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Kartenspiel - Rechtliches, Druck, Vertrieb...

Verfasst: 15. Februar 2004, 13:42
von Matthias
Hallo zusammen,

tolles Forum, habe lange danach gesucht! :-)

Obwohl ich absoluter Newbie in der Branche bin, schwirrt mir seit einigen Monaten eine Idee für ein Kartenspiel durch den Kopf. Ich möchte dies nun umsetzen, habe aber noch viele Fragen...

Bei meiner Idee handelt es sich eigentlich um ein völlig normales Quartettspiel (vergleichbar mit den Kinder-Quartett mit Autos, Flugzeugen, ...), nur das das Thema des Quartetts ungewöhnlich und völlig neu ist. Die Regeln sind völlig gleich.

- Muß ich befürchten das die Quartettspiele vom Konzept her geschützt sind und ich daher keines veröffentlichen darf?

- Kann ich meine Idee irgendwie patentieren lassen oder bin ich nur durch das Urheberrecht geschützt? Gilt der Urheberrechtsschutz nur die die Gestaltung oder auch für die Idee?

- Da ich selbst Grafiker bin, möchte ich das Spiel selbst umsetzen und drucken lassen. Gibt es dort irgendwelche Auflagen, die ich erfüllen muß (CE-Prüfzeichen, TÜV-Zeichen, Gutachten über unbedenklichkeit der Spielkarten + Druckfarben, Verpackung, ...). Ich möchte das Spiel aus Kostengründen in einer ganz normalen Druckerei drucken lassen, nicht bei einem Spielehersteller.

- Wo bekomme ich die gängigen Hartplastikhüllen für Kartenspiele in kleinen Mengen?


Puh... Fragen über Fragen... ich würde mich wahnsinnig freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet!!!

Gruß
Matthias

Re: Kartenspiel - Rechtliches, Druck, Vertrieb...

Verfasst: 18. Februar 2004, 17:26
von Sarah Hueber
Hallo Matthias,

prinzipiell ist es ja so, dass Ideen eben leider nicht geschützt werden können, nur Mechanismen oder eben Urheberschaften an Werken. Von demher darfst Du denke ich auch ein 100stes Quartett erfinden - ob es jemand spielen will, ist die andere Frage... :D

Dringende Leseempfehlung (falls Du es noch nicht hast): "Leitfaden für Spielerfinder" von Tom Werneck - da steht echt kompakt alles drin, was man erstmal so wissen muss.

evtl. interessanter Link:
http://www.wlw.de ("wer liefert was?")

VG, Sarah

Re: Kartenspiel - Rechtliches, Druck, Vertrieb...

Verfasst: 19. Februar 2004, 00:45
von Günter Cornett
Sarah Hueber schrieb:
>
> Hallo Matthias,
>
> prinzipiell ist es ja so, dass Ideen eben leider nicht
> geschützt werden können, nur Mechanismen oder eben
> Urheberschaften an Werken. Von demher darfst Du denke ich
> auch ein 100stes Quartett erfinden - ob es jemand spielen
> will, ist die andere Frage... :D

Hallo Sarah, hallo Matthias,
ein Spiel mit niedergeschriebener Regel ist grundsätzlich ein urheberrechtsfähiges Werk.

Wenn das Spiel die gleiche Regel hat wie andere Quartett-Kartenspiele, sollte man klären, ob es einen Quartett-Autor gibt bzw. ob es einen gab, der in den letzten 70 gestorben ist. Wenn ja, hat dieser bzw. seine Erben die Urheberrechte daran.

Ich glaube, dass das Quartett viel älter ist. Genaueres kann man dir sicherlich im Deutschen Spielearchiv sagen:
http://www.uni-marburg.de/spiele-archiv/kartenspiele.html

Gruß, Günter

Re: Kartenspiel - Rechtliches, Druck, Vertrieb...

