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7% oder 19% abführen von Linzenzeinnahmen

Verfasst: 22. Februar 2008, 09:33
von Pfoto
Hallo!

vielleicht kann mir jemand helfen,
ich habe zum ersten Mal ein kleines Spiel in Linzenz verkauft.
Die Einnahmen habe ich kürzlich überwiesen bekommen.

Wenn ich recht informiert bin, müssen für Lizenzen 7% an Steuern abgeführt werden, oder?
Beim Finanzamt (im Zimmer für Vorsteuer!) wusste man nicht so ganz genau darüber Bescheid. Ich solle beim Verlag nachfragen, was ich noch tun werde.

Wäre aber schön, wenn ihr mir auch schon etwas dazu sagen könntet.


Dank und Gruß
Jürgen

Re: 7% oder 19% abführen von Linzenzeinnahmen

Verfasst: 23. Februar 2008, 10:02
von Bernhard
Hallo Jürgen,

7 % Umsatzsteuer werden nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 c Umsatzsteuergesetz
erhoben für die Einräumung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz
ergeben. D.h. Spieerfinder, Grafiker und
Buchautoren berrechnen für ihr schöpferisches Werk, bei dem sie dem
Verlag Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz einräumen, diese 7%, die sie dann an das Finanzamt abführen.

Für den Verkauf eines Spiels durch den Händler an den Endverbraucher werden dagegen die 19 % berechnet.

Gruß Bernhard

Re: 7% oder 19% abführen von Linzenzeinnahmen

Verfasst: 24. Februar 2008, 23:04
von Amadeus
Hallo Bernhard,

bist Du da sicher mit den 7%? Soviel ich weiss, muss Jürgen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, und den Gewinn dann entsprechend der Steuerklasse versteuern, in der er sonst aufgrund seines Gehaltes o.ä. auch ist!?

Da ich kein Experte bin, darf gerne widersprochen werden!

Amadeus

Re: 7% oder 19% abführen von Linzenzeinnahmen

Verfasst: 25. Februar 2008, 00:16
von Roland G. Hülsmann
Amadeus schrieb:
>
> Hallo Bernhard,
>
> bist Du da sicher mit den 7%? Soviel ich weiss, muss Jürgen
> eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, und den Gewinn
> dann entsprechend der Steuerklasse versteuern, in der er
> sonst aufgrund seines Gehaltes o.ä. auch ist!?
>
> Da ich kein Experte bin, darf gerne widersprochen werden!
>
> Amadeus

Das Eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Natürlich muss man unabhängig von der entrichteten Vorsteuer seine Einnahmen wie das Gehalt versteuern.
Unter einem gewissen Jahresumsatz (die Grenze habe ich nicht im Kopf, da ich sie mit meinem Nebenerwerb noch nie erreicht habe) kann man sich von der Vorsteuerveranlagung befreien lassen.

Gruß
Roland

Re: 7% oder 19% abführen von Linzenzeinnahmen

Verfasst: 25. Februar 2008, 07:50
von Martin
Die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer wird auf alle Umsätze, die getätigt werden fällig (abzüglich gezahlter Vorsteuer an Dritte).
Von dem. was dann als Ertrag übrigbleibt, zahlst Du die Einkommensteuer entsprechend der Höhe Deiner Gesamteinkünfte.

Schöne Grüße

Martin

Re: 7% oder 19% abführen von Linzenzeinnahmen

Verfasst: 25. Februar 2008, 10:06
von Anja
Hallo Jürgen,

schau erstmal, ob deine Überweisung rein netto ist oder dir der Verlag Umsatzsteuer mit ausgezahlt hat?
In den meisten Verträgen gibt es eine Abfrage, ob die Umsatzsteuer zusätzlich zur Vergütung gezahl wird oder nicht ... wenn du sie bezahlt bekommst, musst du sie via Umsatzsteuererklärung weitergeben bzw. verrechnen. ... Wenn du denn per Formular auf dem Finanzamt entschieden hast, dass du das willst.
Denn in jedem Fall musst du zuerst einmal du beim Finanzamt Bescheid sagen, dass du (nebenberuflich?) Geld verdienst ... und dann zur Umsatzsteuer "votieren" oder eben nicht. Ob das sinnvoll ist, hängt von deinen Ausgaben und deinen Einnahmen ab (Das Stichwort ist "Kleinunternehmerregelung").
Lies mal hier, bei mediafon stehen viele gute Starttipps:
http://www.mediafon.net/ratgeber_haupttext.php3?si=47c27f1c1ce02&id=4348d9c22b40b&ref=h_40e1848391ec7

Ansonsten gilt für Spiele der ermäßigte Steuersatz, weil es urheberrechtliche Leistungen sind - du hast Nutzungsrechte verkauft.

