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Markenrecht: Abmahnungen wg. Memory
Verfasst: 1. März 2003, 01:08
von Günter Cornett
Hallo,
hier ein bisschen Diskussionsstoff zum Markenrecht:
Ravensburger hatte im Jahr 2000 u.a. den Hightext-Verlag wegen Verwendung des Namens Memory erfolgreich abgemahnt.
http://www.intern.de/news/695.htmlEine Stellungnahme von Ravensburger (aus dem Jahr 2000) zur Verwendung des Begriffs Memory auf Webseiten in Zusammenhang mit Online-Spielen:
http://normative.zusammenhaenge.at/faelle/memory.htmlAbgemahnt wurde nicht wegen des Spieles sondern wegen des Namens. Hier greift Markenrecht, nicht Urheberrecht.
Laut
www.abmahnungswelle.de werden seit Anfang Februar 2003 verstärkt Anbieter von Onlinespielen abgemahnt:
http://www.abmahnungswelle.de/testina.html(Es handelt sich um den 5. Beitrag in der linken Spalte. Ab ca 10. März dürfte der Text an dieser Stelle nicht mehr zu finden sein, sondern irgendwo anders auf der genannten Webseite).
Die Abmahnungen werden durch eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei vorgenommen. Es ist anzunehmen, dass kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Websites gemacht wird (sonst liesse sich die Marke wohl auch nicht schützen).
Ravensburger ist durchaus im Recht, seine eingetragene Marke 'Memory' zu verteidigen. Jedoch dürfte es auch vielen nicht-kommerziellen Anbietern von Javascript-Spielen gar nicht bewusst sein, dass sie Markenrechte verletzen. Werden sie von der Kanzlei abgemahnt sind Abmahngebühren in vierstelliger Höhe fällig.
Von daher kann ich allen, die unauthorisierte Memory-Spiele auf ihren Webseiten anbieten, nur empfehlen, diese Spiele schleunigst umzubenennen.
Gruß, Günter
Re: Markenrecht: Abmahnungen wg. Memory
Verfasst: 3. März 2003, 09:46
von Kemal Yun
Abmahngebühren in vierstelliger Höhe? Lächerlich! Bei einer Abmahnung richtig sich die Gebühr nach dem Streitwert, also dem Schaden, den die Auftraggeberfirma, in diesem Fall MUSS das Ravensburger sein, durch das unerlaubte Spiel hat. Bei einem kostenlosen Onlinegame, dass das Originalspiel mit echten Karten niemals ersetzen kann, halte ich sowieso jeden Schaden für an den Haaren herbeigezogen. Jedenfalls muß man Abmahnungen nicht einfach so hinnehmen. Man kann auch akzeptieren, aber Bedingungen daran knüpfen, bzw. den angesetzen Streitwert ändern.
Re: Markenrecht: Abmahnungen wg. Memory
Verfasst: 3. März 2003, 12:35
von Günter Cornett
Kemal Yun schrieb:
>
> Abmahngebühren in vierstelliger Höhe? Lächerlich! Bei einer
> Abmahnung richtig sich die Gebühr nach dem Streitwert, also
> dem Schaden, den die Auftraggeberfirma, in diesem Fall MUSS
> das Ravensburger sein, durch das unerlaubte Spiel hat. Bei
> einem kostenlosen Onlinegame, dass das Originalspiel mit
> echten Karten niemals ersetzen kann, halte ich sowieso jeden
> Schaden für an den Haaren herbeigezogen. Jedenfalls muß man
Hallo Kemal,
beim Streitwert geht es zunächst einmal um den Wert der Marke. Der Begriff 'Memory' hat als Marke zweifellos einen sehr hohen Wert. Wenn ein Dritter damit Geld verdient, so muss dieser Verdienst zusätzlich abgegeben werden.
Ein echter Schaden muss dabei nicht nachgewiesen werden. Es ist durchaus möglich, dass Onlinespiele einen Werbeeffekt für das Kartenspiel haben. Andererseits besteht für Ravensburger das Dilemma, dass sie ihre Marke 'Memory' frei quasi geben würden, wenn sie von Verletzungen wissen und nicht dagegen vorgehen. Und dann könnte jeder Verlag sein Spiel 'Memory' nennen und Ravensburger Marktanteile streitig machen. Und das ist es, was IMHO den Streitwert ausmacht und auch eine gewisse Notwendigkeit erzeugt, gegen Markenrechtsverletzer vorzugehen, selbst wenn es sich um nichtkommerzielle Onlinespiele handelt. Ist einfach so.
Es ist dabei vermutlich nicht so, das die Verlage selbst nach Markenrechtsverletzern suchen, sondern Anwaltskanzleien beauftragen, die ohne weitere Rücksprache tätig werden.
> Abmahnungen nicht einfach so hinnehmen. Man kann auch
> akzeptieren, aber Bedingungen daran knüpfen, bzw. den
> angesetzen Streitwert ändern.
