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Anno 1503 - Regelfrage
Verfasst: 1. November 2003, 12:39
von Dorothee Haarmann
Hallo,
wenn man bei Anno 1503 z.B. 3 Handelsverträge, das öffentliche Gebäude Badhaus (Tabak kann für 6 Gold verkauft werden) und zwei Kaufleute hat, kann man durch Ver- und Ankauf von Tabak einen Gewinn erzielen.
Ist es möglich, wenn man nur einen Tabak auf der Hand hat, diesen in einem Zug zweimal hintereinander zu verkaufen und anschließend zu kaufen, sodass man in dem obigen Beispiel einen Gewinn von 6 Gold erzielt?
Die Siedler aus Eppendorf (die gleich zur Friedhofsparty gehen)
Re: Anno 1503 - Regelfrage
Verfasst: 1. November 2003, 13:10
von Christian K.
Hallo,
prinzipiell verbieten es die Regeln nicht, z.B. einen Tabak mit den 3 Handelsverträgen für 3 Gold zu kaufen und danach für 4 Gold (oder gar 6 mit Badhaus) wieder zu verkaufen. Natürlich darf man weiterhin nur eine Ware pro Pionier, Siedler, Bürger oder Kaufmann verkuafen.
Wir haben uns allerdings darauf geeinigt, daß man eine Warensorte in seinem Zug nicht gleichzeitig kaufen und verkaufen darf.
Grüsse
Christian K.
RE: Anno 1503 - Regelfrage
Verfasst: 1. November 2003, 13:32
von Braz
Hallo Dorothee,
..also wie meinst du das jetzt ?
Gehe ich richtig davon aus, daß du:
1. deinen Tabak für 6 Gold (an einen deiner Kaufmann) verkaufen willst (-> danach hast du zwar vorerst keinen Tabak mehr - aber [b] 6 Gold [/b] erwirtschaftet)
2. einen Tabak einkaufst (da du 3 Handelsverträge hast, kostet dich der Tabak [b]3 [/b]anstelle von 6 [b]Gold[/b] )
*****aus Punkt 1 und Punkt 2: momentaner Goldgewinn: 6 Gold (durch Verkauf) - 3 Gold (Ankauf eines neuen Tabaks) = 3 Gold
3. Du verkaufst erneut deinen Tabak (und zwar den eben gekauften) -diesmal jedoch an den anderen Kaufmann, da ja nur in einem Zug eine Ware pro entspr. Einwohner verkauft werden darf- an den anderen Kaufmann für erneut [b]6 Gold [/b]...
aus 1, 2 und 3 wäre demnach dein Reingewinn pro Rund = 9 Gold
+6 Gold - 3 Gold + 6 Gold = 9 Gold
das würde gehen.......
Wie kommst du in deinem Beispiel auf 6 Gold ?!
gruß
Braz
P.S. deinen tabak auf der Hand kannst nicht nicht dirket 2x hintereinander verkaufen, da er ja nach dem 1. verkauf weg ist......es sei denn du legst einen Ankauf -wie in meinem Beispiel- dazwischen!
RE: Anno 1503 - Regelfrage
Verfasst: 1. November 2003, 13:43
von Braz
"Christian K." hat am 01.11.2003 geschrieben:
> Wir haben uns allerdings darauf geeinigt, daß man eine
> Warensorte in seinem Zug nicht gleichzeitig kaufen und
> verkaufen darf.
Hallo Christian,
es kann ja jeder spielen wie er will bzw. wie er es auch am logischsten findet ;)
ABER
logisch ist es aber auch in seinem Zug ein und dieselbe Ware anzukaufen und wieder zu verkaufen........Händler machen es nicht anders (z.B. Ankauf von Spiel über Großhändler <-> Verkauf desselben Spiels an Endverbraucher)
.....und da man bei Anno die Rolle sowohl von Verkäufer als auch von Käufer übernimmt (..es geht ja um das [b] Gemeinwohl der Insel [/b] ) finde ich es durchaus logisch sowohl etwas anzukaufen als auch im gleichen zug wieder zu verkaufen....
