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Gewerbe ?
Verfasst: 9. Juli 2003, 16:23
von Thomas Ewert
Hallo,
demnächst kommt mein erstes Spiel auf den Markt. Also werde ich dann auch, so hoffe ich zumindest, Bezüge aus dem Verkauf des Spiels erhalten.
Wie ist das Steuerrechtlich zu sehen ?
Muß ein ein Gewerbe anmelden ?
Thomas Ewert
Re: Gewerbe ?
Verfasst: 9. Juli 2003, 17:02
von Michael Weber
Also, wenn das Spiel nicht von dir verkauft wird, erhältst du ein Autorenhonorar, was als "Honorareinkünfte" versteuert werden muss.
Für den Fall, dass du einen Eigenverlag betreibst, musst du dein Gewerbe beim Ordnungsamt anmelden.
Auswirkungen einer Zwwischenlösung solltest du mit deinem Finanzamt oder Steuerberater klären.
Michael
Re: Gewerbe ?
Verfasst: 9. Juli 2003, 23:48
von Thomas Ewert
Ich betreibe keinen Eigenverlag. Es bleiben also nur die Honorareinkünfte. Aber allein das, so sagte mir das Gewerbeamt, ist Gewerbeanmeldungspflichtig.
Kann das stimmen ?
Thomas Ewert
Re: Gewerbe ?
Verfasst: 10. Juli 2003, 00:07
von Günter Cornett
Thomas Ewert schrieb:
> Ich betreibe keinen Eigenverlag. Es bleiben also nur die
> Honorareinkünfte. Aber allein das, so sagte mir das
> Gewerbeamt, ist Gewerbeanmeldungspflichtig.
>
> Kann das stimmen ?
Hallo Thomas,
Sehr wahrscheinlich nicht. Du bisat offensichtlich Freiberufler, kein gewerbetreibender. Definitives kann man natürlich nur sagen, wenn man die konkreten Vehältnisse kennt.
Laut 'Ratgeber Freie' von Götz Buchholz werden nur in drei Fällen Freiberufler zur Gewerbesteuer herangezogen:
- wenn das Finanzamt deine Tätigkeit nicht als freiberuflich anerkennt
- wenn du dich mit anderen Künstlern oder Publizisten zu einer KG oder GmbH zusammengeschlossen hast
- als gemeinnütziger Verein, der eine wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält
http://home.t-online.de/home/Goetz.B/freieaki.htm
Siehe auch: http://www.mediafon.net/recht_recht.php3#3baf69e238e93
Gruß, Günter
Re: Gewerbe ?
Verfasst: 10. Juli 2003, 07:36
von Michael Andersch
Thomas Ewert schrieb:
>
> Ich betreibe keinen Eigenverlag. Es bleiben also nur die
> Honorareinkünfte. Aber allein das, so sagte mir das
> Gewerbeamt, ist Gewerbeanmeldungspflichtig.
Hallo Thomas,
als "Bislang-auch-nur-ein-Spiel-veröffentlicht-Habender" habe ich ebenfalls kein Gewerbe angemeldet.
Ggü. dem Finanzamt deklarierst Du Deine Einkünfte (Und Kosten!!!!!!!!!) auf einer separaten Anlage (deren Name mir aber gerade leider nicht einfällt, aber ging in Richtung Freiberufler).
Das war's - zumindest ich hatte keine Probleme damit.
Viele Grüße,
Micha
Re: Gewerbe ?
Verfasst: 10. Juli 2003, 09:17
von Thomas Ewert
DANKE !
Hat mir sehr geholfen.
Thomas Ewert
Re: Gewerbe ?
Verfasst: 10. Juli 2003, 15:46
von Criamon
Hallole,
nur so als Randbemerkung:
Das mit dem Gewerbeanmelden ist auch kein Hexenwerk. Man geht zum entsprechenden Amt zahlt 30? Euro und hat ein Gewerbe angemeldet. Je nach zu erwartenden Einkommen ist es noch ganz geschickt, evtl. die Umsatzsteuer "abzumelden" - da spart man sich noch ein wenig Arbeit.
Bei der Steuererklärung muss man dann eine Einnahmen-Ausgabenrechnung abgeben. Das ist alles eigentlich nicht schlimm. Das Schlimmste daran ist, dass man irgendwie nie so recht weiss, ob das was man da gerade macht eigentlich richtig ist. Normalerweise erzählt einem jeder etwas anderes - so war es zumindest bei mir :-).
Gruß Heiko
www.krimispiel.net
RE: Gewerbe ?
Verfasst: 10. Juli 2003, 19:08
von Thomas Rosanski
"Criamon" hat am 10.07.2003 geschrieben:
> Je nach zu erwartenden Einkommen ist es
> noch ganz geschickt, evtl. die Umsatzsteuer "abzumelden" -
> da spart man sich noch ein wenig Arbeit.
Du hast es schon angedeutet, ich will es nur nochmal betonen: Das geht nur bis zu einem bestimmten - mir grad nicht einfallen wollenden - zu erwartenden Einkommen. Und außerdem hat es den Nachteil, dass du beim Einkauf die Vorsteuer nicht abziehen kannst. (So viel mehr Aufwand, die MWST zu melden kann das doch gar nicht sein, man muss eh jeden Beleg aufschreiben, da fällt das doch eigentlich mit ab, oder?)