Glückwunsch zur Veröffentlichung & viele Grüße,

Anja

Re: 7% oder 19% abführen von Linzenzeinnahmen

Verfasst: 25. Februar 2008, 11:35
von Pfoto
Danke für Eure Antworten,

ich hatte zwischen 2005 / 2006 / 2007 einen Wechseln von Kleinunternehmer auf Vorsteuer-abzugsberechtigt und zurück zum Kleinunternehmer.

Der Verlag fragte mich auch, ob ich Kleinunternehmer sei, was ich bejahte. Im Nachhinein realisierte ich jedoch, dass der in diesem Jahr gezahlte Betrag aus der Lizenz vom letzten Jahr stammte -- und dort war ich Vorsteuer-abzugsberechtigt.

Obwohl die Belegexemplare bereits geschickt wurden, habe ich bisher noch keine schriftliche Aufstellung des Verlages oder eine Abbrechnung, sondern nur eine Gutschrift auf dem Konto.

Ich werde einfach mal abwarten, wie sich der Betrag zusammensetzt.



Anja hatte es ja bereits geschrieben, wobei ich das nicht ganz verstanden habe:
Wieso interessiert es den Verlag, ob ich MwSt ausweisen kann oder nicht? Ich bekomme doch schlicht 5% vom Netto-Betrag X des Spiels.
Und für das Besteuern des Honorars bin ich doch ganz alleine verantwortlich.
Um einen Denkanstoß in diesem Fall wäre ich Euch dankbar.


Dank und Gruß
Jürgen

Re: 7% oder 19% abführen von Linzenzeinnahmen

Verfasst: 25. Februar 2008, 13:29
von Adomnan

>Pfoto schrieb:
>Wieso interessiert es den Verlag, ob ich MwSt ausweisen >kann oder nicht? Ich bekomme doch schlicht 5% vom >Netto-Betrag X des Spiels.

Weil der Verlag deine Lizenzeinkünfte entsprechend berechnen muss. Du bekommst eben 5% plus MwSt, so du MwSt-pflichtig bist. Für die Verlage ist das ein Durchlaufposten, das wird als Vorsteuer wieder abgezogen. Es kostet sie also im Prinzip nichts. Aber wenn du MwSt-pflichtig bist, musst du die Steuer ans Finanzamt abführen - im Zweifel enthält die Summe, die der Verlag dir überweist, also die Steuer. Das Geld fehlt dir dann und das wäre ärgerlich. Die Nachfrage des Verlages ist also in DEINEM Interesse und du solltest es als Service sehen.

LG

Adomnan

Re: 7% oder 19% abführen von Linzenzeinnahmen

Verfasst: 25. Februar 2008, 14:10
von Pfoto
Ok, jetzt ist es klar!
Ich danke Dir
Gruß
Jürgen

Re: 7% oder 19% abführen von Linzenzeinnahmen

Verfasst: 25. Februar 2008, 14:33
von Thomas
Anja schrieb:
> schau erstmal, ob deine Überweisung rein netto ist oder
> dir der Verlag Umsatzsteuer mit ausgezahlt hat?

Ähm, ich bin zwar nur Laie, aber ich dachte immer, dass der Lieferant oder Dienstleister (hier also der Lizenzgeber/Autor) eine Rechnung stellt und dort die für ihn (bzw. seine Produkte/Dienstleistungen) geltende Umsatzsteuer auszuweisen hat. Falls man versehentlich zu viel Umsatzsteuer ausweist, muss diese auch an das Finanzamt abführen (da der Rechnungsempfänger diese zu viel ausgewiesene Umsatzsteuer ja als Vorsteuer geltend machen kann). Falls man zu wenig (oder keine) Umsatzsteuer ausgewiesen hat, muss man aber wohl trotzdem die gesetzliche Umsatzsteuer abführen.

Soweit zumindest mein laienhaftes Verständnis als normaler abhängig Beschäftigter. Für fundirte, fachliche Auskünfte fragt bitte direkt bei eurem Finanzamt nach (oder eurem Rechtsanwalt oder Steuerberater).

Re: 7% oder 19% abführen von Linzenzeinnahmen

Verfasst: 25. Februar 2008, 17:10
von Adomnan
Das ist im Prinzip richtig, allerdings handelt es sich hier nicht um Rechnungen sondern um umsatzabhängige Lizenzerlöse.

