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eine weitere Regelfrage zu la Città

Verfasst: 10. Oktober 2000, 20:08
von Jochen Schwinghammer
Bürger kann man laut Spielregel auf zwei verschiedene Weisen verlieren. a) Wie in 7 beschrieben durch Wanderung von Bürgern oder durch b) die Auswanderung von Bürgern (wird in 8 beschrieben).
Ebenfalls heißt es, dass ein Spieler, der Bürger durch Auswanderung verliert, in der nächsten Runde eine Politikkarte weniger einsetzen darf.
Nun meine Frage: Bezieht sich die Strafe nur auf ausgewanderte Bürger (durch Versorgungsmangel) oder auch auf Bürger, die durch Wanderung verloren gehen?
Nach meiner Interpretation der Spielregel und genauer Beachtung der Wortwahl in der Spielanleitung vermute ich, dass sich die Strafe nur auf durch Nahrungsmangel ausgewanderte Bürger bezieht. Klarer wäre hier die Spielanleitung, wenn hier ein deutlicher Hinweis erfolgen würde oder eine einheitliche Wortwahl gebraucht wird.
Wer kann weiterhelfen?

re: eine weitere Regelfrage zu la Città

Verfasst: 10. Oktober 2000, 23:12
von Udo Möller
Hallo Jochen,
nur bei Bürgerabwanderung zwecks Nahrungssuche musst du im nächsten Jahr in der ersten Runde eine deiner drei Aktionskarten verdeckt hinlegen und sonst nichts tun!

re: eine weitere Regelfrage zu la Città

Verfasst: 10. Oktober 2000, 23:34
von Fritz Gruber / Kosmos
Lieber Udo,
Deine Antwort auf Jochen Schwinghammers Frage ist etwas mißverständlich. Richtig ist, daß die "Strafe", eine Karte weniger spielen zu dürfen, nur eintritt, wenn Bürger auf Grund von Nahrungsmangel vom Spielplan genommen werden müssen. Dann aber schreibst Du, man müsse "eine seiner drei Aktionskarten" verdeckt hinlegen, bzw. darf eine der drei Aktionskarten NICHT spielen. Tatsächlich aber muss es nicht notwendigerweise eine der drei Aktionskarten sein, die man ungespielt läßt. Die drei Aktionskarten dürfen sehr wohl gespielt werden - nur dürfen statt der üblichen fünf Karten eben nur vier gespielt werden; man kann also sehr wohl drei Aktionskarten spielen und darf dann eben nur noch eine Politikkarte nehmen. Leider muß ich zugeben, daß wir in der Spielregel insofern selbst ein bißchen für Verwirrung gesorgt haben, weil wir im entsprechenden Passus "Strafe wegen ausgewanderter Bürger" pauschal nur von "Aktionskarten" sprechen; es müsste besser heißen "Aktions- bzw. Politikkarten". Kleiner Eigentrost: Wir schreiben "... darf der Spieler im nächsten Spieljahr nur 4 Aktionskarten einsetzen". Da es aber für jeden Spieler nur drei Karten gibt, die tatsächlich "Aktionskarten" heißen, könnte man u.U. folgern, daß eben nicht nur Aktionskarten, sondern auch Politikkarten gemeint sind.
Spiele Grüße

re: eine weitere Regelfrage zu la Città

Verfasst: 11. Oktober 2000, 00:52
von Jochen Schwinghammer
Zunächst möchte ich mich für die ausführliche Beantwortung meiner Regelfragen bedanken.
Den Passus "Strafe wegen ausgewanderter Bürger" habe ich bezüglich der Aktionskarten übrigens zunächst wie Udo interpretiert.
Bei der Neuinterpretation (Aktions- bzw. Politikkarten) stellt sich die Frage, woher ein Spieler, der eine Strafe erhält, eine Politikkarte bekommt, die er "verbraucht", also ohne die Aktion durchzuführen, verdeckt vor sich ablegen soll.
Darf diese Karte aus den offen ausliegenden Karten ausgewählt werden (z.B., um sie für einen anderen Spieler zu sperren) oder wird sie verdeckt vom Politikkarten-Stapel genommen?

re: eine weitere Regelfrage zu la Città

Verfasst: 11. Oktober 2000, 22:24
von fritz gruber / kosmos
Wenn es sich um Politikkarten handelt und ein Spieler hat z.B. bereits 3 Aktionskarten plus eine Politkkarte gespielt, dann nimmt er in der fünften Runde einfach keine Politikkarte mehr. Damit müsste sich dann auch die Frage erledigt haben, ob in solch einem Falle auch eine Karte vom verdeckten Stapel gezogen werden kann oder soll. Klare Antwort: Nein.

re: keine weitere Regelfrage

Verfasst: 12. Oktober 2000, 01:16
von Jochen Schwinghammer
Vielen Dank für die Antwort. Damit scheint mir das Regelwerk von la Città eindeutig und vollständig zu sein.
Übrigens weiß ich, wie schwer es ist, eine Spielregel vollständig und möglichst lückenlos zu gestalten, da ich gerade selbst an einer Regel für ein von mir entwickeltes Spiel schreibe.

re: eine weitere Regelfrage zu la Città

Verfasst: 12. Oktober 2000, 07:24
von Michael Andersch
Das heißt, die Aktion die entfällt (wenn es nur eine sein sollte) ist immer meine fünfte? Oder kann ich mich entscheiden, z.B. weil etwa in der dritten Aktionsrunde keine passenden Karten ausliegen, schon in der dritten Runde auf eine Aktion zu verzichten?
Gut, ich denke wir diskutieren hier um des Kaisers Bart, denn letztendlich sind das alles "Probleme", die man auch im Bedarfsfall nach Lust und Laune klären kann.
Aber wenn Fritz schon mal Rede und Antwort steht... ;-)
Gruß,
Micha

re: eine weitere Regelfrage zu la Città

Verfasst: 12. Oktober 2000, 09:16
von Carsten
> Das heißt, die Aktion die entfällt (wenn es nur
> eine sein sollte) ist immer meine fünfte?
Habe ich nicht in der Regel gelesen, daß es immer die erste Aktion ist?
Carsten (etwas verwirrt)

re: eine weitere Regelfrage zu la Città

Verfasst: 12. Oktober 2000, 15:39
von Volker L.
> Habe ich nicht in der Regel gelesen, daß es immer die
> erste Aktion ist?
Das meine ich auch, schliesslich erfolgt das
Verdeckte-Karte-legen am Ende der alten Runde,
sobald klar ist, dass der Spieler nicht alle seine
Buerger ernaehren kann. Falls man dieser entfallenen
Aktion eine Nummer zuordnen will, muesste es wohl
die erste sein.
Gruss, Volker

re: eine weitere Regelfrage zu la Città

Verfasst: 15. Oktober 2000, 19:08
von fritz gruber / kosmos
Zum Thema: "Wann darf/muß man einmal "aussetzen" mit Aktions- bzw. Politikkarten ausspielen. Ich fürchte, so 100prozentig genau haben wir das in der La Città - Regel nicht festgelegt. Ich kann hier also nur sagen, wie wir das - automatisch - bisher immer gehandhabt haben: Der Spieler, der statt fünf nur vier Karten ausspielen darf, mischt in den ersten vier Runden mit und dreht dann in der fünften Runde angeregt Däumchen.