Spiele nicht sammelwürdig ? Jo, sagen Versicherungen
Verfasst: 10. April 2006, 21:09
Eine echt wahre Geschichte...
Neulich wollten wir eine neue Hausratsversicherung abschließen. Der Vertreter kam, sah eines unserer Spielezimmer und war erst einmal perplex. Nachdem wir eine Weile mit ihm geredet haben und uns auch auf die Versicherungssumme geeinigt haben, ging er dann wieder. Seiner Meinung nach sollten die Spiele mit normal im Haushaltsbereich mitversichert sein oder sogar als Sammlung in die Klausel "Wertgegenstände" fallen.
Leider hat die Versicherungsgesellschaft dies nicht so gesehen. Laut Statuten (ob nur von ihrer Versicherung oder allgemein vom Verband der Versicherer kann ich nicht sagen) fallen Gesellschaftsspiele nicht in den Bereich "Sammelwürdiges" und gelten auch nicht als Wertsachen (wie z.B. Briefmarken oder Antiquitäten). Wer also eine "nicht geringe Anzahl" (mehr als 50 Spiele...) besitzt, muß diese (zumindest bei unserer Versicherung) gesondert in einer Nebenabsprache erfassen, damit diese bei einem Schadensfall auch abgesichert sind. Dazu gehört dann natürlich eine entsprechende Anpassung an die Versicherungssumme. Die Frage nach der Beweisbarkeit soll mit Fotos und einer Bestandsliste erbracht werden. Obi ich die nun aber jedes Mal zuschicken soll, wenn neue Spiele eintrudeln ? (lach, bei 200 Neuheiten im Jahr...).
Falls ihr also auch ein paar mehr Brettspiele habt, solltet ihr vielleicht mal bei eurer Hausratversicherung nachfragen, nicht daß man nachher für diese Sammlung keinen Ersatz bekommt.
Ciao,
Andreas Keirat
www.spielphase.de
(der hofft, niemals die Versicherung in Anspruch nehmen zu müssen, weil er sonst eBay leerkaufen muß!)
Neulich wollten wir eine neue Hausratsversicherung abschließen. Der Vertreter kam, sah eines unserer Spielezimmer und war erst einmal perplex. Nachdem wir eine Weile mit ihm geredet haben und uns auch auf die Versicherungssumme geeinigt haben, ging er dann wieder. Seiner Meinung nach sollten die Spiele mit normal im Haushaltsbereich mitversichert sein oder sogar als Sammlung in die Klausel "Wertgegenstände" fallen.
Leider hat die Versicherungsgesellschaft dies nicht so gesehen. Laut Statuten (ob nur von ihrer Versicherung oder allgemein vom Verband der Versicherer kann ich nicht sagen) fallen Gesellschaftsspiele nicht in den Bereich "Sammelwürdiges" und gelten auch nicht als Wertsachen (wie z.B. Briefmarken oder Antiquitäten). Wer also eine "nicht geringe Anzahl" (mehr als 50 Spiele...) besitzt, muß diese (zumindest bei unserer Versicherung) gesondert in einer Nebenabsprache erfassen, damit diese bei einem Schadensfall auch abgesichert sind. Dazu gehört dann natürlich eine entsprechende Anpassung an die Versicherungssumme. Die Frage nach der Beweisbarkeit soll mit Fotos und einer Bestandsliste erbracht werden. Obi ich die nun aber jedes Mal zuschicken soll, wenn neue Spiele eintrudeln ? (lach, bei 200 Neuheiten im Jahr...).
Falls ihr also auch ein paar mehr Brettspiele habt, solltet ihr vielleicht mal bei eurer Hausratversicherung nachfragen, nicht daß man nachher für diese Sammlung keinen Ersatz bekommt.
Ciao,
Andreas Keirat
www.spielphase.de
(der hofft, niemals die Versicherung in Anspruch nehmen zu müssen, weil er sonst eBay leerkaufen muß!)