Anzeige

Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Tipps und Tricks für Autoren und Illustratoren
Benutzeravatar
Steffen
Spielkamerad
Beiträge: 41

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon Steffen » 15. Juli 2014, 23:17

Sehr treffend formuliert. Ich sehe das ganz genau so!

Benutzeravatar
ode

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon ode » 18. Juli 2014, 14:31

Sehe ich anders...

Der Verlag wusste ja, das die von ihm geschützte Spielfigur auch in den Protos lag, die den anderen Verlagen vorlagen.

Wenn ich als Verlag nun ein Spiel auf dem Markt habe, dass durch diese Figur zu etwas Besonderem wird, dann würde ich auch wollen, dass andere Verlage da gar nicht erst auf die Idee kommen etwas ähnlich Tolles zu verwenden.

Und noch ein Aspekt: Bei einigen Sachen muss sich ein Rechteinhaber selbst schützen, um Anspruch auf sein Recht zu behalten. Ich weiß nicht genau, in welchem juristischen Bereich das der Fall ist. Aber würde der Verlag seine Position nicht vertreten, so würde er den Anspruch auf sein Recht verwirken.

Ob man da aber gleich rechtliche Schritte androhen muss - das weiß ich nicht...

LG...ode.

Benutzeravatar
Tequila
Kennerspieler
Beiträge: 250

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon Tequila » 21. Juli 2014, 16:37

Da würde ich dir Recht geben, wenn das Teil, um das es geht, noch gar nicht auf dem Markt ist. HIer scheint es sich aber um ein Teil zu haben, das regulär schon zu haben ist. Ein Verlag braucht also gar nicht den Prototypen, um darauf aufmerksam zu werden.

Aber wie ich erwähnte: Ein kleiner HInweis, ds doch in Zukunft anders zuhandhaben, das wäre (für mich) in Ordnung gewesen. Aber gleich die Einziehung des Materials zu verlangen und rechtliche Schritte anzudrohen, das finde ich eher so määh!

Das Recht, das Du meinst betrifft das Copyright und das vor allem im angloamerikanischen/englischen Raum.

Benutzeravatar
ulrichblum
Brettspieler
Beiträge: 90
Kontakt:

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon ulrichblum » 23. Juli 2014, 17:26

Hallo

Die SAZ nimmt sich des Problems gerade an. Wir wissen leider noch nicht, um welchen Verlag es sich handelt. Alle Verlage, die wir bisher kontaktiert haben, reagieren mit dem gleichen Unverständnis zu dieser Abmahnung. Rein formal und streng juristisch gesehen, ist der Verlag vielleicht sogar im Recht damit. Es entsteht aber das Gefühl, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Es ist völlig normal und eigentlich allseits akzeptiert, dass Autoren vorhandenes Material für ihre Prototypen verwenden. Zudem ist es für einen Autoren kaum zu recherchieren, auf welchen Materialien – wie z.B. bei Hunderten von unterschiedlichen Spielfiguren – eventuell Schutzrechte bestehen. Im Falle einer Veröffentlichung ist es Aufgabe des Verlags, mögliche Schutzrechte zu überprüfen bzw. eigene Materialien zu verwenden.

Unser Ziel ist es, eine allgemeine Übereinkunft mit den Verlagen zu finden. Und auf der anderen Seite einen Standardsatz für Autoren vorzulegen, welcher in die Spielregel oder in das Angebotsschreiben eingefügt werden kann und darauf hinweist, dass der Autor evtl. nicht alle Rechte an Material und Bildern des Prototypen besitzt. Wir hoffen vor allem auch, den betreffenden Verlag zu überzeugen, solche Abmahnungen einzustellen.

Ulrich Blum
1. Vorsitzender der SAZ

Benutzeravatar
gimli043
Kennerspieler
Beiträge: 1063
Wohnort: Heinsberg
Kontakt:

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon gimli043 » 24. Juli 2014, 12:45

... wenn das Spiel veröffentlich ist (wo ich einmal von ausgehe), dann könnte der Verlag doch auch ohne die Tier-Figur in einem Prototypen zu bekommen leicht daran kommen, wenn er Interesse daran hätte.

Auch mir kommt die Reaktion des Verlages sehr seltsam vor ...
There is freedom! Just behind the fences we build ourselves.

Benutzeravatar
gimli043
Kennerspieler
Beiträge: 1063
Wohnort: Heinsberg
Kontakt:

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon gimli043 » 24. Juli 2014, 12:46

sorry, hatte Tequillas Antwort noch nicht gelesen ...
There is freedom! Just behind the fences we build ourselves.

