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Mehrwehrtsteuerpflicht für Autoren
Verfasst: 5. Juli 2011, 20:40
von STOCKBROT
Hallo Kollegen
habe gestern meinen ersten Vertrag für mein erstes Spiel welches ich bei einem Verlag untergebracht habe, bekommen. Ein Punkt im Vertrag lautet ob ich Mehrwertsteuerpflichtig bin. Jetzt bin ich mir nicht sicher in welchem Fall das so ist. Wenn man selbständig ist? Oder wenn man eine Gbr oder GmbH hat? Wann greift die Mehrwehrtseuerpflicht? Bin ein ganz normaler Angestellter der eben ein Spiel erfunden hat, welches verlegt wird. Wie sieht es da aus? Kann mir jemand witerhelfen?
Danke schonmal
STOCKBROT
Re: Mehrwehrtsteuerpflicht für Autoren
Verfasst: 5. Juli 2011, 22:43
von Thomas O.
Soweit meine begrenzte Steuerrechtskenntnis reicht, würde ich sagen, dass du nicht umsatzsteuerpflichtig bist, sondern einkommensteuerpflichtig. Aber vielleicht kann hier ein Experte weiterhelfen.
PS: Glückwunsch! Steht auf der Schachtel dann eigentlich STOCKBROT als Autorenname? Ich freue mich...
Re: Mehrwehrtsteuerpflicht für Autoren
Verfasst: 5. Juli 2011, 22:53
von Steffen
Hallo Stockbrot,
mein Wissen reicht dahin, das man bis zu einem bestimmten Betrag (ca. 15.000 Euro pro Jahr) umsatzsteuerbefreit ist. So habe ich das bisher immer bei meinen Verträgen angegeben und das Finanzamt hat sich nicht beschwert.
Gruß und herzlichen Glückwunsch zum Vertrag
Steffen
Mehrwertsteuer vs Umsatzsteuer
Verfasst: 6. Juli 2011, 00:23
von STOCKBROT
Heyo
sind Mehrwersteuerpflicht und Umsatzsteuer das gleiche, oder zwei unterschiedliche Dinge?Bin in so steuersachen voll die Nulpe.
Gruß
STOCKBROT
Autorenname
Verfasst: 6. Juli 2011, 00:25
von STOCKBROT
Hallo Thomas
ne ne auf der Schachtel steht dann schon mein richtiger Name. STOCKBROT wäre ganz schön doof.
Gruß
Andreas Steiger ;-)
Re: Mehrwertsteuer vs Umsatzsteuer
Verfasst: 6. Juli 2011, 08:43
von Thomas O.
STOCKBROT schrieb:
>
> Heyo
>
> sind Mehrwersteuerpflicht und Umsatzsteuer das gleiche, oder
> zwei unterschiedliche Dinge?
Hallo Andreas,
die Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer sind im Grunde gleichbedeutend. Der Unterschied ist in der historischen Entstehung zu sehen, und heutzutage im Kontext, in dem der Begriff verwendet wird. Von "Mehrwertsteuer" ist meistens im Bereich Einzelhandel (Endverbraucher) die Rede; die "Umsatzsteuer" im geschäftlichen Umfeld stellt den Gegenpart zur "Vorsteuer" dar: Ein Unternehmen erhebt die "Umsatzsteuer" beim Verkauf ihrer Waren und zahlt "Vorsteuer" beim Einkauf von Waren. Die Vorsteuer (die ja im Sinne der Wertschöpfungskette niedriger ist als die Umsatzsteuer) kann von der Umsatzsteuer abgezogen; als Zahllast gegenüber dem Finanzamt verbleibt die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Die Mehrwertsteuer, die du im Kaufhof auf dein Qwirkle bezahlst, ist also die Umsatzsteuer des Kaufhofs auf den Verkauf dieses Spiels.
Grüße
Thomas
Re: Mehrwertsteuerpflicht für Autoren
Verfasst: 6. Juli 2011, 09:54
von Christian Beiersdorf
Kurz und bündig: Eine Umsatzsteuerpflicht besteht nur, wenn der Spielautor bisher schon umsatzsteuerpflichtig ist oder die umsatzsteuerpflichtige Umsatzgrenze von derzeit ¤ 17.500,- erstmalig überschritten wird. In diesem Fall gilt die Umsatzsteuerpflicht erst ab dem Folgejahr. Für Lizenzerträge aus der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, gilt lt. UStG § 12.2 Absatz 7c der ermäßigte Steuersatz von derzeit 7%.
Re: Mehrwertsteuerpflicht für Autoren
Verfasst: 6. Juli 2011, 10:42
von Thygra
Aber dazu muss so oder so ein Gewerbe angemeldet werden, richtig? Oder kann man (als ansonsten Angestellter) auch ohne Gewerbeanmeldung Rechnungen ausstellen, solange man unter den 17.500,- bleibt?
Re: Mehrwertsteuerpflicht für Autoren
Verfasst: 6. Juli 2011, 20:02
von janove
Hallo,
die Gewerbeanmeldung (bei der Gemeinde) hat mit der Steuerpflicht erst mal nichts zu tun.
Der Betriebseröffnungsbogen (gegenüber dem Finanzamt) führt bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit dazu, dass ggf. jährlich ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt witrd - Spieleerfinden ist allerdings nicht gewerblich i.S.d. § 15 EStG und des GewStG sondern freiberuflich i.S.d. 18 EStG. Bei diesen Tätigkeiten fällt keine Gewerbesteuer an.
