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RF 2 wallenstein(chen)

Verfasst: 23. August 2002, 12:14
von ahs
ja soviele antworten. dankschoen auch !!!

ja ich wurde verwirrt durch die nennung der "... bauerarmeen".

wie handhabt ihr folgendes ?

ein spieler legt eine landkarte auf eine gebaeudeaktion die nicht gueltig ist (es gibt schon diese gebaeude oder alles ist besetzt) - muss er zahlen oder verfaellt die aktion ohne strafe ?

gruzs
andreas

Re: RF 2 wallenstein(chen)

Verfasst: 23. August 2002, 12:20
von Michael Andersch
Verfällt ohne Strafe.Ich denke mal, eine verfallene Aktion ist Strafe genug. Ist aber m.E. in den regeln nirgends beschrieben.

VG,
Micha

Re: RF 2 wallenstein(chen)

Verfasst: 23. August 2002, 13:24
von ahs
ich komme daruaf, weil bei 1 armee verschieben aktion, generell vom bezahlen gesprochen wird.

btw: wie ist es eigentlich mit der aktion armee verschieben ? muss da auch ein stein zurueckbleiben oder kann ich das land bewusst aufloesen ?

gruzs
andreas

Re: RF 2 wallenstein(chen)

Verfasst: 23. August 2002, 16:20
von Arne Hoffmann
Moin Andreas!

ahs schrieb:
> btw: wie ist es eigentlich mit der aktion armee verschieben ?
> muss da auch ein stein zurueckbleiben oder kann ich das land
> bewusst aufloesen ?

Die Regel sagt in dem entsprechenden Fall nichts darüber. Direkt unter dem Abschnitt über Nachschub steht ja zu den Bewegungen/Kämpfen:
" Bei jeder Bewegung muss mindestens eine Armee im Ausgangsland bleiben."

Wir haben das so ausgelegt, dass sich dieser Passus auch auf die Bewegung im 1er-Nachschub bezieht. Ferner habe ich bisher nie den Sinn darin gesehen, ein Land freiwillig zu verlassen. Dann kann ich doch auch eine Armee zurücklassen, die noch ein klein wenig darum kämpft.

Tschö,

- Arne -