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Anticopy.de
Verfasst: 5. Januar 2005, 12:32
von Bonhmaster
Vielleicht kennt sich ja hier jemand genauer damit aus:
Beim Betrachten der eBay-Auktion 5947168238 (Attribut) fiel mir auf, dass dort in großen Lettern beanstandet wurde, dass die Teile Beschreibung des angebotenen Artikels unerlaubt aus einem anderen eBay-Angebot kopiert worden sei.
Nun ist aber diese Beschreibung direkt von der Packung abgeschrieben, also der offizielle Verkaufstext von Lookout Games, gegen dessen Verwendung wir auch nichts haben.
Das Tool "Anticopy" schiebt nun anscheinend Code zwischen die HTML-Zeilen, was es möglich macht, anzuzeigen, wenn jemand HTML-Code kopiert, statt es von Hand abzutippen.
Die Frage: Ist es erlaubt, das Abtippen von Text als eigene Leistung darzustellen und damit ein wie auch immer geartetes Urheberrecht auf die Darstellung fremden Textes zu beanspruchen?
Kann ich unterbinden, dass Text, auf den Lookout Games das Copyright besitzt, zum Einschmuggeln von verstecktem Code genutzt wird?
Juristen nach vorne!
Danke!
Hanno (mal wieder von der Abzock-Mentalität der ganzen eBay(TM)-Gemeinde angewidert)
Re: Anticopy.de
Verfasst: 5. Januar 2005, 12:50
von Wolfram Püchert alias WeePee
"Copyright" ist kein geschützter rechtlicher Begriff in Deutschland und daher auch nicht einklagbar.
Stattdessen kennen wir in Deutschland das Urheberrecht.
***** Warnung: Alles was jetzt kommt, ist meine Meinung und KEINE Rechtsberatung *****
Deine Frage: "Ist es erlaubt, das Abtippen von Text als eigene Leistung darzustellen?" ist leider in *der* Allgemeinheit nicht zu beantworten.
Ich verweise mal auf die Diskussion als Topware das Telefonbuch der Telekom eingescant hatte, um eine Telefon-CD heraus zu bringen. Das wurde verboten. Dann hat Topware die Telefonbücher (in China) abtippen lassen, das war dann erlaubt.
Das *Abtippen* von Text ist wahrscheinlich schon eine eigene Leistung, Dir geht es aber darum, ob der Text, der abgetippt wurde, auch unter eigenem Namen veröffentlicht werden darf. Und das hängt nun vom Text ab. Genau genommen vom urheberrechtrelevanten Inhalt des Textes. Ist der Text durch das Urheberrecht geschützt, darf der "Abtipper" den Text nur veröffentlichen, wenn der Urheber und/oder der Rechteverwerter ihr Okay gegeben haben.
Allerdings gibt es wohl Ausnahmen: Wenn ein gewerbsmäßiger Händler den "Beschreibungstext" einer Ware von seinem Lieferanten "kopiert", um die Ware anzupreisen, dann ist es wohl gestattet, da man von einer ... Duldung ausgehen kann. ( ... steht für ein Rechtswort, das mir gerade nicht einfällt.)
***** Ende der WARNUNG *****
Mein Tipp: wenn es Dich stört, gehe zum Rechtsanwalt Deines geringsten Misstrauens und lasse Dich eingehend beraten.
Der RA sollte dabei sich sowohl im Urherberrecht auskennen als auch mit den rechtlichen Gepflogenheiten im WWW.
Gruß Wolfram
Re: Anticopy.de
Verfasst: 5. Januar 2005, 14:03
von Günter Cornett
Bonhmaster schrieb:
>
> Vielleicht kennt sich ja hier jemand genauer damit aus:
>
> Beim Betrachten der eBay-Auktion 5947168238 (Attribut) fiel
> mir auf, dass dort in großen Lettern beanstandet wurde, dass
> die Teile Beschreibung des angebotenen Artikels unerlaubt aus
> einem anderen eBay-Angebot kopiert worden sei.
