Seite 1 von 1

Wie ist die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) von Camel Up?

Verfasst: 1. Oktober 2014, 14:26
von Axel Bungart
Liebe Gemeinde,

nur Interessehalber: Kann mir jemand eine gesicherte Information darüber geben, ob Camel up jemals mit einer UVP von 49,99 EUR vom Hersteller angegeben wurde?

Kaufhof hatte nämlich heute in einem Prospekt angegeben, dass Camel up jetzt nur noch 19,99 EUR statt 49,99 EUR kosten würde und beruft sich dabei auf die UVP des Herstellers. Ich glaube das nicht, bräuchte aber Nachweise.

Gruß
Axel

Re: UVP Camel up

Verfasst: 1. Oktober 2014, 17:46
von Thygra
Der UVP hat sich seit Erscheinen nie geändert und beträgt 24,95.

Re: UVP Camel up

Verfasst: 1. Oktober 2014, 19:19
von widow_s_cruse
Hallo Axel,

hmmm - grenzt das schon an unlauteren Wettbewerb? Und wäre würdig, abgemahnt zu werden... ???

Liebe Grüße
Nils

Re: UVP Camel up

Verfasst: 1. Oktober 2014, 20:53
von Axel Bungart
Heißen Dank! Das hatte ich mir gedacht.

Gruß
Axel

Re: UVP Camel up

Verfasst: 1. Oktober 2014, 20:54
von Axel Bungart
Genau das meine ich.

Re: UVP Camel up

Verfasst: 2. Oktober 2014, 13:28
von Thygra
widow-s-cruse schrieb:
> hmmm - grenzt das schon an unlauteren Wettbewerb? Und wäre
> würdig, abgemahnt zu werden... ???

Möglich. Aber darüber musst du dir keine Gedanken machen. Wenn es wirklich unlauter ist, wird ziemlich sicher ein Mitbewerber den Fall an die Wettbewerbszentrale melden. ;-)

Re: UVP Camel up

Verfasst: 3. Oktober 2014, 16:38
von Roland G. Hülsmann
Aber ob's hilft. An Abmahnungen verdienen eh' nur die Anwälte. Für fast nichts tun gibt es mächtig Kohle.

Gruß
Roland

Re: UVP Camel up

Verfasst: 4. Oktober 2014, 12:08
von Thygra
Man braucht keine Anwälte, dafür gibt es ja die Wettbewerbszentrale.

Re: UVP Camel up

Verfasst: 6. Oktober 2014, 20:39
von Detlef W.
Schade, dass hier im Forum - wie der geneigte Leser gelegentlich festzustellen vermag - offenbar eine wenig schmeichelhafte Einstellung zu Rechtsanwälten besteht. Um zu wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Abmahnung Sinn macht und wie sie zu formulieren ist, muss ein Anwalt schon einmal nachdenken, gelegentlich auch nachlesen und vorher mal kurz ein paar Jahre studiert und noch ein paar weitere Jahre ein Referendariat absolviert haben. Also ganz so einfach ist Anwalt auch nicht. Nur mal so zur Info.

Re: UVP Camel up

Verfasst: 13. Oktober 2014, 17:28
von Rana
Thygra schrieb:

>
> Möglich. Aber darüber musst du dir keine Gedanken machen.
> Wenn es wirklich unlauter ist, wird ziemlich sicher ein
> Mitbewerber den Fall an die Wettbewerbszentrale melden. ;-)


Jetzt muss ich doch mal nachfragen:
Was für eine Wettbewerbszentrale denn eigentlich?

VG,
Rana

Re: UVP Camel up

Verfasst: 20. Oktober 2014, 15:46
von Thygra
Rana schrieb:
> Jetzt muss ich doch mal nachfragen:
> Was für eine Wettbewerbszentrale denn eigentlich?

Da es meines Wissens nur eine gibt, wirst du diese sofort finden, wenn du den Begriff bei Google oder Wikipedia eingibst ...