Reales Bsp.:
Ich war dieses Jahr im Urlaub auf Madeira...dort gab es Wein aus Portugal (->vom Festland jedoch).......gleichzeitig habe ich (=Tourist) den Wein gekauft....also aus Sicht der Insel: [b] Ankauf [/b] eines "nicht-auf-der-Insel-hergestellten" Weins und [b] Verkauf desselbigen [/b] an Touris/Einwohner (-> Wein geht wieder außer Land) etc.
Für mich ein absolut logischer Schritt, und da im Spiel lediglich der Verkauf eingeschränkt ist (=pro Einwohner nur 1x verkaufen in seinem zug) und der Ankauf jedoch nicht <-> gleichzeitig kein direktes Verhältnis von An-und Verkauf seitens der Spielanleitung.......ist dieser Schritt mE durchaus eine Überlegung wert und wird von mir und meinen Mitspieler(inne)n auch immer praktiziert .....warum auch nicht ?! ;)
Gruß
Braz
RE: Anno 1503 - Regelfrage
Verfasst: 1. November 2003, 13:45
von Dorothee Haarmann
Hallo Braz,
unser Gewinn von 6 ergibt sich wie folgt:
1. Verkauf des Tabaks für 6 Gold
2. Kauf eines Tabaks für 3 Gold
3. Verkauf des Tabaks für 6 Gold an den zweiten Kaufmann
4. Kauf eines Tabaks für 3 Gold
=> Gewinn von 6 Gold und man hat den Tabak weiterhin auf der Hand
Allerdings könnte man die Geschäfte auch in der Reihenfolge Kauf / Verkauf / Kauf / Verkauf tätigen, so dass man keinen Tabak auf der Hand benötigt.
Gruß
Die Siedler von Eppendorf
RE: Anno 1503 - Regelfrage
Verfasst: 1. November 2003, 14:05
von Peter Gustav Bartschat
Kaufmännisch gesprochen: Um den Gewinn eindeutig zu ermitteln, müssen wir erst feststellen, wie du an den bei Punkt 1 verkauften Tabak gekommen bist.
Hast du ihn in einer vorherigen Runde gekauft? (Und wie teuer war beim Einkauf? hast du vielleicht noch nicht alle drei Handelsverträge gehabt?)
Oder hast du ihn über ein Kontor erhalten? Dann war er natürlich auch nicht umsonst, sondern wir müssen die "Abschreibungen" auf das Schiff, mit dem du das Kontor bekommen hast, auf die Menge der durch dieses Kontor erhaltenen Tabak-Ernten umlegen.
Sicher sind auf jeden Fall zwei Dinge:
1. Der Punkt 4 "Kauf eines Tabaks für 3 Gold" (also der zweite Kauf in der Aufzählung) mindert deinen Gewinn aus der Transaktion nicht. Er ist ja eine Gewinn-VERWENDUNG, würde sich also Gewinn-schmälernd erst dann auswirken, wenn du in einer folgenden Runden wieder einen Tabak verkaufst.
2. Ja, das ist so regelnkonform. Die einzige Einschränkung liegt in der Anzahl der verkauften Waren pro Runde, die die Anzahl deiner Einwohner mit dem entsprechenden Nachfragepotenzial nicht übersteigen darf. Die Regel äußert sich nicht zur Herkunft der verkauften Waren, erlegt dem Spieler in diesem Aspekt also keine Einschränkungen auf.
Auf Xuntheit!