> Nun ist aber diese Beschreibung direkt von der Packung
> abgeschrieben, also der offizielle Verkaufstext von Lookout
> Games, gegen dessen Verwendung wir auch nichts haben.
>
> Das Tool "Anticopy" schiebt nun anscheinend Code zwischen die
> HTML-Zeilen, was es möglich macht, anzuzeigen, wenn jemand
> HTML-Code kopiert, statt es von Hand abzutippen.
>
> Die Frage: Ist es erlaubt, das Abtippen von Text als eigene
> Leistung darzustellen und damit ein wie auch immer geartetes
> Urheberrecht auf die Darstellung fremden Textes zu beanspruchen?
Der Anbieter von http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=5947168238 hat sich offensichtlich die Arbeit des Abtippens gespart. Diese Leistungsübernahme wird - formaljuristisch wohl korrekt - durch den anticopy-text angeprangert.
Der eingeblendete Ant-copy-Text ist jedoch IMHO ziemlich unglücklich formuliert:
|: Teile dieser Artikelbeschreibung wurden unerlaubt aus einem anderen
|: Ebay-Angebot kopiert.
|: Der Urheber der Beschreibung wurde soeben darüber informiert.
Die Problempunkte:
1. Urheberrecht und Wettbewerbsrecht werden vermengt.
Der Text, um den es hier geht, hat IMHO gar keine ausreichende Schöpfungshöhe, die inhaltliche Übernahme ist - meiner Meinung nach (!) - urheberechtlich nicht zu beanstanden, allenfalls die Leistungsübernahme.
2, Es wird nicht unterschieden zwischen dem Urheber der Artikelbeschreibung und dem der Produktbeschreibung.
Ein Ebay-Anbieter kann in seinem Angebot urheberechtsfreie Texte in einer Weise verwenden, dass er an dem von ihm erstellten Gesamttext ein Urheberecht hat. Daraus erwächst aber kein Urheberrecht an den einzelnen Texten.
3. Mit 'kopieren' ist hier der rein technische copy-paste-Vorgang gemeint, nicht die Übernahme des Wortlauts. Der anticopy-Text suggeriert eine Urheberrechtsverletzung, die mit dem Kopieren eben nicht gegeben sein muss.
4. Es wird nicht zwischen Anbieter und Urheber der Artikelbeschreibung unterschieden. Bei den meisten Auktionen dürften die zwar identisch sein, aber wenn ein Ebay-Anbieter seinen Beschreibungstext von einem Dritten erstellen lässt, dann ist dieser der Urheber. Von der copy-paste-Leistungsübernahme zu informieren ist jedoch der Anbieter, nicht der Urheber.
> Kann ich unterbinden, dass Text, auf den Lookout Games das
> Copyright besitzt, zum Einschmuggeln von verstecktem Code
> genutzt wird?
Ich glaube nicht, dass der Text die nötige Schöpfungshöhe besitzt, damit LookoutGames oder wer auch immer einen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen kann. Damit könnt ihr auch keine Erlaubnis erteilen.
Ich würd mir einen Screenshot machen, anticopy auf diese Problematik hinweisen und auffordern den Text so zu ändern, dass er nur das anprangert, was angeprangert werden soll:
Leistungsübernahme mittels copy-paste.
Irgendwas in der Art wie:
|: Dieser Text wurde von einem anderen Ebay-Angebot per copy-paste übernommen.
|: Diese Leistungsübernahme ist vom Anbieter des ursprünglichen
|: Angebots nicht authorisiert. Möglicherweise werden hierdurch auch Urheberechte verletzt.
|: Der Anbieter des ursprünglichen Angebots wurde angeschrieben.
Wenn sich ein solcher fetter Hinweis in einer Mini-Beschreibung findet, weiss der Leser, dass sich da jemand ziemlich pingelig anstellt. Steht der Hinweis in einer längeren mit Sorgfalt erstellten Beschreibung weiss der Leser, dass der Anbieter eine Urheberechtsverletzung begangen hat.
Gruß, Günter