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Kein Ideenschutz: Segen oder Fluch?

Verfasst: 27. Januar 2012, 18:54
von Pattmeyer
Nach meinem Kenntnisstand sind Spielideen nicht schutzfähig. Wenn sie es wären, gäbe es wahrscheinlich eine Prozessflut wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Ähnlichkeiten. Das ging mir durch den Kopf, als ich die folgende Meldung von einem Prozess in England las. Dort wurde ein Fotograf für schuldig befunden, Urheberrechte verletzt zu haben, weil er die IDEE eines anderen Fotografen kopiert hatte. Der Link zum Artikel:
http://www.heise.de/foto/artikel/Urteil-Wie-das-Bild-eines-roten-Busses-das-Urheberrecht-verletzt-1423127.html
In dem Artikel findet sich auch ein Link zum Urteil und dort sind beide Fotos zuum Vergleich zu finden.

Klar: Fotos und Spiele sind Äpfel und Birnen. Aber interessant finde ich den Vergleich trotzdem. Sollen wir jetzt froh sein, dass es keinen Ideenschutz gibt?
Pat

Re: Kein Ideenschutz: Segen oder Fluch?

Verfasst: 27. Januar 2012, 20:43
von Pfoto
Wenn ich sehe, wie ich die Hersteller in der Smartphone-Branche gerade mit Klagen überziehen -- und das teilweise auch für Trivialpatente -- ist es doch ganz sympathisch dass man in der Spieleszene bisher ohne solchen Schutz ausgekommen ist.

Ich habe den Eindruck, bei aller Konkurrenz respektiert man sich hier mehr. Kein ernsthafter Autor oder Verlag würde auf die Idee kommen, ganz plump ein Spiel zu kopieren. Vielleicht ich die Szene auch zu klein oder es lohnt sich nicht für einen Ideenkopierer, da zu wenig Geld zu holen ist.

Dadurch dass es keinen Schutz gibt werden zwar immer wieder gute Ideen aufgegriffen, aber doch selten ohne sie abzuwandeln oder mit anderen Ideen zu ergänzen. Somit sehe ich fehlenden Ideenschutz eher als Wachstumsmotor der den Bereich voranbringt.

Gruß
Jürgen

Re: Kein Ideenschutz: Segen oder Fluch?

Verfasst: 2. Februar 2012, 17:39
von Andreas.Pelikan
In der Spielebranche wiegt der Segen des geringen Schutzes mMn höher als der Fluch. Man stelle sich vor, es gäbe ein Patent auf gewöhnliche 6-Seiter, oder Caylus würde erst 2015 erscheinen, weil das Schutzverfahren für "A method for iteratively reducing player options by placing tokens on top of action proxies" immer noch in Begutachtung hängt.


> http://www.heise.de/foto/artikel/Urteil-Wie-das-Bild-eines-roten-Busses-das-Urheberrecht-verletzt-1423127.html
> In dem Artikel findet sich auch ein Link zum Urteil und dort
> sind beide Fotos zuum Vergleich zu finden.
Im Urteil wird auf ein früheres Verfahren bzgl. eines vermutlich offensichtlicheren Plagiats verwiesen, das der Teehändler reumütig aus dem Sortiment nahm, und anschliessend das neue, im Link zu findende Bild erstellte. Rot auf schwarzweiss ist nichts neues, und ein Routemaster vor Westminster Abbey auch nicht. Trotzdem ist das Eis bei Bildrechten dünn. Der Teehändler hat aber eine elegante Lösung gefunden und druckt jetzt ua. rote Telefonzellen und Beefeater auf seine schwarzweissen Tins. Chapeau.