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Regelfrage zu Shogun von MB

Verfasst: 15. November 2001, 17:32
von Stefan Hirsch
Darf man in der Kampfphase D (Final Movement) Truppen aus seinen Armeen (nich tProvinzarmeen) ausgliedern und in Provinzen stellen bzw. zurücklassen. So wie ich die ANleitung verstanden haben, könnnen Armeen nur provinzarmeen aufsammeln, nie abgeben (Ausnahme: wenn die Provins sonst verlassen wäre). Weiss jemand Rat?

Re: Regelfrage zu Shogun von MB

Verfasst: 15. November 2001, 17:58
von Rudi Hinz
Hallo Stefan,

Du kannst die Truppen jederzeit ausgliedern.

Steht zwar nicht im Handbuch, wurde aber schon von anderen Lesern bestätigt,
die sich schlau gemacht haben.

Einzige, was Du beachten mußt, das Daimyo geführte Armeen im
Final Movement nur durch unbesetzte Provinzen ziehen dürfen und man
ja dann mindestens eine Truppe zurücklassen muß um die Provinz zu
übernehmen, ist damit die Frage doppelt beantwortet.

Hoffe, das ich es verständlich rübergebracht habe.

Gruß Rudi

Re: Regelfrage zu Shogun von MB

Verfasst: 15. November 2001, 20:06
von Stefan Hirsch
hallo rudi,
sorry wenn ich nochmal frage, ich habs nicht ganz verstanden.
also wenn ich im final movement bin, und ich z.B mit meiner Dymino-Armee Erfahrung 3 habe, kann ich doch 3 Felder weit ziehen. Egal, ob besetz oder unbesetzt, oder?
Falls ja, darf ich dann auf Provinzen auf denen schon Provinzarmeen stehen Einheiten aus meiner Armee ausgliedern und eingliedern?(wenn es genau wie in Phase A ist, dann nur eingliedern, oder?)
klar ist wenn ich einem Feld nur eineDymino Armee habe, und dieses verlasse, dass ich dann Einheiten zurücklassen kann (oder vielleicht sogar muss?). Kann ich aber auch, wenn eine leere Provinz an die Dymino Armee angrenzt, von meiner Armee Einheiten dorthin verschieben und diese zu Provinzeinheiten machen?
Wich hoffe du verstehst das, und es wäre schön wenn du mir nochmal antworten könntest.

Re: Regelfrage zu Shogun von MB

Verfasst: 16. November 2001, 05:45
von Rudi Hinz
Hi Stefan,

kein Problem.

> Sorry wenn ich nochmal frage, ich habs nicht ganz verstanden.
> Also, wenn ich im final movement bin, und ich z.B mit meiner
> Daimyo-Armee Erfahrung 3 habe, kann ich doch 3 Felder weit
> ziehen. Egal, ob besetzt oder unbesetzt, oder?

Nein, Daimyo-Armeen dürfen im Final-Movement nur durch unbesetzte
Provinzen ziehen.

> Falls ja, darf ich dann auf Provinzen auf denen schon
> Provinzarmeen stehen Einheiten aus meiner Armee ausgliedern
> und eingliedern? (wenn es genau wie in Phase A ist, dann nur
> eingliedern, oder?)

Nein, weil Du nur durch unbesetzte Provinzen darfst. Ausgliedern ist immer
erlaubt.

> Kar ist,wenn ich in dem Feld nur eineDaimyo-Armee habe, und
> dieses verlasse, dass ich dann Einheiten zurücklassen kann
> (oder vielleicht sogar muss?).

Eine Einheit muß immer in Deiner Provinz bleiben.

> Kann ich aber auch, wenn eine leere Provinz an die Dymino Armee angrenzt,
> von meiner Armee Einheiten dorthin verschieben und diese zu Provinzeinheiten
> machen?

Ja, das ist erlaubt, falls Du die Daimyo-Armeen nicht mehr ziehst.
Sonst ausgliedern, Daimyo-Armeen bewegen und dann mit den Ausgegliederten
die Provinz einnehmen.

> Ich hoffe du verstehst das, und es wäre schön wenn du mir
> nochmal antworten könntest.

Kein Problem.

(Immer daran denken, erst müssen die Daimyo-Armeen komplett gezogen
werden, dann erst die Provinzarmeen (Ausgegliederte sind natürlich auch
Provinzarmeen.)

Gruß Rudi

Re: Regelfrage zu Shogun von MB

Verfasst: 16. November 2001, 09:23
von RoderiK
Also, ich weiß ja nicht ob es Unterschiede zwischen der deutschen und der englischen Spielregel gibt, aber in der deutschen steht bei Phase D:
"Die Regeln für die Züge der Armeen sind in dieser Phase dieselben wie in Phase A: "Ziehen der Daimyo Armeen" mit einer Ergänzung: Jede beliebige Armee kann jetzt in jede beliebige angrenzende unbesetzte Provinz ziehen um sie zu besetzen"

In Phase A steht dementsprechend, das Daimyo Armeen NICHT einfach in/durch unbesetzte Provinzen ziehen dürfen (weil dies erst in Phase B als Angriff! angekündigt werden muß).

Daher würde ich sagen:
In Phase D kann man mit Daimyo Armeen durch unbesetzte UND durch besetzte Provinzen ziehen und dabei Einheiten ein bzw. ausgliedern.

