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Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 8. Mai 2014, 11:48
von Ludoversum
Habe ich das jetzt richtig verstanden: Die Markenschutzklage von Schmidt Spiele wurde abgewiesen mit der Begründung
'"Stadt Land Fluss" ist genau in dieser Reihenfolge die Bezeichnung für ein allgemein bekanntes Schreib-, Wissens-, und Quiz-Spiel. Es ist nicht nur sämtlichen Kammermitgliedern, sondern generationsübergreifend bekannt." '?
Trifft nicht selbiges auch auf Memory (Ravensburger) zu? Und gab es nicht hierzu eine ganz andere Entscheidung? Oder irre ich mich hier?
Mal ganz abgesehen davon finde ich eine Argumentation befremdlich, die Schutzrechte nach Erreichen eines gewissen (subjektiven) Bekanntheitsgrades erlischen lässt. Das ließe sich ja bei vielen Produkten beliebig interpretieren... oder seht ihr das anders?
Carsten
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Re: Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 8. Mai 2014, 12:11
von Roland G. Hülsmann
Wann hat denn Schmidt Spiele erstmals ein Spiel mit diesem Namen herausgebracht?
Als Schüler haben wir dieses Spiel mit Stift und Papier unter dieser Bezeichnung schon gespielt, bevor es eine bunte Schachtel mit dem Spiel gab. Wobei ich fast annehme, dass auch Generationen von Schülern vor mir das gespielt haben.
Gruß
Roland
Re: Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 8. Mai 2014, 12:15
von gimli043
Aus meiner Sicht kommt es darauf an, ob das Spiel bereits vor der Veröffentlichung durch den Verlag bekannt war, oder nicht.
Also bei einem Siedler von Catan wird sicher niemand bestreiten wollen, dass das die Rechte bei Kosmos und Klaus Teuber liegen.
Stadt Land Fluss gab es aber als "Volksspiel" schon lange vor 2007 wo es wenn ich richtig informiert bin von Schmidt Spiele veröffentlicht wurde.
Bei Memory ... keine Ahnung, dass gibt es ja schon ewig bei Ravensburger. Ob es das vorher als "Volksspiel" schon gab, will ich nicht abstreiten kann es aber auch nicht sicher sagen.
Re: Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 8. Mai 2014, 13:13
von widow_s_cruse
Hallo Carsten;
gemäß dem zuspieler-Video mit Erwin Glonnegger wurde Ravensburger Memory als Proto vorgelegt und auch nur der Markenname ist geschützt (nicht der Mecha).
http://www.youtube.com/watch?v=NU_rJv7XUVQ&feature=share&list=UUZW_7izR2vJtwK-9KwreX_Q
Liebe Grüße
Nils
Re: Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 8. Mai 2014, 13:31
von Malte
Die App wurde auch nur als Hilfsmittel (wie der Stift und das Papier) gesehen. Damit wurde die Streitigkeit etwas ausgehebelt. Hinzu kam, dass Stadt-Land-Fluss ein Spiel ist, welches ihren Ursprung in alten Überlieferungen verwurzelt hat. Dadurch kann keine heutige Firma, das Spiel für sich beanspruchen.
Re: Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 8. Mai 2014, 13:36
von Johannes R.
Wiki 1:
http://de.wikipedia.org/wiki/Stadt_Land_Fluss
[i]"Das Entstehungsjahr dieses Spiels ist unbekannt. Sicher ist, dass es bereits Ende des 19. Jahrhunderts [...]"[/i]
Wiki 2:
http://de.wikipedia.org/wiki/Memory_%28Spiel%29
[i]"[...] in Basel heißt das Spiel „Zwillingsspiel“, aber die Nachbarskinder, wenn die immer kamen zum Spiel, oder wenn sie spielen wollten, sagten die: Let's play your memory game. Da sagte ich: da haben wir doch einen Titel, [...]"[/i]
Das zeigt imho den Unterschied schon ganz nett.
Re: Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 8. Mai 2014, 13:48
von Philipp Hofmann
Das Absurde an der ganzen Sache ist doch, dass der Schmidt Spiele Verlag offenbar "Stadt Land Fluss" für die Klassen "Spiele", "Computerspiele", "Software", "Spielkarten", "Spielzeug", "Druckerzeugnisse" sowie "Lehr- und Unterrichtsmaterialien" als Wortmarke schützen liess bzw. lassen konnte. Meines Erachtens eine schäbige Dreistigkeit seitens des Verlages sowie eine Schwäche des Gesetztes, dass so was zulässt. Das Spiel ist - wie es das Gericht treffend formuliert - seit Generationen genau unter dieser Bezeichnung bekannt. 2000 wurde diese Marke dann auf Antrag von Dritten hin für die Klassen "Spiele" und "Gesellschaftsspiele" wieder gelöscht; jedoch nicht für "Software" etc. 2001 kam dann das Schmidt Spiel "Stadt Land Fluss" auf den Markt und ca. 2012 das App des Beklagten. Die Klage lautete auf Markenverletzung bzgl. „Software“.
Es ist zu begrüssen, dass das Gericht dem charakterfreien, neoliberalistischen Selbstbedienungsgebaren dieses Spieleverlags einen Riegel geschoben hat.
