges so viele Unterstützungen legen wie ich möchte .... welche Karte hat dann Vorrang?Die Unterstützungskarte von meinem Gegner und die Funktion oder hat für den kommenden Zug meine Anführeraktion mehr zu sagen und ich darf jedenfalls für den Zug so viele Unterstützungskarten wie ich möchte/kann???
LG

Wuddel

Re: [RF] Blue Moon: Anführeraktion zählt mehr?

Verfasst: 7. Juli 2009, 07:00
von gimli043
Ich würde sagen die Unterstüzungskarte Deines Gegners, denn Deine hebt ja nur die Beschränkung der Anzahl auf, die Deines Gegners verbietet Dir aber ganz welche zu spielen.

Viele Grüße,

Rene'

Re: [RF] Blue Moon: Anführeraktion zählt mehr?

Verfasst: 7. Juli 2009, 09:09
von Sebastian Rapp - Kosmos
Es gibt hierzu eine entscheidende Regel, zu finden in der Spielregel auf S.17 "Einige besondere Regeln", Punkt 2. Hier wird die Reihenfolge bei einander entgegengesetzten Sonderfunktionen geregelt: Sondernfunktionen, die "Du darfst keine ..." enthalten, haben Vorrang vor allen anderen Sonderfunktionen (ausgenommen "ignoriert").
Wenn also im oben genannten Beispiel die Karte des Gegners sagt "Du darfst keine Unterstützungen auslegen", dann kann keine Sonderfunktion dir erlauben, dies doch zu tun.

Aber:
Die Karte, die dir verbietet, Unterstützungen auszulegen, ist die Unterstützung "Höllenlärm". Wenn du nun z.B. einen Charakter auslegst, der die Sonderfunktion hat: "Deine Unterstützungen werden ignoriert.", so verliert der "Höllenlärm" seine Wirkung und du kannst nun doch deine Unterstützung auslegen. Oder deine Unterstützungen, wenn du in weiser Vorraussicht die o.g. Anführeraktion ausgelegt hast. Das darfst du, obwohl die Anführeraktion zu diesem Zeitpunkt noch keinen Effekt hatte.

Sebastian Rapp / Kosmos