> Bei der Steuererklärung muss man dann eine
> Einnahmen-Ausgabenrechnung abgeben.
Auch dieses einfachere Verfahren geht meines Wissens nur bis zu einem bestimmten zu erwartenden Einkommen. Verdient man mehr, wird - soweit ich weiss - die doppelte Buchführung notwendig.
> Das ist alles eigentlich nicht schlimm.
und uneigentlich? :-) (hallo carsten)
Fröhlichen Gruß,
Thomas
(der BWL nur als Nebenfach und noch nicht in der Praxis angewandt hatte)
--
http://thomas-rosanski.de/
RE: Gewerbe ?
Verfasst: 11. Juli 2003, 10:12
von Criamon
Hallo,
ja.... da geb ich Dir vollkommen recht! War ja auch nur eine Randbemerkung.
Die Befreiung von der Umsatzsteuer geht glaub ich bis 15000 DM??? Euro ??..
Für die doppelte Buchführung braucht man schon ein wenig mehr Einkommen.
hmpf... ich glaub ich halt mich besser raus - Ihr seht, dass ich keine Ahnung hab.
Für meine 3.50Euro Nebenverdienst im Jahr war diese Lösung ok.
>uneigentlich...
wer unnötige Füllwörter findet, darf sie behalten :-)
Gruß Heiko
www.krimispiel.net
Re: Gewerbe ?
Verfasst: 11. Juli 2003, 12:14
von Andrea Meyer
Hi,
die Anlage heißt "GSE" - Gewerbe und selbständige Einkünfte oder so ähnlich.
Gruß
Andrea
RE: Gewerbe ?
Verfasst: 11. Juli 2003, 12:19
von Andrea Meyer
Hi,
die Grenze liegt bei rund 16.000 EUR Umsatz im Jahr. Darunter hat man die Wahlfreiheit, ob man USt abführen (und Vorsteuer abziehen will). Vorteil ist, dass man gleich Geld spart (und nicht erst ggf. mit der Einkommenssteuererklärung zurück bekommt), Nachteil ist der Arbeitsaufwand (bzw. ggf. die Steuerberatungskosten). Richtig lohnen tut sich die USt-Erklärung, wenn man viel exportiert.
Gruß
Andrea
Tipp: Persönlich zum Finanzamt
Verfasst: 16. Juli 2003, 12:28
von Das Wiesel
Hallo Thomas,
als kleiner Tipp:
Wenn Du Deine Anlage für die Steuererklärung fertig hast, einfach die Listen schnappen und zum Finanzbeamten gehen. Bei mir war er zumindest happy, mal einen Einblick hinter die Kulissen zu kriegen. Ich hatte einfach mal das Spiel dabei und den Vertrag auf dem die Honorarzahlungen vereinbart sind. Das ist vor allem wichtig im Hinblick auf die Kosten, die Du aufgrund Deiner Autorentätigkeit absetzen kannst.
Gruß
Das Wiesel
Der Fachmann spricht
Verfasst: 18. Juli 2003, 12:49
von René
Seufz.... da muß mal wieder der Fachmann ran....
ALSO: Umsatzsteuer ist auf jeden Fall abzuführen, außer man nimmt das Wahlrecht in Anspruch ein sogenannter "Kleinunternehmer" zu sein. Dann sind keine Umsatzsteuerbeträge abzuführen, auf der anderen Seite darf man auch keine Vorsteuern geltend machen.... was das genau ist.... anderes Seminar.
Die Grenzen: Kleinunternehmer ist, wer IM VORJAHR maximal 16.620 EUR Umsatz (=Einnahmen) hatte und im LAUFENDEN Jahr voraussichtlich max. 50.000 EUR Umsatz erzielt.
Wann lohnt sich die Umsatzsteuer?
Bei Export... richtig. Oder bei hohen Anschaffungen (Auto? Computer? Maschinen?). Damit erhält man einen Liquiditätsvorteil.
Wieviel Arbeit?
Hält sich in Grenzen. Die Belege muß man sowieso sammeln.
Einnahme-Überschuß-Rechnung und Doppelte Buchführung?
Die Grenze für die doppelte Buchführung (und damit defacto Steuerberater kontaktieren) wurde gerade am 02.07.2003 wie folgt gesetzt:
Umsatz über 350.000 EUR jährlich ODER
Gewinn über 30.000 EUR jährlich.
Alles darunter wird "einfacher". Trotzdem: Frag einen Steuerberater um Rat.
Freier Beruf (keine Gewerbesteuer und auch keine Gewerbeanmeldung)?
Nur dann, wenn das Finanzamt deine Tätigkeit als künstlerisch oder schriftstellerisch einstuft.
Übrigens: Gewerbesteuer entsteht erst bei einem Gewinn von über 24.500 EUR pro Jahr!
WICHTIG: Wegen allen Fragen solltest Du Dich unbedingt von einem Fachmann individuell beraten lassen! All diese Ausführungen hier sind nur allgemein und werden von speziellen Regelungen modifiziert. Das kann Dir aber nur der Fachmann vor Ort ganz genau erklären! Also..... Alles Gesagt ohne Gewähr, daß dies auch in Deinem speziellen Fall so ist!
Noch Fragen? Dann ab zum Apothker, Arzt, Polizeidienststelle oder Steuerberater!
In diesem Sinne
nice dice
René