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Frage Spiel-Name / Titelschutz

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jodokus
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Frage Spiel-Name / Titelschutz

Beitragvon jodokus » 30. Januar 2014, 00:29

Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage. Wie genau verhält es sich mit Titelschutz im Spiele-Bereich? Konkret: Ich arbeite an einem Spiel namens "La Cosa Nostra". Nun gibt bzw. gab da es dieses uralte recht unbekannte Spiel "Cosa Nostra" von Parker. Der Name ist ja schon definitiv davon verschieden, daher habe ich mir bisher eigentlich keine Sorgen gemacht. Aber wo es langsam konkret wird bekomme ich doch ein wenig Bedenken wegen der Ähnlichkeit. Hat zufällig jemand Erfahrung mit solchen Fällen?Vielen Dank und viele Grüße,
Johannes

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Christian Brunner
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Re: Frage Spiel-Name / Titelschutz

Beitragvon Christian Brunner » 30. Januar 2014, 00:52

Hallo Johannes,

es gibt auch schon ein Spiel namens "La Cosa Nostra" von 2006 vom Verlag Synerjeux, wie eine schnelle Suche auf BGG ergeben hat. Trotzdem hätte ich keine Bedenken, den Titel zu verwenden. Solange Du Dein Spiel nicht "Memory" nennst, ist alles im grünen Bereich! ;-)

Christian

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franjos-FJH
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Re: Frage Spiel-Name / Titelschutz

Beitragvon franjos-FJH » 30. Januar 2014, 10:12

Ich würde in solchen Fällen/Fragen immer auch das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes durchsuchen.
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

Die Klasse 28 ist die für Spiele.

Franz-Josef Herbst, franjos

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franjos-FJH
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Re: Frage Spiel-Name / Titelschutz - Nachtrag

Beitragvon franjos-FJH » 30. Januar 2014, 10:15

Es gibt einen Markeneintrag für die Marke "Cosa Nostra" von der Firma Bally Wulff Entertainment GmbH, 12045 Berlin, DE beim DPMA.
Das könnte Probleme geben.

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jodokus
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Re: Frage Spiel-Name / Titelschutz

Beitragvon jodokus » 3. Februar 2014, 17:07

Danke,
ja den Eintrag hatte ich auch schon entdeckt. Außer diesem Eintrag finde ich jedoch im ganzen Netz nichts zu diesem Spiel oder zu Synerjeux...

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jodokus
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Re: Frage Spiel-Name / Titelschutz - Nachtrag

Beitragvon jodokus » 3. Februar 2014, 17:10

danke franjo,
hm ja... hab mal weiter gefoorscht und es handelt sich dabei um eine Firma für Geldspielautomaten in Spielcasinos. Meinst du das ist ttrotzdem problematisch?

Thygra
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Re: Frage Spiel-Name / Titelschutz - Nachtrag

Beitragvon Thygra » 3. Februar 2014, 18:29

jodokus schrieb:
> hm ja... hab mal weiter gefoorscht und es handelt sich dabei
> um eine Firma für Geldspielautomaten in Spielcasinos. Meinst
> du das ist ttrotzdem problematisch?

Du solltest dich bei rechtlichen Fragen nicht auf Auskünfte aus einem Forum verlassen. Niemand kann dir hier eine klare rechtliche Auskunft geben. Das können nur Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben. Alles andere sind nur persönliche Meinungen.