RoderiK

Re: Regelfrage zu Shogun von MB

Verfasst: 16. November 2001, 10:58
von Stefan Hirsch
danke. macht es sinn das die Armee nur durch unbesetzte gebiete ziehen darf? Kriegstechnisch wahrschienlich nicht, aber für das Spiel ist es eben so festgelegt, oder?

Grüsse
Stefan

Re: Regelfrage zu Shogun von MB

Verfasst: 16. November 2001, 16:14
von Stefan Hirsch
hallo rudi,
noch letzte fragen:

Phase D:Final Movement
Darf ich wenn ich auf einer Provinz mit Porvinzarmeen und Dymio-Armee stehe, und mich mit dieser nicht bewegen möchte, dann von dieser Einheiten in diese Provinz ausgliedern?

Phase A:
Darf ich Einheiten von meinen Armeesn absetzten auf den Provinzen ?Eigentlich nein, nur aufnehmen, oder?

Re: Regelfrage zu Shogun von MB

Verfasst: 16. November 2001, 16:57
von Volker L.
Rudi Hinz schrieb:
> > Kann ich aber auch, wenn eine leere Provinz an die Dymino
> Armee angrenzt,
> > von meiner Armee Einheiten dorthin verschieben und diese zu
> Provinzeinheiten
> > machen?
>
> Ja, das ist erlaubt, falls Du die Daimyo-Armeen nicht mehr
> ziehst.
> Sonst ausgliedern, Daimyo-Armeen bewegen und dann mit den
> Ausgegliederten
> die Provinz einnehmen.

> (Immer daran denken, erst müssen die Daimyo-Armeen komplett
> gezogen
> werden, dann erst die Provinzarmeen (Ausgegliederte sind
> natürlich auch
> Provinzarmeen.)

Wenn mich nicht alle taeuscht, ist es nicht erlaubt, dass eine
Armee zieht, unterwegs/am Ziel Truppen ausgliedert und diese
Provinzkraefte dann nochmal ziehen.
Provinztruppen duerfen sich in Phase D nur dann bewegen, wenn sie
nicht schon in Phase D mit einer Armee mitbewegt wurden (und in
Phase A duerfen sie sich gar nicht solo bewegen, aber eine
Einheit darf in Phase A als Mitglied einer Armee beweget werden
und nach Ausgliederung in Phase D als Provinzeinheit)
Gruss, Volker

Re: Regelfrage zu Shogun von MB

Verfasst: 16. November 2001, 17:47
von Rudi Hinz
Hi Volker,

> Wenn mich nicht alle taeuscht, ist es nicht erlaubt, dass eine
> Armee zieht, unterwegs/am Ziel Truppen ausgliedert und diese
> Provinzkraefte dann nochmal ziehen.
> Provinztruppen duerfen sich in Phase D nur dann bewegen, wenn
> sie
> nicht schon in Phase D mit einer Armee mitbewegt wurden (und in
> Phase A duerfen sie sich gar nicht solo bewegen, aber eine
> Einheit darf in Phase A als Mitglied einer Armee beweget werden
> und nach Ausgliederung in Phase D als Provinzeinheit)
> Gruss, Volker

Korrekt, aber bevor die Daimyo-Armee ziehen, kannst Du ausgliedern, weil
es nicht als Bewegung gilt, und dann dürfen diese bei Provinz-Streitkräfte
ziehen in Phase D benachbarte Provinzen erobern.
Wenn Du die Daimyo-Armeen bewegt hast und dann ausgliederst, gelten diese
als bewegt.

Gruß Rudi

Re: Regelfrage zu Shogun von MB

Verfasst: 16. November 2001, 17:59
von Rudi Hinz
Hi Stefan
>
> Phase D:Final Movement
> Darf ich wenn ich auf einer Provinz mit Porvinzarmeen und
> Dymio-Armee stehe, und mich mit dieser nicht bewegen möchte,
> dann von dieser Einheiten in diese Provinz ausgliedern?

Immer erlaubt.

> Phase A:
> Darf ich Einheiten von meinen Armeesn absetzten auf den
> Provinzen ? Eigentlich nein, nur aufnehmen, oder?

Korrekt, absetzen darfst Du nur wenn keine Provinzarmee vorhanden ist.
Wenn Du also aus der Provinz mit der Daimyo-Armee rausziehst und es ist
keine Provinzarmee vorhanden, mußt Du eine oder mehrer Einheiten ausgliedern.
(Deutsche Anleitung Seite 19. Punkt Eine Garnison zurücklassen.)


Schreibe jetzt ab von Seite 27. Phase D

Die Armeen der Daimyos ziehen zuerst: Zuerst...........wie in Phase A:
Ziehen der Daimyo-Armeen mit einer Ergänzung: Jede beliebige Armee
kann jetzt in jede beliebige angrenzende UNBESETZTE Provinz ziehen, um
sie zu besetzen.

Ich hoffe, es ist jetzt klar beschrieben.

Noch viel Spaß mit dem Spiel

Rudi

Sorry, Volker

Verfasst: 17. November 2001, 04:58
von Rudi Hinz
Hi Volker,

hast Recht, war ein Fehler meinerseits.

Gruß Rudi