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GPSG

Verfasst: 23. Juni 2004, 13:49
von Christian Matzerath
Hallo,

im Zusammenhang mit dem Vertrieb meines Spiels BimmBamm bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass seit dem 1.5.2004 gemäß §5 Abs. 3 GPSG, keine "Sachen in Verkehr gebracht werden dürfen, von der Sie wissen [...] dass sie Sicherheitsmängel hat. [...] Werden diese Pflichten verletzt, Können Bußgelder bis zu 30.000 Euro verhangen werden, bei Vorsatz sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr."

Mein Spiel wurde vom TÜV geprüft, das CE Zeichen erteilt und trotzdem soll ich jetzt noch eine Versicherung gegen etwaige Ansprüche gemäß GPSG abschließen, weil das CE-Zeichen nicht weit genug greift.

Hat jemand Erfahrungen mit diesem neuen Gesetz oder Infos dazu? Will mir da nur jemand eine Versicherung andrehen oder ist das sinnvoll?

Gruß, Matze

www.bimmbamm.de

momentan zu erreichen unter www.bimmbamm.de/test.htm Seite noch im Aufbau
Eure Meinung zu dem Netzauftritt ist aber schon herzlich willkommen.

Re: GPSG

Verfasst: 23. Juni 2004, 17:26
von Wolfgang Lehmann
Da kenne ich Hersteller von Elektromaschinen, die sich weniger Sorgen machen als DU! Was für Sicherheitsmängel könnten Deine Bauklötzchen denn haben (hilf mir fantasielosem Geist mal auf die Sprünge!)?

Grüße,

Wolfgang

Re: GPSG

Verfasst: 24. Juni 2004, 10:25
von Christian Matzerath
Hallo Wolfgang,

die Befürchtungen habe nicht ich, sondern der Mann, der mir die Versicherung andrehen will ;-) Mir selber fällt da auch nichts ein.

Er meint, es wäre aber denkbar, dass man trotz CE-Zeichen in die Pflicht genommen werden kann, wenn Kleinteile verschluckt werden oder wenn etwa der Fahrer des Pkw durch das Spiel abgelenkt wird (obwohl ich das auf der Verpackung als Warnhinweis geschrieben habe, dass der Fahrer nicht mitzuspielen hat)

Gruß, Matze

Re: GPSG

Verfasst: 24. Juni 2004, 14:14
von Roland G. Hülsmann
Christian Matzerath schrieb:

> die Befürchtungen habe nicht ich, sondern der Mann, der mir
> die Versicherung andrehen will ;-)

Keine Sorge: Die Befürchtung hat der auch nicht. Lediglich die Befürchtung, er könnte Dich nicht um den Finger wickeln und müsste auf seine Provisionen verzichten. Nichts anderes hat ein Versicherungsvertreter im Sinn! ;-)

Gruß
Roland

Re: GPSG

Verfasst: 24. Juni 2004, 14:53
von Volker L.
Roland G. Hülsmann schrieb:
>
> Christian Matzerath schrieb:
>
> > die Befürchtungen habe nicht ich, sondern der Mann, der mir
> > die Versicherung andrehen will ;-)
>
> Keine Sorge: Die Befürchtung hat der auch nicht. Lediglich
> die Befürchtung, er könnte Dich nicht um den Finger wickeln
> und müsste auf seine Provisionen verzichten. Nichts anderes
> hat ein Versicherungsvertreter im Sinn! ;-)

Pfui, dass Du (gerade Du als studierter Theologe!) den Menschen
immer solche bösen Absichten unterstellen musst :lol:

Dabei fehlt doch nur ein Wörtchen, um den Satz korrekt werden
zu lassen:
Diese Befürchtung hat der Versicherungsvertreter ... [i]geäussert[/i] :-D

spitzfindige Grüße, Volker

Re: GPSG

Verfasst: 24. Juni 2004, 15:12
von Christian Matzerath

also überflüssig meint ihr, verstehe.

Hm, ich hol noch den Rat eines befreundeten Juristen ein, aber meine Entscheidung steht schon: Geld sparen.

Danke, Matze