[RF] Orléans: Wenn Plättchen ausgehen
Verfasst: 24. Juni 2015, 14:59
Hallo,
folgende Regelfrage bzw. -unklarheit ist aufgetaucht und bedarf einer Auslegung bzw. Klarstellung:
Auf Seite 11 der Regel ist unter "Wenn Plättchen ausgehen:" folgendes beschrieben:
"[...] Aktionen zum Erwerb einer Person, eines Technikplättchens oder einer Ware, die nicht mehr zur Verfügung stehen, dürfen nicht mehr ausgeführt werden. [...]"
Soweit so gut. Was bedeutet dies jedoch konkret?
Wenn ich z.B. die Aktion "Bauernhaus" mache, dann darf ich mir ein Personenplättchen "Bauer" nehmen, außerdem ziehe ich auf der Bauerleiste ein Feld vor und erhalte die auf diesem Feld abgebildete Ware.
Folgende Fallkonstellationen:
a) Die Personenplättchen "Bauer" sind aus, aber die abgebildete Ware ist noch da.
Kann ich diese Aktion dann machen, indem ich zwar kein Plättchen 'Bauer' aber eben die Ware bekomme?
b) Die Personenplättchen "Bauer" sind zwar da, aber die abgebildete Ware ist nicht mehr da.
Kann ich diese Aktion dann machen, indem ich zwar das Plättchen ‚Bauer‘ aber eben keine Ware bekomme?
c) Oder muss ich in beiden Fällen a) bzw. b) auf die Aktion gänzlich verzichten, da es sich ja um eine Aktion zum Erwerb eines Bauer und einer Ware handelt, welche teilweise nicht mehr zur Verfügung stehen?
Diese Frage gilt sinngemäß auch für die Aktion "Dorf" und der Wahl eines "Handwerkers" plus "Technikplättchen.
Sprich, was steht hier im "Vordergrund" der Aktion, das Personenplättchen oder die "Zusatzbeigaben" durch die entsprechende Leiste bzw. deren Felder?
Ist das Bekommen eines Technikplättchens bei der Handwerkerleiste eine Aktion auf gleicher "Höhe" wie die Aktion des Nehmens des Handwerkers? (Hoffe ich habe mich halbwegs klar ausgedrückt)
Geht das eine ohne das andere?
Schließlich berechtigt diese beiden Aktionen ja nicht nur zum Erwerb eines Personenplättchens sondern eben auch zum Erwerb einer Ware bzw. eines Technikplättchens. Wenn eines dieser Plättchen noch vorrätig wäre, müsste ich die Aktion doch dennoch durchführen können – hab ja schon dadurch einen Nachteil, dass ich diese nicht "voll" nutzen kann….
Wenn ich mittels Aktion "Dorf", "Burg" oder "Universität" ein Personenplättchen 'Schiffer', 'Händler', 'Gelehrter' bzw. 'Ritter' nehmen dürfte, aber diese nicht mehr vorrätig sind, kann ich dies dann dennoch machen und die jeweils "zweite" damit verbundene Aktion nutzen, sprich "Geld" (Schiffer), "Bauen" (Händler), "Entwicklungspunkte" (Gelehrter) oder "Erhöhung Nachziehlevel" (Ritter)?
Wenn dem so sei, dann würde die o.a. Regel eben ausschließlich z.B. beim Kloster greifen, wenn kein Mönch mehr da wäre, beim Laboratorium, wenn kein Technikplättchen mehr da wäre oder Heuschober, Käserei, Winzerei, Wollmanufaktur und Schneiderei, wenn die korrespondierende Ware nicht mehr erhältlich wäre (bei letzteren steht dies ja auch so auf S. 22 der Regel).
Wenn dem nicht so sei, dann würde dies neben den im vorangegangenen Absatz erwähnten Feldern, eben auch bei Dorf, Universität, Bauernhaus und Burg greifen, was zur Folge hat, dass wenn alle Personenplättchen weg sind, keiner mehr diese Aktion machen kann und darf (es sei denn die Pest wütet). Dann wäre es nicht mehr möglich ein Zusatzgebäude zu errichten, sobald alle 10 Händler (bei 4 Spielern) weg sind – so dass im Schnitt jeder Spieler 2,5 Ortskarten errichten könnte….
Was gilt denn nun offiziell? Sprich wie ist der Satz "Aktionen zum Erwerb einer Person, eines Technikplättchens oder einer Ware, die nicht mehr zur Verfügung stehen, dürfen nicht mehr ausgeführt werden." zu verstehen?