Gustav der Bär
RE: Anno 1503 - Regelfrage
Verfasst: 2. November 2003, 18:20
von Marion Menrath
Dorothee Haarmann schrieb:
>
> unser Gewinn von 6 ergibt sich wie folgt:
>
> 1. Verkauf des Tabaks für 6 Gold
> 2. Kauf eines Tabaks für 3 Gold
> 3. Verkauf des Tabaks für 6 Gold an den zweiten Kaufmann
> 4. Kauf eines Tabaks für 3 Gold
>
> => Gewinn von 6 Gold und man hat den Tabak weiterhin auf der
> Hand
>
> Allerdings könnte man die Geschäfte auch in der Reihenfolge
> Kauf / Verkauf / Kauf / Verkauf tätigen, so dass man keinen
> Tabak auf der Hand benötigt.
Hi Dorothee,
das ist so nicht regelkonform. Hab grade noch mal nachgelesen, dass man nur einen einzigen Rohstoff pro Runde einkaufen darf - also nur ein Tabak, nicht zwei.
Verkaufen darfst Du je einen Rohstoff pro Bürger. Also einen Tabak für 6 verkaufen, einen wieder einkaufen und wieder für sechs verkaufen - wenn Du zwei Kaufleute hast.
Gruß Marion
RE: Anno 1503 - Regelfrage
Verfasst: 2. November 2003, 22:14
von Cäsar
> das ist so nicht regelkonform. Hab grade noch mal
> nachgelesen, dass man nur einen einzigen Rohstoff pro Runde
> einkaufen darf - also nur ein Tabak, nicht zwei.
> Gruß Marion
Hallo Marion,
in meiner Spielregel steht auf Seite 2 unten rechts:
WARE EINKAUFEN
ZWEIMAL in seinem Zug darf ein Spieler eine beliebige Ware für 6 Goldstücke
einkaufen. <...> Der Einkauf einer Ware ist unabhängig von den Einwohnern.
Allerdings habe ich eine Anleitung, die VOR der Veröffentlichung des Spiels gedruckt wurde, bitte klär mich auf, ob Kosmos das geändert hat, oder ob du ev., vielleicht, könnte ja sein, möglicherweise, ;-) diesen Teil der Anleitung falsch
( welch grausames Wort ;-) ) interpretiert hast.
Neugierige Grüsse
Cäsar
RE: Anno 1503 - Regelfrage
Verfasst: 2. November 2003, 22:20
von Braz
"Marion Menrath" hat am 02.11.2003 geschrieben:
> das ist so nicht regelkonform. Hab grade noch mal
> nachgelesen, dass man nur einen einzigen Rohstoff pro Runde
> einkaufen darf - also nur ein Tabak, nicht zwei.
> Verkaufen darfst Du je einen Rohstoff pro Bürger. Also
> einen Tabak für 6 verkaufen, einen wieder einkaufen und
> wieder für sechs verkaufen - wenn Du zwei Kaufleute hast.
>
> Gruß Marion
..also bei mir steht in der Spielanleitung (Seite 2 unten)
"Ware einkaufen
Zweimal in seinem zug darf ein Spieler eine beliebige Ware für 6 Goldstücke einkaufen. ......Der Einkauf ist unabhängig von den Einwohnern"
Spiel wurde auf der Spiel `03 gekauft....also noch rel. neu ;)
Gruß
Braz
Anno 1503 - Einkauf von Waren
Verfasst: 2. November 2003, 22:24
von Peter Gustav Bartschat
Zwei Waren pro Zug kaufen ist immer noch das gültige Limit, also ist der von Dorothee geschilderte Zug so regelkonform.
Meine Regel stammt aus eine Spiel, dass ich auf der Messe in Essen gekauft habe - das dürfte mit der aktuellen Verkaufs-Auflage identisch sein.
Vielleicht könnte Marion ja kurz erzählen, wann und wo sie das Exemplar erworben hat, in dessen Regel das Limit auf einmal pro Zug reduziert wurde: Möglich ist ja alles und man kann nicht mit Sicherheit ausschließen, dass - eventuell durch einen Irrtum - zwei unterschiedliche Regelversionen in Umlauf sind.
Auf Xuntheit!
