Beitragvon Warbear » 20. November 2010, 21:37
Hallo Kati,
ich hatte dasselbe Problem 2004 mit FedEx und 2007 mit UPS, nur mit dem Unterschied, daß ich den Betrag jeweils gleich an der Haustüre bezahlen musste. Ich kann allen nur dringend raten, in USA nur noch bei Versendern zu bestellen, die mit USPS verschicken.
Bei beiden bekam ich nach umständlicher Korrespondenz eine Rückerstattung. Über FedEx habe ich bei mir nichts mehr gefunden, die Korrespondenz mit UPS war wie folgt:
16.7.2007:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am letzten Freitag (13.7.2007) über UPS ein Paket aus USA erhalten, das ein Brettsspiel enthielt.
Es wurden von UPS 15,58 Euro Zollgebühren einkassiert (UPS Package Tracking No. xxx).
Da ich aus USA schon viele Pakete mit Spielen erhalten habe (nicht über UPS), weiß ich, daß diese Zollgebühren erheblich zu hoch sind.
Spiele sind zollfrei (Zoll-Warennummer: 9504 90 90 000), also fallen nur 19% Einfuhr-Umsatzsteuer an.
Bei einem Rechnungsbetrag von $53,75 (siehe beiliegende Rechnung aus dem Paket) sind das $10,21 (was in etwa 7,50 Euro entspricht).
Ich bitte, mir den Differenzbetrag umgehend auf mein Konto zu überweisen:
xxx
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre schnelle Bearbeitung.
18.7.2007:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihnen am letzten Montag früh (16.7.2007, 8:38h) die unten angefügte Email geschickt, bisher jedoch keine Antwort erhalten (nicht mal eine Empfangsbestätigung bzw. eine Verzögerungsmitteilung).
Ich bitte daher um Mitteilung über den Stand der Dinge.
18.7.2007:
wir bestätigen den Erhalt Ihrer o.g. Reklamation und teilen Ihnen nach Prüfung des Sachverhalts mit, dass wir Ihrer Bitte um Korrektur leider nicht nachkommen können.
Grundsätzlich ist jede Sendung, die aus einem Nicht-EU-Land in die EU eingeführt werden soll, zoll- und steuerrechtlich abzufertigen. Ohne Zollbehandlung, Zahlung der fälligen Einfuhrabgaben und anschließende Freigabe der Sendung durch das Importzollamt darf eine Sendung nicht in die EU eingeführt werden. Dass bei der Einfuhr von Waren aus den USA Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten sind, hätten Sie bereits vor Ihrer Bestellung auf der vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Internetseite www.zoll.de in Erfahrung bringen können.
Die o. g. Sendungen wurden anhand der uns vom Versender zur Verfügung gestellten Handelsrechnung zur zoll- und steuerrechtlichen Abfertigung angemeldet. Die Angaben auf der Handelsrechnung sind für uns verbindlich. Leider ging aus dieser jedoch nicht die Höhe der Frachtkosten hervor.
Sofern - wie im Falle Ihrer Sendungen - auf der Handelsrechnung keine Frachtkosten ausgewiesen sind, müssen wir der Zollwertberechnung, gemäß einer Anweisung des Hauptzollamts Köln, die aus der UPS-Tariftabelle hervorgehenden Frachtkosten zugrunde legen. Wir weisen darauf hin, dass die Berücksichtigung höherer Frachtkosten nicht durch uns, sondern durch den Versender verursacht wurde, indem dieser uns eine unvollständige Handelsrechnung zur Verfügung stellte.
Gerne erklären wir Ihnen im Folgenden die Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Zur Berechnung der Zollabgaben werden gemäß Art. 32 Abs. 1 e) i.V.m. Art. 33 Abs. 1 a) Zollkodex die außerhalb der EU anfallenden Frachtkosten zum Warenwert lt. Handelsrechnung hinzugefügt. Somit werden die Frachtkosten anteilig verzollt. Die Höhe des Frachtkostenanteils (hier 70% der Gesamtfrachtkosten) geht aus dem Allgemeinen Zollrecht, VO (EWG) Nr. 2454/93, Zollkodex-DVO, Anhang 25 hervor und ist von dem Export- und dem Importflughafen der Sendung abhängig. Das Berechnungsverfahren lautet: (Warenwert + anteilige Fracht) * Zollsatz = Zollabgabe.