Bei Memory hingegen liegt der Fall anders: Es stimmt zwar, dass im Volksmund generell Paarsuchspiele mit diesem Namen betitelt werden. Jedoch: Dies liegt daran, dass die Spiele von Ravensburger seit 1959 so heissen und damit der Name in fast alle Kinderstuben getragen wurde. Vorher war das Spiel nicht unter Memory bekannt - zumindest nicht in Deutschland. Der Name stammt also von Beginn weg von Ravensburger. Und weil der Name "Memory" eben gerade zu einem Gattungsnamen zu verkommen droht, ist Ravensburger quasi verpflichtet, juristisch gegen kommerzielle Nutzer vorzugehen, damit „Memory“ als geschützte Marke nicht untergeht. Dass ein Schutzrecht erlischt, wenn es nicht genutzt wird, ist m.E. sehr sinnvoll, denn mit dem Markenrecht soll schliesslich die kommerzielle Nutzung von Waren und Dienstleistungen erleichtert und wirtschaftliche Innovation gefördert werden. Ein rechtlich gestütztes Blockieren von Marken durch Nicht-Nutzung bzw. Nicht-Verteidigung stünde entgegen diesem Prinzip.
Re: Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 8. Mai 2014, 14:10
von Axel Bungart
Sehr aufschlussreich, danke.
Gruß
Axel
Re: Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 8. Mai 2014, 14:59
von s-e-b-a-s-t-i-a-n
widow-s-cruse schrieb:
> gemäß dem zuspieler-Video mit Erwin Glonnegger wurde
> Ravensburger Memory als Proto vorgelegt und auch nur der
> Markenname ist geschützt (nicht der Mecha).
Interessierte finden die erwähnte Stelle in dem Video ab 2:33, http://youtu.be/NU_rJv7XUVQ?t=2m33s
Re: Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 8. Mai 2014, 16:50
von Ludoversum
Ich danke euch allen für die interessanten und aufschlussreichen Infos!
cheers,
Carsten
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Re: Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 8. Mai 2014, 23:40
von Frank Noack
OT: Abgesehen davon, dass du das Wort "neoliberal" im falschen Kontext verwendest, ist das sehr aufschlussreich gewesen. Danke.
Re: Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 9. Mai 2014, 09:55
von Twixtim
> lassen konnte. Meines Erachtens eine schäbige Dreistigkeit
> seitens des Verlages sowie eine Schwäche des Gesetztes, dass
> so was zulässt. Das Spiel ist - wie es das Gericht treffend
Das ist keine Schwäche des Gesetzes. Das Patentamt prüft bei Markenanmeldungen die Wortmarke nur ganz oberflächlich. Allerdings sind alle Anmeldungen öffentlich und werden auch beobachtet, so daß z.B. die Konkurrenz rechtzeitig Einspruch gegen z.B. generische Wortmarken erheben kann.
> Es ist zu begrüssen, dass das Gericht dem charakterfreien,
> neoliberalistischen Selbstbedienungsgebaren dieses
> Spieleverlags einen Riegel geschoben hat.
Wie, nur zwei absurde Beschimpfungen? :-)
Tim
Re: Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 9. Mai 2014, 10:30
von Michael Weber
Lustigerweise haben wir das schon Wochen vor der Spielbox gebracht. Ich finde schon, dass das Urteil einen wichtigen Richtungsentscheid enthält, der der Spieleszene nicht richtig gefallen dürfte.
Aber ...
ludoversum schrieb:
> Trifft nicht selbiges auch auf Memory (Ravensburger) zu?
Nein, in dem Sinne nicht.
> Und
> gab es nicht hierzu eine ganz andere Entscheidung? Oder irre
> ich mich hier?
War das nicht so, dass Ravensburger verloren hatte?
> Mal ganz abgesehen davon finde ich eine Argumentation
> befremdlich, die Schutzrechte nach Erreichen eines gewissen
> (subjektiven) Bekanntheitsgrades erlischen lässt. Das ließe
> sich ja bei vielen Produkten beliebig interpretieren... oder
Gerade dieses Schutzrecht sieht das Gericht hier erst gar nicht gegeben.
Ich selbst finde das Urteil durchaus in Ordnung, der Teufel steckt aber im Detail, u. a. in den Klassen der5 Anmeldung und im Nichtstun von Schmidt bezgl. dem, was wir gemeinhin als Computerumsetzung bezeichnen würden. Dass Stadt, Land, Fluss als Marke für Spielzeug gar nciht erst hätte eingetragen werden dürfen, ist dabei eine völlig andere Sache.
Michael
(früher Vogel)
Re: Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 9. Mai 2014, 10:32
von Michael Weber
Hier noch der Link zur News über das Urteil, falls es jemanden interessiert (wir haben da einen ganz leicht anderen Schwerpunkt gesetzt):
http://www.reich-der-spiele.de/node/16924-0000158
Re: Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 9. Mai 2014, 17:30
von peer
Hi,
Michael Weber schrieb:
> > Und
> > gab es nicht hierzu eine ganz andere Entscheidung? Oder irre
> > ich mich hier?
>
> War das nicht so, dass Ravensburger verloren hatte?
Kommt drauf an. In DEutschland haben die in der Vergangenheit m.W. immer entsprechende Klagen gewonnen.
Die verlorene Klage, auf die du dich vermutlich beziehst, war eine Klage auf Europäischer Ebene. Die ging verloren, da "Memory Game" im englischsprachigem Sprachraum eben eine beschreibende Namensgebung ist (also ein Gattungsbegriff für entsprechende Spiele).
Auf Deutscher Ebene ist der Gattungsbegriff ja eigentlich Gedächtnisspiel oder "Paare finden", "Memory" ist da als Markenname deswegen Nicht-Beschreibend und deswegen erlaubt.
ciao
peer (wollte nicht "diskribtiv" nachschlagen ;-) )
Re: Richterentscheidung zu Stadt Land Fluss
Verfasst: 11. Mai 2014, 15:00
von Attila
Hi,
Das Spiel gab es schon bevor es Schmidt Spiele gab ... :-)
Atti