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[RF] Goa
Verfasst: 14. März 2010, 18:46
von Gernspieler
Hallo
Wir spielen Goa nun schon jahrelang, ohne dass es zu schwerwiegenden Regelfragen gekommen wäre.
Jetzt trat aber doch eine auf. Naja, Regelfrage nicht direkt.
In der Regel steht, dass die Versteigerung eines Markers beginnt, indem der Besitzer das Gebot "Null" abgibt.
Könnte man dieses Startgebot nicht von vornherein höher angeben um Mitspieler auszubremsen?
Gut, der Erhalt wird evtl teurer, aber vielleicht gibt diese Regelung etwas mehr Würze in die Versteigerung, die doch manchmal sehr vorhersehbar sein kann.
Der Gernspieler
Re: [RF] Goa
Verfasst: 14. März 2010, 19:57
von Dancer
Gernspieler schrieb:
>
> Könnte man dieses Startgebot nicht von vornherein höher
> angeben um Mitspieler auszubremsen?
Klar, wer sollte Euch daran hindern?
Aber für mich ist ein zentraler Mechanismus das platzieren des eigenen Markers. Unter zwei möglichen Aspekten: Will ich für das Plättchen Geld - oder will ich es selber (mit einer "Schmerzgrenze" wo ich mich dann doch andersherum entscheide). Wenn ich nicht mit "Null" anfange signalisiere ich ja quasi schon "Ich will Geld!" - denn wer sollte sich selber den Preis hochtreiben!?
Aber vielleicht spielt Ihr mit feinsinnigeren Strategien als ich. Ob es dann eine Verbesserung darstellt müsst Ihr schon selber rausfinden, falls sich hier im Formum nicht noch jemand meldet, der die Variante getestet hat.
Gruß - Stefan
Re: [RF] Goa
Verfasst: 14. März 2010, 20:11
von Volker L.
Dancer schrieb:
>
> Gernspieler schrieb:
> >
> > Könnte man dieses Startgebot nicht von vornherein höher
> > angeben um Mitspieler auszubremsen?
>
> Klar, wer sollte Euch daran hindern?
> Aber für mich ist ein zentraler Mechanismus das platzieren
> des eigenen Markers. Unter zwei möglichen Aspekten: Will ich
> für das Plättchen Geld - oder will ich es selber (mit einer
> "Schmerzgrenze" wo ich mich dann doch andersherum
> entscheide). Wenn ich nicht mit "Null" anfange signalisiere
> ich ja quasi schon "Ich will Geld!" - denn wer sollte sich
> selber den Preis hochtreiben!?
> Aber vielleicht spielt Ihr mit feinsinnigeren Strategien als
> ich. Ob es dann eine Verbesserung darstellt müsst Ihr schon
> selber rausfinden, falls sich hier im Formum nicht noch
> jemand meldet, der die Variante getestet hat.
Ich denke auch, so müsste erlaubt, aber selten sinnvoll sein.
Gernspielers Idee war es ja, durch ein höheres Startgebot
nicht den Preis hochzutreiben, sondern Mitbieter
abzuschrecken, um es letztendlich billiger zu bekommen,
und das dürfte öfter nach hinten losgehen als
funktionieren.
Gruß, Volker
Re: [RF] Goa
Verfasst: 14. März 2010, 22:05
von Michi
Hallo,
> Jetzt trat aber doch eine auf. Naja, Regelfrage nicht direkt.
>
> In der Regel steht, dass die Versteigerung eines Markers
> beginnt, indem der Besitzer das Gebot "Null" abgibt.
> Könnte man dieses Startgebot nicht von vornherein höher
> angeben um Mitspieler auszubremsen?
Ich frage mich, ob es dir um die Interpretation der Regel oder um die Anwendung einer Hausregel geht.
Bei ersterem ist "Gebot Null" gleichbedeutend mit der Tatsache, dass einfach der nachfolgende Spieler des Markerbesitzers das erste Gebot (halt größer Null) abgibt (oder passt).
Bei der Hausregel hingegen ist alles erlaubt.
Tschö,
Michi
Re: [RF] Goa
Verfasst: 15. März 2010, 01:30
von Dietrich
Moin, moin,
das Gebot 'Null' ist in der Regel vorgeschrieben. Also darf der Versteigerer kein höheres Gebot abgeben! Denn der Versteigerer ist ja noch einmal an der Reihe; genau wie die anderen kann er dann sein 'echtes' Gebot abgeben.
Aber warum muss er dann überhaupt ein Gebot von 'Null' nennen?
Es kommt m. E. (das ist kürzer als IMHO, wie man das hier merkwürdigerweise häufig mitten in einem deutschen Text liest - ist man dann gebildet?) nicht auf den Betrag, sondern auf den Begriff 'Gebot' an. Denn sollte keiner der übrigen Spieler der Runde einen Wert bieten, bekommt das Plättchen der Versteigerer, und zwar gratis ohne nur einen Dukaten ausgeben zu müssen!
Mit freundlichem Gruß
Dietrich
Re: [RF] Goa
Verfasst: 15. März 2010, 09:31
von Axel Bungart
Hallo Gernspieler,
ohne anmaßend sein zu wollen: PGB würde wohl sowas schreiben wie: wenn ein Verkehrsschild mir sagt, ich darf nur rechts abbiegen, darf ich dann auch links abbiegen oder geradeaus fahren?
Wenn hier also steht, der aktuelle Flaggenbesitzer soll das Gebot "Null" abgeben, dann soll der aktuelle Flaggenbesitzer das Gebot "Null" abgeben. Nicht eins, zwei oder irgendein anderes Gebot, sonst stünde es dort so. ;-)
Er hat ja schon das letzte - entscheidende - Gebot, da muss er nicht auch noch Preistreiber spielen können.
Gruß
Axel