Gemäß § 11 UStG Abs. 3 Nr. 4 werden dem Warenwert zur Ermittlung der Einfuhrumsatzsteuer nicht nur die anteiligen Frachtkosten, sondern die gesamten Frachtkosten zzgl. der angefallenen Zollabgabe zugeschlagen. Hieraus ergibt sich folgende Berechnungsgrundlage für die EUSt: (Warenwert + 100% Fracht + Zollabgaben) * EUStsatz = EUSt.
Für Rückfragen stehen wir unter den genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
18.7.2007:
Sehr geehrter Herr Sczesny,
ich glaube Ihnen nicht, daß Sie den Sachverhalt wirklich geprüft haben, denn es ist leider deutlich erkennbar, daß Sie Ihre Antwort nur aus - unangepassten - Textbausteinen zusammengestückelt haben. Nach meiner leider mehrfach notwendigen Anmahnung einer Antwort von UPS hätte ich etwas mehr erwartet.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Ihre Sichtweise richtig sein kann. Es fällt mir schwer zu glauben, daß ich für fiktive, astronomische Portogebühren, welche die echten nachweislich um ein mehrfaches übersteigen, Zoll bezahlen muß. Außerdem bin ich nicht der Meinung, daß ich UPS gegenüber überhaupt zu irgendwelchen Zahlungen verpflichtet bin (auch nicht zur Erstattung von Zollgebühren), denn schließlich hatte UPS keinen Auftrag von mir, eine Verzollung durchzuführen. Ich kann meine Sendungen recht gut selbst verzollen (was ich in der Vergangenheit auch schon oft genug getan habe).
Ich werde mich daher mit den Zollbehörden in Verbindung setzen müssen, um herauszufinden, ob Ihre Darstellung rechtens ist. Sollte sie es nicht sein, werde ich Ihnen auch meine Unkosten in Rechnung stellen. Außerdem werde ich (als langjähriger Stammkunde) beim Versender anfragen, wie er sich zu der Sache stellt, Ersatz von ihm verlangen und ihn auffordern, künftig ein anderes Transportunternehmen zu beauftragen. Ich selbst habe nämlich keine Lust, diese Wuchergebühren selbst zu bezahlen, jetzt nicht und auch künftig nicht.
Auf jeden Fall werde ich künftig die Annahme jeder Sendung durch UPS verweigern, wenn wieder eine derartige Verzollung durchgeführt wurde.
21.7.2007:
Sehr geehrter Herr Sczesny,
offensichtlich war ich Ihnen bisher keine Antwort wert.
Vielleicht wollen Sie sich ja jetzt mal zu einer Antwort bequemen?
Ich habe nach nunmehr 2 Wochen Ihre Zollabrechnung immer noch nicht erhalten.
Dadurch konnte ich bisher keinen Einspruch bei den Zollbehörden einlegen.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß ich UPS in Regreß nehmen werde, wenn ich Durch Ihre Schuld meine Einspruchsfrist versäumen sollte.
Im übrigen hat mir die Versenderfirma meines Pakets mitgeteilt, daß sie aufgrund immenser Kunden-Unzufriedenheit ab sofort UPS nicht mehr beauftragen wird ("Effective today all UPS shipping over seas has stopped due to the huge customer dissatisfaction. Thanks
Multi Man Publishing Vicki Schuler Asst Office Manager").
Ihre Firma und Sie geben hier in jeglicher Hinsicht ein unglaubliches Trauerspiel ab, und durch Ihre Antwort geben Sie Grund zu der Annahme, daß dies kein Einzelfall bei UPS ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, wie Sie mit einer solchen Kunden-Politik bisher überleben konnten und künftig überleben wollen.
31.7.2007:
da Sie uns in Ihrer Email vom 18.07.2007 mitteilten, dass Sie sich selbst an das Hauptzollamt Köln wenden würden, haben wir diesen Vorgang als für uns erledigt angesehen und von weiterem Schriftverkehr mit Ihnen abgesehen. Die gleichzeitige Bearbeitung eines Vorgangs durch UPS und das Hauptzollamt selbst ist nicht vorgesehen und seitens des Hauptzollamts Köln auch nicht erwünscht.
