Beitragvon Kathrin Nos » 29. Juli 2002, 13:48
Hallo Achim,
"Achim Nieder-Vahrenholz" hat am 29.07.2002 geschrieben:
> zuerst eine Frage zum Winter: In der Regel heisst es, dass
> man _einmal_ die Möglichkeit hat, eine gelegte
> Schicksalskarte auszutauschen. Ein paar Zeilen weiter
> steht, dass , wenn zwischendurch die gelegte Karte
> ausgewechselt wurde und man wieder an der Reihe ist, die
> "neue" Karte austauschen darf. Darf man dieses Auswechseln
> nur ausführen, wenn man in der Runde vorher gepasst hatte,
> oder auch, wenn man schonmal eine Karte ausgewechselt hatte?
Die Regel besagt folgendes:
[i]Wer an der Reihe ist und austauschen möchte, legt eine seiner Schicksals-Karten hin und nimmt die bisherige Karte auf die Hand. Für den Austausch muß er allerdings ein "Privileg" abgeben.
Wer an der Reihe ist und nicht austauschen möchte, kann passen. Das heißt, dass er die Karte nicht mehr austauschen kann, auch wenn er noch einmal an die Reihe kommt.
Kommt er aber wieder an die Reihe und ein anderer Spieler hat inzwischen diese Karte ausgetauscht, so könnte er diese, für ihn neue, Karte austauschen. Denn: Wurde eine Schicksals-Karte ausgetauscht, so kann sie von einem nachfolgenden Spieler erneut ausgetauscht werden, gegen Zahlung eines "Privilegs".
Die Austauschphase endet, wenn kein Spieler mehr die ausliegende Schicksals-Karte austauschen will. [/i]
Ich verstehe das als 'Reset'. Wird also eine Schicksalskarte ausgetauscht, geht die Runde gerade von vorne los, und jeder darf erneut entscheiden, ob er austauscht oder nicht. Das ist dann erinnerungslöschend ;-) insofern, dass es unabhängig davon ist, ob man schon vorher ausgetauscht hat.
> Jetzt zum Herbst: Wenn Spieler A durch die Gnade des Königs
> Spieler B um Karten erleichtert hat, darf dann Spieler C
> Spieler A berauben? (Ich denke schon- nur ein Freund halt
> nicht)
Wieder erst das Zitat aus der Regel (aus: http://www.spieltrieb.com/article.php?sid=77 ):
[i]Jeder Spieler, der in diesem Herbst nur eine Machtkarte erhalten hat und zusammen weniger als fünf Machtkarten besitzt, darf für sich "Des Königs Gnade" erbitten.
Diese Bitte erfolgt immer in Sitzreihenfolge: Zuerst der "Königliche Berater", dann im Uhrzeigersinn folgend die anderen Spieler.
Die Bitte um Gnade wird automatisch gewährt. Der Spieler darf sich nun an einen seiner Mitspieler wenden (der aber mindestens gleich viele "Königliche Siegel" besitzen muß) und ihm die Hälfte (abgerundet) seiner Machtkarten rauben - indem er sie aus seiner verdeckten Kartenhand zeiht (z.B. bei 9 Karten darf er 4 Karten rauben).
Der beraubte Spieler erhält dafür ein Privileg seiner Wahl vom Vorrat. Ist dies nicht mehr vorhanden, darf er es einem beliebigen anderen Spieler wegnehmen. [/i]
Die Einschränkung bei der Auswahl des Spielers, bei dem der um Gnade suchende Karten ziehen darf, ist nur die Anzahl der Königlichen Siegel. Ich würde also sagen, Deine Frage ist mit Ja zu beantworten, Spieler C in Deinem Beispiel dürfte also bei Spieler A rauben.
Wobei ich hinzufügen möchte, dass die Königliche Gnade bei uns eher vermieden wird, falls es geht (zunächst wurde es ein paar Mal ausprobiert, diesen Fall gezielt herbeizuführen, um dadurch zu Karten zu kommen) - zum einen hat man dann meist keine funktionierende Infrastruktur (also Bauernhäuser), zum anderen ist der Ausgleich durch die Wahl eines Privilegs schon recht mächtig.
Alles Gute wünscht
Kathrin.
Spielerin, früher auch Rezensentin