Verfasst: 19. Februar 2004, 09:23
von Siegfried Kurz
"Ganze Generationen von kleinen und großen Zockern hat es hervorgebracht: das Autoquartett. Auf dem Schulhof und unter der Schulbank wurde vor allem in den 70er Jahren leidenschaftlich um PS und Kilometer pro Stunde gerungen. Erfunden haben das beliebte Kartenspiel Karl-Heinz Fritzsche und Werner Seitz von der Firma ASS (Altenburger Stralsunder Spielkartenfabriken). Das Spielkartenmuseum Leinfelden-Echterdingen in der Nähe von Stuttgart zeigt noch bis zum 30. November die Ausstellung „50 Jahre Autoquartett“ . Die aus fünf Jahrzehnten zusammengetragenen Kartenspiele spiegeln ein Stück Zeitgeschichte im Kleinformat.


Die Ausstellung
Als Vorbild für das erste Autoquartett diente ein Quartett-Spiel aus den 30er Jahren: „Rennen-Rennfahrer-Rekorde“ . Doch statt der Fahrer rückten die beiden Erfinder das Auto und die Technik in den Vordergrund. Aus Verkaufsprospekten pausten sie die Modelle ab, kopierten auch gleich die wichtigsten technischen Daten und druckten das ganze auf Karton. Der Vorstand der Firma fürchtete anfänglich, so erinnert sich der heute über 70-jährige Werner Seitz, „um die Seriosität der Spielkarte“ . Schließlich sammelte man bis dahin große deutsche Dichter oder Tiere des Waldes. Aber der Erfolg des neuen Kartenspiels fegte die Bedenken hinweg. Das „ASS Automobil-Quartett“ von 1952 war ein Renner. Vier Auflagen à 2.500 Stück gingen zum für damalige Verhältnisse stattlichen Preis von DM 2,90 über den Ladentisch. Die Zielgruppe hatte man dabei fest im Blick: „Ein richtiges Jungenspiel, und die werden es dann den Mädchen beibringen“ , hieß es im Verkaufsprospekt. Schnell folgten weitere Autoquartette, und in den 70er und 80er Jahren brachten gleich mehrere Anbieter 30 bis 40 der beliebten Kartenspiele auf den Markt. Worum es ging, machten schon die Titel deutlich: „Super-PS“ oder „PS Rennwagen 72“ .

Das änderte sich erst im Zuge eines neuen Umweltbewusstseins. Während es früher beim Stechen auf PS, Hubraum und Höchstgeschwindigkeiten ankam, huldigen die Autoquartette von heute dem niedrigen Verbrauch, der Nachhaltigkeit und dem geringen CO2-Ausstoß. Diese Form der „politischen Korrektheit“ konnte allerdings nicht verhindern, dass elektronische Spiele das Autoquartett mittlerweile ausgebremst haben.

Deutsches Spielkartenmuseum Leinfelden-Echterdingen
Schönbuchstraße 32 (Schönbuchschule)
70771 Leinfelden-Echterdingen "

Re: Kartenspiel - Rechtliches, Druck, Vertrieb...

Verfasst: 19. Februar 2004, 09:59
von Rudolf Rühle
Hallo, Quartettspiele gibt es nachweisbar (mit den echten Quartettregeln, nicht als Trumpfspiele) seit der Zeit um 1870. Für diese Spielart gibt es keinerlei Rechtsschutz. Jeder kann Quartettspiele veröffentlichen und vertreiben. Geschützt werden können nur unverwechselbare Bilder und Texte/Titel.
Etwas anders könnte man es bei der Trumpfspiel-Regel sehen, aber auch da sehe ich kein Problem. Diese Spielart ist nachweisbar eine klássische Spielart und seit der Frühzeit des 20. Jahrhunderts in verschiedenen Ländern von verschiedenen Herstellern bei Spielen benutzt worden.
Mit Alaaf aus der Bonner Weiberfastnacht, Rudolf Rühle

Re: Kartenspiel - Rechtliches, Druck, Vertrieb...

Verfasst: 20. Februar 2004, 15:50
von Name
Ein Spiel erkennt man an seinem neuen Mechanismus, dann ist dein Spiel nicht wirklich neu zu sein.

Re: Kartenspiel - Rechtliches, Druck, Vertrieb...

Verfasst: 20. Februar 2004, 16:21
von Sarah Hueber
Hallo "Name"

...aha... Wie wärs mit einem ganzen deutschen Satz, den man auch verstehen kann? ;-) Und wie wärs mit einer Namensnennung? Anonymes rummosern kann ich nicht leiden, auch wenn hier natürlich niemand gezwungen ist, seinen Namen zu nennen. Aber dann wenigstens nen Nick... wenn ich nicht dazu stehen kann, was ich sagen will, kann ich es auch sein lassen.