Gustav der Bär
RE: Anno 1503 - Regelfrage
Verfasst: 2. November 2003, 22:27
von Cäsar
Danke Braz,
dass Du meine Unsicherheit so schnell geklärt hast. :-)
( Wäre peinlich für mich gewesen, allen Mitspielern die "neue" Regel mitzuteilen.):oops:
Grüsse Cäsar
Re: Anno 1503 - Einkauf von Waren
Verfasst: 2. November 2003, 22:29
von Cäsar
Antwort für Braz gilt natürlich auch für Dich .....
:-) :-) :-)
Grüsse Cäsar
Re: Anno 1503 - Einkauf von Waren
Verfasst: 3. November 2003, 10:16
von Sebastian Rapp / Kosmos
Eine Limitierung des Wareneinkaufs auf nur 1 Ware stand nie zur Debatte, von daher kann es sich nur um einen Lese-/Interpretationsfehler handeln.
Richtig ist, dass man 2 Waren pro Runde kaufen darf.
Richtig ist ebenfalls, dass man jedem seiner Einwohner pro Runde eine Ware verkaufen darf.
Weitere Einschränkungen gibt es nicht.
Daher ist es wiederum richtig, dass man in einem Spielzug, bei Besitz von 3 Handelsverträgen, einem Badhaus und 2 Kaufleuten, 2 Tabak für insgesamt 6 Gold kaufen kann und diese beiden Tabak dann an die beiden Kaufleute für insgesamt 12 Gold wieder verkaufen kann, was unterm Strich zu einem Gewinn von 6 Gold führt.
Sebastian Rapp / Kosmos
[OT] Anleitung vor Veröffentlichung gedruckt
Verfasst: 3. November 2003, 10:38
von Thomas Rosanski
Cäsar schrieb:
> Allerdings habe ich eine Anleitung, die VOR der
> Veröffentlichung des Spiels gedruckt wurde
Ich habe bei allen Spielen, die ich besitze, nur Anleitungen, die vor der Veröffentlichung gedruckt wurden. Das, was erst NACH Veröffentlichung gedruckt wird, nennt man dann wohl eher Errata ;-) (und auch die werden erst gedruckt, und dann veröffentlicht)
Fröhlichen Gruß,
Thomas.
Re: [OT] Anleitung vor Veröffentlichung gedruckt
Verfasst: 3. November 2003, 11:54
von Cäsar
Zum Glück muss ich keine Anleitungen schreiben, wenn man meinen einfachen Text schon missverstehen kann...... ;-)
Grüsse
Cäsar
Re: [OT] Anleitung vor Veröffentlichung gedruckt
Verfasst: 3. November 2003, 15:00
von Günter Cornett
Thomas Rosanski schrieb:
>
> Cäsar schrieb:
> > Allerdings habe ich eine Anleitung, die VOR der
> > Veröffentlichung des Spiels gedruckt wurde
>
> Ich habe bei allen Spielen, die ich besitze, nur Anleitungen,
> die vor der Veröffentlichung gedruckt wurden. Das, was erst
> NACH Veröffentlichung gedruckt wird, nennt man dann wohl eher
> Errata ;-) (und auch die werden erst gedruckt, und dann
> veröffentlicht)
hallo Thomas,
Ein Errata zu einer Spielanleitung setzt eine solche voraus.
An dieser Stelle möchte ich nun die Gelegenheit wahrnehmen und mich bei allen Spielern, die Pingvinas bis zum Messe-Donnerstag vor 15.00 Uhr gekauft haben, für die Geduld bedanken, mit der sie auf den Druck der Spielanleitung warteten.
Denjenigen, die zum Spielanleitungveröffentlichungszeitpunkt nicht mehr auf der Messe waren und sich imnachinhein per mail bei mir gemeldet haben, werde ich die Spielanleitung voraussichtlich noch heute als RTF-Datei zumailen können. Volker muss nur aus Stuttgart zurück sein und mir die Datei schicken.
> Fröhlichen Gruß,
> Thomas.
Jo, immer schön fröhlich bleiben,
Gruß, Günter