[RF] CC - Abtei und Bürgermeister
Verfasst: 10. Juli 2011, 01:23
Liebe Gemeinde,
in der Regel zur o. g. CC-Erweiterung heißt es, dass der Wagen, nach dem das Gebiet, auf dem er stand, gewertet wurde, auf ein angrenzendes Gebiet (...) gezogen werden darf. So auch auf ein [b]Kloster[/b].
Auf ein Kloster darf er doch nach meinem Verständnis aber nur gezogen werden, wenn er vorher auf einem Weg Stand und dieser Weg direkt an einem Klostern endet, oder sehe ich das falsch? Sonst wäre das m. E. eben nicht "angrenzend".
Sollte der Wagen z. B. auf einer Stadt gestanden haben, kann er doch nicht in ein Kloster ziehen, oder?
Gruß
Axel
in der Regel zur o. g. CC-Erweiterung heißt es, dass der Wagen, nach dem das Gebiet, auf dem er stand, gewertet wurde, auf ein angrenzendes Gebiet (...) gezogen werden darf. So auch auf ein [b]Kloster[/b].
Auf ein Kloster darf er doch nach meinem Verständnis aber nur gezogen werden, wenn er vorher auf einem Weg Stand und dieser Weg direkt an einem Klostern endet, oder sehe ich das falsch? Sonst wäre das m. E. eben nicht "angrenzend".
Sollte der Wagen z. B. auf einer Stadt gestanden haben, kann er doch nicht in ein Kloster ziehen, oder?
Gruß
Axel