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[RF] Key Market Gilde der Verkäufer

Verfasst: 6. Januar 2011, 12:56
von ferox
Hallo!

Ich bin beim gestrigen Spiel von Key Market über eine kleine Unklarheit gestolpert, es geht um die Lehrlings-Fähigkeit der Gilde der Verkäufer (10L) "Beim ersten Verkauf: Preis +1 gp"

Ist damit ein einmaliger erster Verkauf gemeint, oder auch der erste Verkauf in JEDER folgenden Marktphase?

und betrifft dieser erste Verkauf den Spieler, der die Fähigkeit gespielt hat, oder immer den ersten Verkäufer jeder Runde überhaupt?

In den Ausführungen der Regel heißt es ja, dass wenn man den Lehrling NACH seinem Verkauf einsetzt, das Prvileg auf den folgenden Spieler fällt. Das fand ich sehr verwirrend, da es ja auch zwei Felder auf der Lehrlingsstufe gibt und es dann ja demnach auch zwei erste Verkäufe geben könnte....was wiederum dagegen sprechen würde, dass diese Fähikeit so gemeint ist, dass sie JEDE Marktphase gilt...

Wie interpretiert ihr diese Gildenfähigkeit?

Mit fragenden Grüßen
ferox

Re: [RF] Key Market Gilde der Verkäufer

Verfasst: 6. Januar 2011, 13:41
von David Rosenberg
Hallo ferox,

nach meinem Verständnis bekommen alle Spieler auf der Lehrlingsstufe dieser Gilde (also ein oder zwei Spieler) jede Runde bei IHREM ersten Verkauf für jede verkaufte Ressource oder Luxusgut 1 Gold mehr.

Sofern man den Lehrling einsetzt, bevor man in der aktuellen Jahreszeit seinen ersten Verkauf tätigt, erhält man den Bonus bereits in dieser. Ansonsten erst in der nächsten Jahreszeit.

Dass das Privileg auf den folgenden Spieler übergeht, wenn man erst nach seinem Verkauf einsetzt, konnte ich in der Regel nicht erkennen. Kannst Du vielleicht nochmal erläutern, woraus Du dies ableitest?

Viele Grüße
David

Re: [RF] Key Market Gilde der Verkäufer

Verfasst: 6. Januar 2011, 14:02
von ferox
David Rosenberg schrieb:
>
> Dass das Privileg auf den folgenden Spieler übergeht, wenn
> man erst nach seinem Verkauf einsetzt, konnte ich in der
> Regel nicht erkennen. Kannst Du vielleicht nochmal erläutern,
> woraus Du dies ableitest?
>

Hallo David,
..tja, meine Auslegung beruht leider darauf, dass ich die Passage in der Regel schlicht und einfach falsch gelesen habe...statt "gilt [...] für den ersten Verkauf des Spielers" habe ich "EINES Spielers" im Kopf gehabt...

Danke für deine schnelle Antwort, dann ist das jetzt geklärt.
Viele Grüße
ferox