Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zum "Ausführen dürfen" einer Aktion, wenn es um mangelndes Geld geht.
In der Regel steht ja, das "Personen, Technik und Waren" begrenzt sind, und das man entsprechende Aktionen, die einem etwas davon bringen würden, nicht mehr ausführen darf, sollten sie nicht mehr zur Verfügung stehen.
Im letzten Satz steht ausserdem, das Münzen (vorübergehend) ausgehen könnten, und das dann die Auszahlung (vorübergehend) entfällt.
Nun hatten wir am letzten WE die Situation, das in der letzten Runde tatsächlich das Geld aus ging.
Die Auszahlung für das Ereignis "Häuser" entfiel damit. Vorher haben wir halt die Aktionen die uns Geld gebracht haben/hätten ausgeführt, bis es keins mehr gab...
Nun sprach ich gestern mit einem Bekannten darüber, und da tauchte die Frage auf, ob ich meinen Mönch überhaupt noch zum "Bau der Kathedrale" hätte schicken dürfen - um, da letzte Person, das Männchen zu bekommen - oder ob er, da es kein Geld mehr gab, zu Hause hätte bleiben müssen.
Andererseits wären die 2 Geld dann ja wohl noch da gewesen, da der Spieler vor mir ja dann auch keinen Seefahrer hätte bauen dürfen, da es nur noch 2, und nicht die auszuzahlenden 3 Geld gab....
Wie seht ihr das. Wie ist die Regel an der stelle anzuwenden.
Ist das Geld bei der Erklärung nur angehängt, um keinen extra Unterpunkt aufmachen zu müssen, oder gilt, nicht da, nicht ausführbar auch für's Geld?
Fragende Grüße
nique