Unsere Rechnung und der dazugehörige Zollbeleg wurden bereits am 19.07.2007 versandt. Warum diese Unterlagen bisher noch nicht bei Ihnen eingetroffen sind, können wir uns nicht erklären. In der Anlage zu dieser Email lassen wir Ihnen die jeweiligen Kopien zukommen. Diese werden Sie jedoch nicht länger benötigen, da wir Ihnen die reklamierte Abgabendifferenz in Höhe von 7,97 Euro in den nächsten Tagen erstatten werden.
53,75 USD = 40,03 EUR x 19% = 7,61 Euro zu leistende Einfuhrumsatzsteuer
Wir betonen an dieser Stelle jedoch nochmals ausdrücklich, dass die nicht wunschgemäße Zollanmeldung Ihrer Sendung durch eine falsche bzw. unvollständige Handelsrechnung des Versenders hervorgerufen wurde und wir die Erstattung lediglich aus Kulanz vornehmen.
Wir hoffen, unsere Entscheidung ist in Ihrem Sinne.
Für Rückfragen stehen wir unter den genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
31.7.2007:
Sehr geehrter Herr Sczesny,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Selbstverständlich bin ich damit einverstanden, daß Sie mir den reklamierten Differenzbetrag erstatten. Schließlich war dies ja der Gegenstand meiner Reklamation. Meine Bankverbindung ist: xxx
Dennoch kann ich mir einige Anmerkungen nicht verkneifen. Ich würde mich freuen, wenn Sie diese lesen und vielleicht auch kurz darüber nachdenken würden:
1) Mir ist nicht klar, wie UPS einen Zollbescheid im Kulanzweg ändern kann. UPS kann schließlich keine hoheitlichen Aufgaben vornehmen. Und daß UPS den Differenz-Betrag aus eigener Tasche zahlt, kann ich mir auch nicht vorstellen.
2) Ich habe Ihre Rechnung und den dazugehörigen Zollbeleg, der nach Ihren eigenen Angaben bereits am 19.7. versandt wurde, heute (am 31.7.) per Post erhalten. Aus meinem Attachment können Sie ersehen, daß der zugehörige Briefumschlag erst am 27.7. (am selben Tag wie meine letzte Email) durch die UPS-eigene Frankiermaschine gelaufen war (was sehr wohl erklärt, warum sie bisher nicht bei mir eingetroffen waren). Das ist für mich kein Zufall mehr. Ob Sie mir hier bewußt die Unwahrheit geschrieben haben, oder ob Sie diesbezüglich von Ihren eigenen Kollegen selbst belogen worden sind, kann ich leider nicht beurteilen.
3) Ich bin noch immer der Meinung, daß ich nicht eine fiktive Transportgebühr verzollen muß, sondern nur eine von mir tatsächlich bezahlte. Für die Rückzahlung der knapp 8 Euro, mit denen ich m.E. zu Unrecht belastet wurde, habe ich bis jetzt insgesamt ca. 4 Stunden aufgewendet. Zwei Stunden davon zum Schreiben von Emails, zwei Stunden davon für insgesamt 8 Telefonate mit UPS (bei denen ich übrigens auch mehrfach - von verschiedenen UPS-Mitarbeitern - belogen und getäuscht wurde).
4) Ich besitze eine Spiele-Sammlung von ca. 4.000 Spielen, davon überwiegend amerikanische. Ich habe in den letzten 30 Jahren weit mehr als 1.000 (eintausend) Pakete aus den USA erhalten, die bis auf 3 Ausnahmen (1x UPS, 2x FedEx) problemlos bei mir ankamen. Wenn ich bei jedem dieser 1.000 Pakete denselben Aufwand wie jetzt gehabt hätte, dann hätte ich vergleichsweise insgesamt 4.000 Stunden (= 100 Arbeitswochen bzw. 2 Arbeitsjahre !!) dafür aufwenden müssen, um 1.000 kulante Rücküberweisungen zu bekommen, oder andernfalls ca. 10.000 Euro zuviel Zoll zu bezahlen.
Eine absurde Vorstellung, finden Sie nicht auch?
Ich werde auch beim nächsten Paket keine ungerechtfertigte Zollberechnung - durch wen auch immer - hinnehmen. Im Zweifelsfall werde ich einfach die Annahme verweigern. Keine Transportfirma hat von mir jemals den Auftrag erhalten, eine Verzollung meiner Waren vorzunehmen. Dazu bin ich selbst in der Lage ...
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