Seite 1 von 1

Autorenrechte

Verfasst: 22. November 2007, 12:44
von rifka9
Hallo,

ich arbeite zur Zeit an einem Kinderspiel und wüsste gerne wie ich mich absichern kann, bevor ich dieses Spiel verschiedene Verlagen vorstelle.
Reicht da nur das Copyright-Zeichen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Rifka

Re: Autorenrechte

Verfasst: 22. November 2007, 13:03
von Andreas Last
Das Copyright-Zeichen ist absolut überflüssig, sogar unsinnig. Zumal es nur die "Kopierrechte" abdeckt und nicht die Urheberrechte. Du bist aber Urheber und jeder seriöse Verlag, wobei ich noch nie von einem unseriösen Verlag gehört habe, respektiert deine Rechte an deinem Spiel. Schließlich ist ein Verlag auf seine Autoren angewiesen und hat deshalb keinerlei Interesse daran, diese zu vergraulen.

Meine Erfahrung zeigt daher, dass eine Absicherung nicht notwendig ist. Wenn es dir aber trotzdem lieber ist, kannst du die vollständigen Spielregeln bei einem Notar hinterlegen, dem Deutschen Spielearchiv zukommen lassen oder am Hippodice Wettbewerb teilnehmen. In allen 3 Fällen ist dann nachweisbar, wann du dieses Spiel erfunden hast.

Re: Autorenrechte

Verfasst: 22. November 2007, 13:35
von Andreas Keirat
Andreas Last schrieb:
>
> Das Copyright-Zeichen ist absolut überflüssig, sogar
> unsinnig. Zumal es nur die "Kopierrechte" abdeckt und nicht
> die Urheberrechte. Du bist aber Urheber und jeder seriöse
> Verlag, wobei ich noch nie von einem unseriösen Verlag gehört
> habe, respektiert deine Rechte an deinem Spiel. Schließlich
> ist ein Verlag auf seine Autoren angewiesen und hat deshalb
> keinerlei Interesse daran, diese zu vergraulen.

Es gab/gibt da doch einen Buchverlag, der mal ein Buch über Spiele herausgegeben hat und dabei die Spielanleitungen von Autoren benutzte, ohne sie zu fragen oder entsprechend etwas zu vergüten?

Aber bei Spieleverlagen ist mir so ein Gebaren auch nicht bekannt.


Ciao,

Andreas Keirat
www.spielphase.de

"versiegeltes" Paket an Dich selbst adressieren

Verfasst: 22. November 2007, 14:46
von raccoon
Hallo Rifka,

ergänzend zu Andreas' Vorschlägen (welcher von Euch gemeint ist, dürft Ihr unter Euch ausmachen ;) ), sei noch auf folgende konstengünstigere Variante verwiesen:

Prototyp plus Spielregeln sicher in ein Paket packen, großzügig zukleben, sodass sichergestellt ist, dass der Inhalt nicht unbemerkt entfernt oder etwas nachträglich hinzugefügt werden könnte, das ganze an Dich selbst adressieren und verschicken. Beleg aufbewahren, weiterhin ist ja der Poststempel drauf. Dadurch bleibt anhand des Datums der Zeitpunkt Deiner Spielideen und der -realisierung nachvollziehbar.

Bei Interesse kannst Du Dir das hier ansehen:
http://www.spiele-archiv.de/sa_leit.html

Gruß

raccoon

Re: "versiegeltes" Paket an Dich selbst adressieren

Verfasst: 22. November 2007, 15:14
von Günter Cornett
raccoon schrieb:
>
> Hallo Rifka,
>
> ergänzend zu Andreas' Vorschlägen (welcher von Euch gemeint
> ist, dürft Ihr unter Euch ausmachen ;) ), sei noch auf
> folgende konstengünstigere Variante verwiesen:
>
> Prototyp plus Spielregeln sicher in ein Paket packen,
> großzügig zukleben, sodass sichergestellt ist, dass der
> Inhalt nicht unbemerkt entfernt oder etwas nachträglich
> hinzugefügt werden könnte, das ganze an Dich selbst
> adressieren und verschicken. Beleg aufbewahren, weiterhin ist
> ja der Poststempel drauf. Dadurch bleibt anhand des Datums
> der Zeitpunkt Deiner Spielideen und der -realisierung
> nachvollziehbar.