Zum Thema: Es kann durchaus sein, dass auch alte Spielmechanismen in anderer/veränderter Form einen Reiz zum Spielen haben. Von demher ist die oauschale Aussage, die Du hier bringst (wenn ich sie überhaupt richtig reininterpretiert habe...) nicht unbedingt ausschließlich richtig.

VG, Sarah

Re: Kartenspiel - Rechtliches, Druck, Vertrieb...

Verfasst: 20. Februar 2004, 17:02
von Günter Cornett
Matthias schrieb:
>
> - Kann ich meine Idee irgendwie patentieren lassen oder bin
> ich nur durch das Urheberrecht geschützt? Gilt der
> Urheberrechtsschutz nur die die Gestaltung oder auch für die
> Idee?

Hallo Matthias,

bloße Idee sind nicht schützbar. Wenn sie in ein Werk integriert sind, z.B. in Form einer niedergeschriebenen Spielanleitung, so ist dieses Spiel urheberrechtlich geschützt.

> - Da ich selbst Grafiker bin, möchte ich das Spiel selbst
> umsetzen und drucken lassen. Gibt es dort irgendwelche
> Auflagen, die ich erfüllen muß (CE-Prüfzeichen, TÜV-Zeichen,
> Gutachten über unbedenklichkeit der Spielkarten +
> Druckfarben, Verpackung, ...). Ich möchte das Spiel aus
> Kostengründen in einer ganz normalen Druckerei drucken
> lassen, nicht bei einem Spielehersteller.

Zum CE-Zeichen siehe z.B. http://www.lga.de/
Man muss das CE-Zeichen aufs Spiel drucken und dadurch garantieren, dass es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Tut man es nicht, darf man es nicht in Europa vertreiben. Es ist möglich, dass es bei Spielkarten nicht vorgeschrieben ist (Kontrolleure auf der Leipziger Messe hatten das bei uns festgestellt aber nicht beanstandet). Die Bedingungen werden demnächst wohl wieder etwas verschärft.

> - Wo bekomme ich die gängigen Hartplastikhüllen für
> Kartenspiele in kleinen Mengen?

Kleine Mengen brauchst du vermutlich nicht, da sich das Drucken von Kartenspielen eigentlich nur in großen Mengen lohnt (vierstellige Auflage).
Ansonsten erhältst du sie bei den Herstellern von Kartenspielen.

> Puh... Fragen über Fragen... ich würde mich wahnsinnig freuen
> wenn ihr mir weiterhelfen könntet!!!

Jo, das sollten wir bei aller Streiterei doch nicht vergessen.

Gruß, Günter

Re: Kartenspiel - Rechtliches, Druck, Vertrieb...

Verfasst: 22. März 2004, 13:31
von Alfred Schilken
> - Kann ich meine Idee irgendwie patentieren lassen oder bin
> ich nur durch das Urheberrecht geschützt? Gilt der
> Urheberrechtsschutz nur die die Gestaltung oder auch für die
> Idee?

Hallo Matthias,
ich habe auch vor einiger Zeit ein Kartenspiel drucken lassen und bei dieser Gelegenheit einige Erfahrungen gemacht:
Eine Spielidee ist grundsätzlich nicht per Gebrauchsmuster schützbar.
Das Copyright gilt nur für wörtliche Kopien einer Anleitung.
Sobald eine Anleitung neu formuliert ist, wirkt dein Copyright nicht mehr. Vielleicht könnte ein Geschmacksmuster am ehesten etwas helfen.

An deiner Stelle würde ich vorher im Internet und im Spielearchiv Marburg gründlich recherchieren, ob es schon ein ähnliches Spiel gibt - mal abgesehn vom Quartett.

Sobald es fertig ist, solltest du ein Exemplar im Spielearchiv als Präsenzexemplar hinterlegen. Die Spieleentwicklerszene scheint mir schon noch einen Ehrencodex zu haben. Wenn ein Verlag dein Spiel allzu frech kopieren sollte, dann hast du Beweise und es wäre mindestens peinlich für den Verlag.

gruß
alfred