Umsatzsteuer: ACHTUNG!!! Wer Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausstellt, muss die Umsatzsteuer auch dann zahlen, wenn er eigentlich Klenunternehmer ist (weniger als 17.500 ¤ Umsatz pro Jahr) und daher grundsätzlich keine Umsatzsteuer zahlen müsste.
janove
Re: Mehrwertsteuerpflicht für Autoren
Verfasst: 6. Juli 2011, 21:37
von Axel H.
Hallo,
m.W. ist ein Gewerbe keine Pflicht, v.a. wenn die Spieleentwicklung "nebenbei" läuft und nicht riesige Beträge zu veranschlagen sind. I.d.R. reicht eine Einahmeüberschussrechnung, die Du zu Deiner normalen Steuererklärung dazu legst als Einnahmen aus selbständiger Arbeit.
An einer Gewerbeanmeldung hängt je nach Gewerbe/Einnahmemenge/Interpretation auch die Pflicht einer aufwändigeren Bilanzierung. Hier kann sicherlich ein Steuerberater Tipps geben, ab wann sich das ggf. trotzdem lohnt.
Auch von mir Gratulation zur Veröffentlichung,
viele Grüße
Axel
Re: Mehrwertsteuerpflicht für Autoren
Verfasst: 6. Juli 2011, 22:25
von Christian Beiersdorf
Nö - ein Gewerbe braucht es nicht. Es kommt lediglich auf die Höhe der Umsätze an. Egal, ob man dass voll freiberuflich oder neben seinem Hauptberuf macht. Oder kennt jemand einen Schriftsteller mit Gewerbeschein zum Bücher schreiben? Hoffenlich liest Herr Schäuble nicht mit, sonst kommt er noch auf Ideen...
Re: Mehrwehrtsteuerpflicht für Autoren
Verfasst: 7. Juli 2011, 12:15
von Thomas
Gewerbe und Umsatzsteuer sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Ein [b]Gewerbe[/b] brauchst du nicht anmelden, wenn du einen der sogenannten [b]freien Berufe[/b] aus dem Katalog von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (siehe [i]http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html[/i]) ausübst. Hierunter fallen unter anderem auch künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten, sofern sie selbständig ausgeübt werden (und nicht in abhängiger Beschäftigung).
Von der [b]Umsatzsteuerpflicht[/b] bist du nach §19 UStG befreit, wenn dein Umsatz gewisse Beträge nicht übersteigt ("Kleinunternehmer"; 17.500 Euro im Vorjahr, 50.000 Euro Prognose fürs laufende Jahr, Details siehe [i]http://dejure.org/gesetze/UStG/19.html[/i]). Du kannst aber nach §19 Absatz 2 UStG freiwillig auf die Befreiung verzichten und, bist dann aber mindestens 5 Jahre daran gebunden. Der Vorteil, freiwillig Umsatzsteuerpflichtig zu werden, ist, dass du die Mehrwertsteuer beim Einkauf für deine selbständige Tätigkeit als Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommst. Nachteil ist, dass du dich trotz geringem Umsatz mit der Umsatzsteuer rumschlagen und ab 1000 Euro Umsatz im Vorjahr regelmässig eine elektronische Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann wirst das automatisch auch dem Finanzamt gemeldet und du bekommst vom Finanzamt einen Fragebogen/Anmeldebogen. Übst du eine freiberufliche Tätigkeit aus, musst du dich aber trotzdem selber beim Finanzamt anmelden. Auf dem Anmeldebogen kreuzt du dann auch an, wie viel Umsatz du erwartest und sofern du Kleinunternehmer bist, ob du trotzdem Umsatzsteuerpflicht sein willst.
[b]Wichtig[/b]: Das ist meine persönliche Erfahrung und keine Rechtsberatung, ich bin kein Jurist und schließe jegliche Haftung aus. Für Beratung im Einzellfall wende dich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater deines Vertrauens.
Danke an alle!
Verfasst: 8. Juli 2011, 15:52
von STOCKBROT
Hallo Ihr lieben Steuerzahler
danke für die spitzen Beratung. Jetzt weiß ich bescheid.
Schönes Wochende noch, ich kann jetzt beruhigt den Vertrag unterzeichenen.
Gruß
STOCKBROT alias Andreas
Re: Mehrwertsteuerpflicht für Autoren
Verfasst: 8. Juli 2011, 17:08
von Michael Weber
Die Arbeit eines Spieleautoren fällt meiner Meinung nach unter das Stichwort Freiberuflichkeit. Damit ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich und es greift zudem, wie Christian sagt, der ermäßigte Umsatzsteuersatz für künstlerische Tätigkeiten. Bei Letzterem sind allerdings grundsätzlich ein paar Fallstrickezu beachten. Das gilt zusätzlich vor dem Hintergrund, dass aktuell Rechtssprechungen darauf hindeuten, dass Spielerfinden keine künstlerische Tätigkeit sein könnte.
Anders sieht es aus bei einem Kleinverlag (der hier nicht gefragt war). Dieser fällt unter eine gewerbliche Tätigkeit.
Aber: Jeder kann dennoch auf die sog. Kleinunternehmerregleung verzichten und zur Umsatzsteuer optieren. Das ist in vielen Fällen sogar sinnvoll, da durch die Absetzbarkeit der gezahlten Umsatzsteuer von der zu zahlenden unter dem Strich ein kleines "Plus" bleibt. Nur, wer so optiert, ist an diese Regelung fünf Jahre gebunden. Zudem gehört zur Umsatzsteuerpflicht auch eine Umsatzsteuer-ID. Übrigens auch ein Besuch beim Steuerberater bzw. Unternehmensberater - dringende Empfehlung!
Hoffe, zusätzlich geholfen zu haben.
Michael