Und wie beweist man, dass man das Paket vor dem Abschicken zugeklebt hat und nicht erst danach?

Ansonsten ist doch auch folgendes möglich: Du verpackst einen Karton mit einer Lage Packpapier, verschickst es an dich selbst. Anschließend schneidest du das Packpapier sorgfältig auf und wickelst es im Bedarfsfall um einen etwas kleineren Karton, klebst die Nahtstelle zu und fertig ist der 'Beweis': in dieses Paket kann nachträglich nichts mehr hineingefügt werden, ohne die Verpackung zu beschädigen.

Der Poststempel müsste auf jeder Nahtstelle, an der das Paket geöffnet werden könnte angebracht werden. Und ob das vor einem Gericht akzeptiert würde, halte ich dennoch für fraglich.

Zudem kann man das Paket nur einmal öffnen, um den Inhalt zu zeigen. Diese Öffnung muss dann auch wieder dokumentiert werden. Eine Hinterlegung beim Deutschen oder Bayerischen Spielearchiv, Österreichischen Spielemuseum, etc. oder Teilnahme am Autorenwettbewerb ist da der einfachere Weg.

Gruß, Günter

Re: Autorenrechte

Verfasst: 22. November 2007, 15:43
von Günter Cornett
Andreas Last schrieb:
>
> Das Copyright-Zeichen ist absolut überflüssig, sogar
> unsinnig. Zumal es nur die "Kopierrechte" abdeckt und nicht
> die Urheberrechte. Du bist aber Urheber und jeder seriöse

Richtig ist: Das Copyright-Zeichen begründet keine Urheberrechte. Die hat man - in Deutschland - mit Fertigstellung des Werkes und zwar in körperlicher Form, imho: der Prototyp ist erstellt, die Regel niedergeschrieben bzw. ausgedruckt. Die Frage ist, wie man das nachweist.

Dennoch ist das Copyrightzeichen nicht ganz unnütz.
Bei Büchern ist es Standard. Bei Rechtsstreitigkeiten wird meines Wissens (beschwören möchte ich das nicht) zunächst einmal davon ausgegangen, dass derjenige das Copyright hat, dessen Name hinter dem C steht und zwar seit dem angegebenen Jahr. Wer das angreifen will, ist beweispflichtig.

Zudem hat es international Bedeutung. Erst kürzlich wurde mir gesagt, dass eine Veröffentlichung in den USA ohne C-Zeichen als Freigabe angesehen wird. Um sein Werk effektiv zu schützen, braucht es den Zusatz 'all rights reserved' bzw. 'alle Rechte vorbehalten', damit sich der durch das Copyright-Zeichen begründete Anspruch auch auf Umsetzungen z.B. als Computerspiel bezieht.

Ich bin mir da nicht sicher, wie sich deutsches und amerikanisches Recht im Streitfall auswirken.
Siehe auch: http://www.brandora.de//NewsPage.aspx?IzmLang=7&DID=5629&

> Verlag, wobei ich noch nie von einem unseriösen Verlag gehört

Ich schon, auch wenn das die Ausnahme ist.

Ich habe durchaus genug Vertrauen in die Verlage, um meine Spielevorschläge auch ohne Absicherung zuzusenden, selbst dann wenn ich den Verlag nicht kenne.
Aber ich lehne es inzwischen als blauäugig ab, Verlagen oder auch nur deutschen Verlagen grundsätzlich einen Persilschein auszustellen, als handelten sie alle immer nur seriös.

Zudem kann es durchaus zu auch ernsten Meinungsverschiedenheiten zwischen Verlag und Autor kommen, ohne dass einer der Beteiligten deswegen gleich unseriös sein muss. Gerade in Bezug auf Urheberrechte an Spielen ist ja vieles einfach ungeklärt.

> habe, respektiert deine Rechte an deinem Spiel. Schließlich
> ist ein Verlag auf seine Autoren angewiesen und hat deshalb
> keinerlei Interesse daran, diese zu vergraulen.