Meine persönliche Meinung: Lass die Finger von einem Namen, den eine andere Firma als Marke eingetragen hat.
André Zottmann (geb. Bronswijk)
Thygra Spiele
(u. a. für Pegasus Spiele tätig)

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franjos-FJH
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Re: Frage Spiel-Name / Titelschutz - Nachtrag

Beitragvon franjos-FJH » 4. Februar 2014, 08:38

Ich stimme Thygra zu: meine Meinung hat in dem Fall rechtlich keine Bedeutung.
Im Zweifelsfall frag doch bei dem Markeninhaber nach, ob er damit einverstanden ist, dass Du ein Spiel mit dem Namen veröffentlichst.
Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Ich hatte auch mal eine Namensidee für ein Spiel, für die die TUI eine Marke eingetragen hatte.
Die haben den Namen zwar nicht für ein Spiel verwendet (die Eintragung einer Marke alleine reicht für einen Markenschutz nicht aus, sondern sie muss auch tatsächlich verwendet werden (ich glaube spätestens nach 3 Jahren)) trotzdem habe ich dann, um Ärger zu vermeiden, auf meine Idee verzichtet, weil die TUI nicht mit meiner Veröffentlichung einverstanden war.

Franz-Josef Herbst, franjos

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jodokus
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Re: Frage Spiel-Name / Titelschutz - Nachtrag

Beitragvon jodokus » 4. Februar 2014, 14:06

Ok, danke für die Einschätzung. Ich werde die mal anschreiben und nachfragen.
Bezüglich des "LA" in "LA Cosa Nostra" , das ist keine ausreichende Abgrenzung von der geschützten Marke "Cosa Nostra"? Klar: ich frag nur nach eurer Einschätzung, nicht nach rechtsverbindlicher Beratung ;-)

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Norman Sommer
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Re: Frage Spiel-Name / Titelschutz - Nachtrag

Beitragvon Norman Sommer » 17. Februar 2014, 23:42

Ich würde auch was neues suchen - oder... dreh's doch um :-) La Nosa Costra :-) Titel sind eh nur Schall und Rauch :-)

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jodokus
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Re: Frage Spiel-Name / Titelschutz - Nachtrag

Beitragvon jodokus » 26. Februar 2014, 22:04

kleines Update:
Habe mittlerweile Kontakt zu dem Markeninhaber - eine Geldspielautomaten-Firma.
Der sehr nette und aufgeschlossene Zuständige hat uns angeboten, den Namen für die erste Auflage zu nutzen, ohne dass Lizenzgebühren fällig werden. Für eventuelle weitere Auflagen halten sie sich natürlich alles offen. Allerdings betonte er, dass es ihnen in dem Fall nicht ums Geldverdienen geht sondern rein um den Schutz vor "Markenverwässerung".
Jetzt stehen wir vor der Frage, ob wir dennoch auf einen anderen, gänzlich unvorbelasteten Namen (nicht so leicht zu finden) umschwenken, was schon etwas ärgerlich und aufwändig wäre, aber besser jetzt als später. Oder ob wir den derzeit einfacheren Weg gehen und das Angebot annehmen und dann "mal sehn was kommt". Bleibt es bei einer Auflage, was wohl realistisch ist (gesetzt den Fall das CF ist überhaupt erfolgreich), dann ist ja eh alles im Lot.
Viele Grüße,
Johannes

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jodokus
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Re: Frage Spiel-Name / Titelschutz - Nachtrag

Beitragvon jodokus » 26. Februar 2014, 22:13

hmjaa... da bin ich anderer Meinung. Ich finde ein Titel hat schon eine Wirkung. Ich stimme dir völlig zu dass man ruhig gern einen saloppen, nicht ganz ernst gemeinten Titel wählen kann, das find ich super. Aber das kommt immer auf den Fall an ob das passt. Unser Fall gehört nicht dazu ;-)

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Norman Sommer
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Re: Frage Spiel-Name / Titelschutz - Nachtrag

Beitragvon Norman Sommer » 27. Februar 2014, 01:22

Wenn es dir schon angeboten wird, würde ich das machen mit dem Namen. Wenn es dann mal veröffentlicht ist, wird es schwer, den Namen zu ändern - und für die Inhaber, die der lizenzfreien Veröffentlichung zugestimmt hatten - wird es schwer, ein dann eingeführtes Spiel zu beschränken.
Nur die Schriftform sollte man bei so etwas eben wahren, damit man es auf dem Papier stehen hat, dass die kostenfreie Nutzung in Ordnung geht.


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