Nach deiner Logik müsste man so verfahren: Der Verlag meldet dem Lizenzgeber den Umsatz mit dem dazugehörigen Erlös/den zu erhaltenen Tantiemen, der Lizenzgeber erstellt daraufhin eine Rechnung mit genau den Zahlen, die der Verlag ihm mitgeteilt hat. Wie man auf den ersten Blick erkennen kann, ist die Rechnung überflüssig, da beide Seiten ohnehin die gleichen Zahlen verwenden und alle erforderlichen Informationen schon in der Abrechnung stehen. Es wäre ein reiner bürokratischer Mehraufwand für alle Seiten. Daher erstellen Verlage eben die Abrechnung und senden sie dem Lizenzgeber. Der heftet sie ab und lässt sich das Geld überweisen. Damit alles stimmt, fragt der Verlag hierfür die steuerlichen Informationen (MwSt, evtl. USt-ID-Nummer etc.) ab, die für den Lizenzgeber relevant sind.
Auf die Art sollte von Anfang an alles stimmen und der Aufwand wird für alle minimiert.

LG

Adomnan

Re: 7% oder 19% abführen von Linzenzeinnahmen

Verfasst: 26. Februar 2008, 08:37
von Thomas
Adomnan schrieb:
> Daher erstellen Verlage eben die Abrechnung und senden
> sie dem Lizenzgeber. Der heftet sie ab und lässt sich
> das Geld überweisen.

Interessanter Weg, Bürokratie zu sparen; das wusste ich nicht. Dennoch bleibt mein Eindruck: Es muss vor Erstellung der Rechnung (hier dann halt durch den Rechnungsempfänger) bereits ermittelt werden, wie viel Umsatzsteuer berechnet werden soll. Man kann nicht erst das Geld erhalten und dann überlegen, wie viel man davon an den Staat weiterzugeben bereit ist (oder soll ich besser "verpflichtet" sagen? ;-) ). Daher verwunderte mich die Frage, wie viel von dem schon erhaltenen Geld man denn nun abgeben müsse. (Meine Antwort wäre: so viel wie auf der Rechnung angegeben oder soviel wie gesetzlich vorgesehen, je nachdem was höher ist. Aber das beantwortet natürlich noch nicht die Frage, ob der volle oder der halbe Umsatzsteuersatz in Frage kommt.)

Re: 7% oder 19% abführen von Linzenzeinnahmen

Verfasst: 26. Februar 2008, 22:18
von Bernhard
Hallo Amadeus,

die Berechnung von 7 % Umsatzsteuer auf die vereinbarte Lizenz durch den Spieleautor gegenüber dem Verlag stimmen definitiv, wenn man für die Umsatzsteuer optiert. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, aber auch die angeführte Bestimmung im Umsatzsteuergesetz ist insoweit glasklar.

Das Versteuern der eigenen Einkünfte (also u.a. der Nettolizenz) ist dagegen ein anderes Thema.

Gruß Bernhard

Re: 7% oder 19% abführen von Linzenzeinnahmen

Verfasst: 27. Februar 2008, 13:43
von Adomnan
Thomas schrieb:
>
> Dennoch bleibt mein Eindruck: Es muss vor Erstellung
> der Rechnung (hier dann halt durch den Rechnungsempfänger)
> bereits ermittelt werden, wie viel Umsatzsteuer berechnet
> werden soll. Man kann nicht erst das Geld erhalten und dann
> überlegen, wie viel man davon an den Staat weiterzugeben
> bereit ist (oder soll ich besser "verpflichtet" sagen? ;-) ).

Im Prinzip richtig. Deshalb fragen die Verlage ja auch, ob der Lizengeber (bzw. Autor) umsatzsteuerpflichtig ist. Wenn ja, wird sie mit überwiesen und der Anteil ausgewiesen, wenn nein eben nicht. Wie hoch der USt-Anteil ist (welcher Satz) ergibt sich dann aus dem Gesetz.

RE: 7% oder 19% abführen von Linzenzeinnahmen

Verfasst: 29. Februar 2008, 09:19
von Klaus Knechtskern
"Martin" hat am 25.02.2008 geschrieben:
> Die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer wird auf alle Umsätze, die
> getätigt werden fällig (abzüglich gezahlter Vorsteuer an
> Dritte).
> Von dem. was dann als Ertrag übrigbleibt, zahlst Du die
> Einkommensteuer entsprechend der Höhe Deiner
> Gesamteinkünfte.
>
> Schöne Grüße
>
> Martin
Natürlich nur für steuerpflichtige Umsätze ;-)