Jo, das ist die objektive Lage. Ein Autor bekommt einfach zu wenig, als das es sich lohnen würde, ihm die Urheberechte zu stehlen. ;-)
Verkauft sich das Spiel schlecht, ist die Summe meist zu klein. Verkauft es sich gut, so möchte der Verlag mehr vom Autor sehen. Und ein Rechtsstreit kostet mehr an Gebühren, gutem Ruf und Zeit als ein Verlag an Autorenhonorar einsparen kann. Es könnte sich imho höchstens lohnen, wenn der Autor das absolute Super-Spiel dann doch bei einem anderen Verlag unterbringen will. Nur erkennt man das nicht immergleich. Selbst dSvC und 'Harry Potter' sind meines Wissens nicht gleich vom ersten Verlag genommen worden.

Das Problem des Spieleautoren ist es leider weniger, sich vor Begehrlichkeiten zu schützen, sondern es geht darum, Begehrlichkeiten überhaupt erstmal zu wecken. :)


> Meine Erfahrung zeigt daher, dass eine Absicherung nicht
> notwendig ist. Wenn es dir aber trotzdem lieber ist, kannst
> du die vollständigen Spielregeln bei einem Notar hinterlegen,
> dem Deutschen Spielearchiv zukommen lassen oder am Hippodice
> Wettbewerb teilnehmen. In allen 3 Fällen ist dann
> nachweisbar, wann du dieses Spiel erfunden hast.

Sehe ich auch so. Ich schütze meine Spiele auch nicht, begnüge mich mit einer Einsendung an Hippodice oder der Vorstellung in Göttingen, so es zeitlich gerade passt.

Wenn ich ein Spiel schützen will, würde ich mich wahrscheinlich ans Deutsche Spiele-Archiv wenden, ohne groß abzuwägen, welche Möglichkeit die bessere oder preiswertere ist.

Gruß, Günter

Re: Autorenrechte

Verfasst: 22. November 2007, 17:11
von Smuker
Ich habe da schon anderes gehört und mir diesen Spielverlag im Hinterkopf bewahrt. Hier hat der Verlag wohl 1:1 ein Spiel übernommen. Der oder Die Autorin hat sich beim Verlag gemeldet und gesagt bekommen, dass sie gerichtlich keine Beweischance hätte und sowieso es sich nicht leisten könne.

Also hat ein Verlag ein Spiel 1:1 übernommen auch noch mit vollkommenem Wissen.

Ich werde hierzu allerdings weder den Verlag noch den oder die Autorin nennen. Ich habe mir die Geschichte von dem oder der Autorin angehört und finde es eine Frechheit...

Re: Autorenrechte

Verfasst: 22. November 2007, 18:30
von Günter Cornett
Smuker schrieb:
>
> Ich habe da schon anderes gehört und mir diesen Spielverlag
> im Hinterkopf bewahrt.

Solange man es nur hört, sollte man es auch im Hinterkopf behalten, vorsichtig sein, aber es nicht automatisch für bare Münze nehmen. Ich will nicht behaupten, dass das nicht stimmen kann. Aber wenn man nur die eine Seite hört, ist eine Beurteilung schwierig.

> Hier hat der Verlag wohl 1:1 ein Spiel
> übernommen. Der oder Die Autorin hat sich beim Verlag
> gemeldet und gesagt bekommen, dass sie gerichtlich keine
> Beweischance hätte und sowieso es sich nicht leisten könne.

Der Verlag kann nicht wissen, ob er/sie das Spiel irgendwo gesichert hat, welche Testspieler er/sie als Zeuge hat.
Von daher ist es durchaus möglich, dass sich das mit der Beweischance z.B. auf die Schöpfungshöhe bezieht.


Eine Klage ist natürlich sehr teuer. Rechtsschutz gibt es für verdi-Mitglieder bei begründeter Aussicht auf Erfolg.


> Also hat ein Verlag ein Spiel 1:1 übernommen auch noch mit
> vollkommenem Wissen.

Das von dir Gesagte, legt diesen Schluss zwar nahe. Aber es geht nicht wirklich eindeutig daraus hervor.

> Ich werde hierzu allerdings weder den Verlag noch den oder
> die Autorin nennen. Ich habe mir die Geschichte von dem oder
> der Autorin angehört und finde es eine Frechheit...

Kennst du auch die Spiele selbst?
Das beim Verlag eingereichte und das veröffentlichte?
Wie ähnlich sind sie?
Wie sieht es aus mit der Schöpfungshöhe?
Ist für das veröffentlichte Spiel ein anderer Autor angegeben?

Gruß, Günter

Antworten (insbesondere mit Details) nehme ich auch gern per email entgegen.