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Spielrückgabe bei DR
Verfasst: 10. Mai 2007, 08:33
von Hope
Hi Leute,
sorry daß ich das alte Thema wieder ausgraben muss, aber ich hätte gern mal einen Rat. Ich habe im Dezember von meinem 14tägigen Rückgaberecht Gebrauch gemacht, und ein nicht ganz billiges Spiel an delayedreactions zurückgeschickt. Nach 5 Monaten, 7 Mails (nicht eine Antwort) und 5 verständnisvollen Telefonaten ist immer noch kein Geld auf meinem Konto eingetroffen. Und nun haben sie scheinbar dichtgemacht. Was würdet Ihr tun?
Schönen Dank, Mario
Re: Spielrückgabe bei DR
Verfasst: 10. Mai 2007, 10:25
von Axel Bungart
Hallo Mario,
rein formal gesehen müsstest Du noch mal eine letztmalige (Nach-)Frist setzen (sofern Du dies schon einmal gemacht hast). Würde ich aber auf dem Postweg machen (Einschreiben), der Nachweisbarkeit halber. Danach kannst (musst?) Du den Rechtsweg beschreiten.
Wenn die aber wirklich dicht gemacht haben, bleibt das Theorie. Bevor Du also weiter Geld ausgibst, versuche herauszufinden, ob es die noch gibt. Ansonsten: abschreiben! Und demnächst nicht mehr bei Versendern bestellen, die einem Sorgen machen, wenn deren Name Programm ist.
Es gibt so viele schnelle, zuverlässige Händler (die alle Spiele für Dich haben)... :-)
Gruß
Axel
Re: Spielrückgabe bei DR
Verfasst: 10. Mai 2007, 10:31
von Thomas
Axel Bungart schrieb:
> rein formal gesehen müsstest Du noch mal eine letztmalige
> (Nach-)Frist setzen
Wieso? Wenn die Forderung fällig ist und nicht bezahlt wurde, der Schulder also in Zahlungsverzug ist, kann man laut http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/gerichtliche_mahnung/ direkt ein Mahnverfahren einleiten. Aus Höflichkeit würde ich aber in der Regel mindestens einmal schriftlich mit konkretem Termin als Frist mahnen.
(Beispiel eines Mahnantragsformulars (für NRW): http://www.mahnverfahren.nrw.de/service/formular/mbantrag.htm )
Re: Spielrückgabe bei DR
Verfasst: 10. Mai 2007, 10:39
von Axel Bungart
Hallo Thomas,
in Verzug gerät er erst dadurch, dass Du ihn in Verzug setzt.
Bei dem von Hope genannten Zeitraum kann man natürlich quasi davon ausgehen, dass eine Nachfristsetzung ohnehin ergebnislos verläuft, so dass de facto der Verzug eingetreten ist, aber das ist interpretationsfähig.
Gruß
Axel
Re: Spielrückgabe bei DR
Verfasst: 10. Mai 2007, 10:56
von Kai Borschinsky
Wenn sie "dicht gemacht" haben, wirst du deine Forderung abschreiben müssen, zumindest wenn sie Konkurs gegangen sind, wonach es sich ein wenig anhört.
Du kannst dann versuchen, dich an deren Rechtsnachfolger zu wenden (evtl.ein onkursverwalter) und hoffen, dass noch genug Masse da ist, um auch deinen Anspruch zu erfüllen,. In einem solchen Fall dürfte deine Forderung als sehr weit hinten im Forderungsranking stehen.
Ansonsten würde ich wie von Axel beschrieben vorgehen, wenn es dir wert ist. Schriftliche Mahnung mit Frist als Einschreiben, damit du den Empfang belegen kannst.
Mahnung und Verzug
Verfasst: 10. Mai 2007, 11:08
von Thomas
Axel Bungart schrieb:
> in Verzug gerät er erst dadurch, dass Du ihn in Verzug setzt.
Nach § 286 BGB ist eine Mahnung im bestimmten Fällen nicht erforderlich, z.B. wenn ein konkretes Zahlungsziel vereinbart wurde oder der Schulder die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Außerdem heisst es dort, dass der Schulder 30 Tage nach "Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung" noch nicht gezahlt hat.
Aber ich bin kein Jurist, meine persönliche Meinung zu dem genannten Paragraphen kann daher auch falsch sein.
Re: Mahnung und Verzug
Verfasst: 10. Mai 2007, 15:53
von Axel Bungart
Hallo Thomas,
ja, as geht in die richtige Richtung, aber ist wenig komplizierter.
Wenn es DR nicht mehr gibt, is' das alles Makulatur.
Gruß
Axel
Problem erledigt!
Verfasst: 14. Mai 2007, 07:59
von Hope
Hallo Leute,
dank Eurer Hilfe hat sich das Problem gelöst, das Geld wurde schnell überwiesen! Daumen hoch!
Gruß, Mario