Ja, mitunter lässt ein Verlag mit sich reden.Die tatsächlch anfallenden Anwaltskosten müssen aber sicherlich bezahlt werden.
Ich weiss von einem Fall, wo eine kleinere Firma vom Anwalt eines großen Verlages abgemahnt wurde, weil sie Markenrechte verletzt hatte. Ursprünglich sollte die kleinere Firma - wie in solchen Fällen üblich - seine Bücher offen legen, Gewinne herausgeben, etc. Als der große Verlag vom konkreten Fall erfuhr, verzichtete er auf materielle Ansprüche, die über die zukünftige Nichtverwendung der Marke hinausgingen,so dass nur die tatsächlich entstandenen Anwaltskosten (vierstellig, im unteren Bereich) bezahlt werden mussten.
Was man den Ravensburgern meiner Meinung nach vielleicht vorwerfen könnte, ist dass sie die Marke ausschliesslich per Anwalt schützen, anstatt erstmal durch eine Pressererklärung generell auf die Problematik aufmerksam zu machen.
Gruß, Günter
Re: Markenrecht: Abmahnungen wg. Memory
Verfasst: 14. März 2003, 16:20
von Christian Matzerath
Ich schlage "Momery" vor ;-)
In meinen Augen (besser Ohren) ist Memory ein Begriff wie "Tempo", er steht für eine Klasse von Objekten (Merkspiel mit verdeckten Bilder-Paaren und Taschentücher).
Außerdem schießt Rav. mit der Abmahnung Eigentore. Wer den Namen verbietet, verhindert seine Verbreitung und Memory wird zu dem, was es eh schon seit Jahren ist: ein ältliches Spiel mit langweiligen Motiven.
Meine 2 Cent.
Christian
Re: Markenrecht: Abmahnungen wg. Memory
Verfasst: 14. März 2003, 16:45
von Günter Cornett
Christian Matzerath schrieb:
>
> Ich schlage "Momery" vor ;-)
Das dürfte keineswegs ausreichen, um eine Verwechslungsgefahr auszuschliessen.
Ich meine mich zu erinnern, mal gelesen zu haben, dass Lego einem Konkurrenten die Verwendung des Namens Logo im Spielwarenbereich erfolgreich untersagte hatte (und es ging - swoeit ich mich erinnere - nicht um Bausteine).
> In meinen Augen (besser Ohren) ist Memory ein Begriff wie
> "Tempo", er steht für eine Klasse von Objekten (Merkspiel mit
> verdeckten Bilder-Paaren und Taschentücher).
Guter Vergleich: Beides sind so erfolgreiche Marken, dass sie von den Konsumenten als Synonym für alle Produkte ihrer Art verwendet werden.
Weil sie so erfolgreich sind, laufen sie ständig Gefahr, ihren Markenschutz zu verlieren. Denn solche Begriffe, die für eine Klasse von Objekten stehen, sind nicht schützbar.
> Außerdem schießt Rav. mit der Abmahnung Eigentore.
Die Situation ist, dass auf beiden Seiten des Spielfeldes Ravensburger Tore stehen. Sie können daher nur Eigentore schiessen oder versuchen, den Ball ganz flach zu halten bzw. in der Mitte des Spielfeldes.
Andererseits: solange das Spiel läuft, verdienen sie ganz gut.
> Wer den Namen verbietet, verhindert seine Verbreitung und Memory wird
> zu dem, was es eh schon seit Jahren ist: ein ältliches Spiel
> mit langweiligen Motiven.
Die Verbreitung lässt sich wohl nicht mehr verhindern.
> Meine 2 Cent.
die nicht reichen, wenn du das M-Wort auf deine Webseite schreibst. ;-)
Gruß, Günter
RE: Markenrecht: Abmahnungen wg. Memory
Verfasst: 14. März 2003, 18:47
von Thomas Rosanski
"Christian Matzerath" hat am 14.03.2003 geschrieben:
> Außerdem schießt Rav. mit der Abmahnung Eigentore. Wer den
> Namen verbietet, verhindert seine Verbreitung und Memory
> wird zu dem, was es eh schon seit Jahren ist: ein ältliches
> Spiel mit langweiligen Motiven.
Würde Ravensburger die Nutzung des Markennamens auf privaten Webseiten erlauben, wäre der Name verwässert und sein rechtlicher Schutz in Frage gestellt. So gesehen, muss Ravensburger auch bei kleinen Fällen dagegen vorgehen. Was vieleicht zu kritisieren bleibt, ist die Art und Weise, mit der man vorgeht (soweit ich das gelesen habe, wird gleich eine strafbewährte Unterlassungserklärung mit hohen Anwaltskosten verschickt, anstatt bei erkennbar privaten Seiten einfach direkt vom Verlag asu eine kurze Frist zu setzen).
Fröhlichen Gruß,
Thomas
--
http://thomas-rosanski.de/