Danke für eine Rückmeldung.
nice dice
Dietmar
folgende Regelfrage bzw. -unklarheit ist aufgetaucht und bedarf einer Auslegung bzw. Klarstellung:
Auf Seite 11 der Regel ist unter "Wenn Plättchen ausgehen:" folgendes beschrieben:
"[...] Aktionen zum Erwerb einer Person, eines Technikplättchens oder einer Ware, die nicht mehr zur Verfügung stehen, dürfen nicht mehr ausgeführt werden. [...]"
Soweit so gut. Was bedeutet dies jedoch konkret?
Wenn ich z.B. die Aktion "Bauernhaus" mache, dann darf ich mir ein Personenplättchen "Bauer" nehmen, außerdem ziehe ich auf der Bauerleiste ein Feld vor und erhalte die auf diesem Feld abgebildete Ware.
Folgende Fallkonstellationen:
a) Die Personenplättchen "Bauer" sind aus, aber die abgebildete Ware ist noch da.
Kann ich diese Aktion dann machen, indem ich zwar kein Plättchen 'Bauer' aber eben die Ware bekomme?
b) Die Personenplättchen "Bauer" sind zwar da, aber die abgebildete Ware ist nicht mehr da.
Kann ich diese Aktion dann machen, indem ich zwar das Plättchen ‚Bauer‘ aber eben keine Ware bekomme?
c) Oder muss ich in beiden Fällen a) bzw. b) auf die Aktion gänzlich verzichten, da es sich ja um eine Aktion zum Erwerb eines Bauer und einer Ware handelt, welche teilweise nicht mehr zur Verfügung stehen?
Diese Frage gilt sinngemäß auch für die Aktion "Dorf" und der Wahl eines "Handwerkers" plus "Technikplättchen.
Sprich, was steht hier im "Vordergrund" der Aktion, das Personenplättchen oder die "Zusatzbeigaben" durch die entsprechende Leiste bzw. deren Felder?
Ist das Bekommen eines Technikplättchens bei der Handwerkerleiste eine Aktion auf gleicher "Höhe" wie die Aktion des Nehmens des Handwerkers? (Hoffe ich habe mich halbwegs klar ausgedrückt)
Geht das eine ohne das andere?
Schließlich berechtigt diese beiden Aktionen ja nicht nur zum Erwerb eines Personenplättchens sondern eben auch zum Erwerb einer Ware bzw. eines Technikplättchens. Wenn eines dieser Plättchen noch vorrätig wäre, müsste ich die Aktion doch dennoch durchführen können – hab ja schon dadurch einen Nachteil, dass ich diese nicht "voll" nutzen kann….
Wenn ich mittels Aktion "Dorf", "Burg" oder "Universität" ein Personenplättchen 'Schiffer', 'Händler', 'Gelehrter' bzw. 'Ritter' nehmen dürfte, aber diese nicht mehr vorrätig sind, kann ich dies dann dennoch machen und die jeweils "zweite" damit verbundene Aktion nutzen, sprich "Geld" (Schiffer), "Bauen" (Händler), "Entwicklungspunkte" (Gelehrter) oder "Erhöhung Nachziehlevel" (Ritter)?
Wenn dem so sei, dann würde die o.a. Regel eben ausschließlich z.B. beim Kloster greifen, wenn kein Mönch mehr da wäre, beim Laboratorium, wenn kein Technikplättchen mehr da wäre oder Heuschober, Käserei, Winzerei, Wollmanufaktur und Schneiderei, wenn die korrespondierende Ware nicht mehr erhältlich wäre (bei letzteren steht dies ja auch so auf S. 22 der Regel).
Wenn dem nicht so sei, dann würde dies neben den im vorangegangenen Absatz erwähnten Feldern, eben auch bei Dorf, Universität, Bauernhaus und Burg greifen, was zur Folge hat, dass wenn alle Personenplättchen weg sind, keiner mehr diese Aktion machen kann und darf (es sei denn die Pest wütet). Dann wäre es nicht mehr möglich ein Zusatzgebäude zu errichten, sobald alle 10 Händler (bei 4 Spielern) weg sind – so dass im Schnitt jeder Spieler 2,5 Ortskarten errichten könnte….
Was gilt denn nun offiziell? Sprich wie ist der Satz "Aktionen zum Erwerb einer Person, eines Technikplättchens oder einer Ware, die nicht mehr zur Verfügung stehen, dürfen nicht mehr ausgeführt werden." zu verstehen?
Danke für eine Rückmeldung.
nice dice
Dietmar