Benutzeravatar
Schorsch
Kennerspieler
Beiträge: 179

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon Schorsch » 29. Juli 2014, 14:03

Hallo liebe Autoren, hallo lieber Nils,

leider weiß ich auch nicht mehr über die Hintergründe dieser Abmahn-Aktion, was auf der andren Seite auch wieder ein Glück ist, weil das bedeutet, dass wir vom HiG nix damit zu tun haben. :)

Ich muss nur ganz kurz einhaken, was Nils’ rechtliche Einschätzung der Meeple-Lage angeht:
Doch, der HiG kann durchaus noch Rechte auf den Meeple geltend machen … wir haben das bereits getan und werden das auch weiterhin tun.
Nur bedeutet das für uns nicht, dass wir mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Meeple in Prototypen sind von unserer Seite her natürlich völlig in Ordnung. Da freuen wir uns höchstens darüber, dass der Meeple so beliebt ist.
(Wir haben übrigens auch überhaupt nichts dagegen, wenn ihr euch noch ein paar Carcassonnes kauft, um zukünftige Prototypen auszustatten.)

Bei nicht autorisierter Verwendung von Meeplen (Meepeln … Meeples?) … von Gefolgsleuten in kommerziellen Produkten (das betrifft nicht nur Spiele) können wir schon ein bisschen zickig werden …
Doch glücklicherweise haben wir auch in solchen Fällen bisher immer eine einvernehmliche Lösung gefunden und niemand musste die Juristerei damit belästigen.

Viel Spaß beim Prototypen basteln,
Schorsch

Benutzeravatar
ulrichblum
Brettspieler
Beiträge: 90
Kontakt:

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon ulrichblum » 18. September 2014, 10:30

Hallo
Nachdem wir uns eingehend mit dem Fall beschäftigt haben können wir folgendes sagen:

Leider konnte die SAZ den betreffenden Verlag nicht ermitteln und mit ihm die Problematik erörtern. Der Autor gab keine Auskunft, und alle angesprochenen Verlage gaben an, dass sie keinesfalls diese Abmahnung ausgesprochen hätten. Keiner dieser Verlage hatte für ein solches Vorgehen Verständnis, da die Verwendung von Material aus anderen Spielen für den Bau von Prototypen branchenüblich und akzeptiert sei.

Grundsätzlich ist das Anbieten eines Prototyps ein kommerzieller Vorgang. Insofern kann ein Rechteinhaber gegen eine Verwendung durch den Spieleautor vorgehen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Dies betrifft ja nicht nur Spielfiguren wie in den vorliegenden Fall, sondern auch Bildmaterial oder technisches Equipment. Wir empfehlen daher nach Rücksprache mit unserem Justiziar zweierlei:

1. Verwendet möglichst eindeutig rechtefreies Material. Bei Spielfiguren ist die Verwendung von frei verfügbarem Material z.B. von spielmaterial.de unproblematisch, da es speziell für den Bau von Prototypen angeboten wird. Bei Bildern gibt es genügend Clipart und Bilddatenbanken mit rechtefreiem Material. Bei technischem Equipment sollte man möglichst vermeiden, solches aus anderen Spielen zu verwenden, sondern sollte sich im technischen Zubehörhandel bedienen.

2. Folgender Hinweis hilft zumindest als Rechtsabsicherung in Richtung des Verlags, an den man den Prototyp schickt: "Die in diesen Prototyp verwendeten Bilder / Figuren / speziellen technischen Elemente sind nicht Bestandteil des Werks. An diesen bestehen möglicherweise Rechte Dritter." Gegenüber Rechteinhabern hilft er im Ernstfall nicht, zeigt aber zumindest, dass man sich nicht mit fremden Federn schmücken will. Andererseits sollte man aber speziell für dieses Spiel und selbst geschaffenes Material extra erwähnen und als möglichen Bestandteil des Werks deklarieren.


Zusammenfassend kann man sagen: Es scheint bei den Verlagen einen breiten Konsens zu geben, dass die Verwendung von vorhandenem Spielmaterial unproblematisch ist. ABER: Wenn es ein Rechteinhaber darauf anlegt, kann er gegen die Verwendung vorgehen.

Ich hoffe das bringt etwas Klarheit.

Liebe Grüße
Ulrich Blum
1. Vorsitzender der SAZ

Benutzeravatar
Hspielt
Spielkind
Beiträge: 2

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon Hspielt » 20. Februar 2018, 12:07

Niki hat geschrieben:Den Fall habe ich einfach etwas anders eingeschätzt. Ist es wirklich eine kommerzielle Nutzung, wenn ich den Prototyp Verlagen vorstelle? Das Material soll ja nur als "Beispiel" dienen.


Imho ja, da es sich ja um die Anbahnung einer Geschäftsbeziehung handelt. Du möchtest ja, dass der Verlag genau dein Spiel nimmt und das macht er nicht zuletzt, weil dein Prototyp eine gewisse Anmutung hat ;-)

Niki hat geschrieben:Ich kann mir das gerade schwer vorstellen und nehme einmal ein Beispiel aus einem anderen Bereich.
Ich möchte eine Werbekampanie machen und Photoshoppe mir ein paar Beispiele aus Internetbildchen zusammen um dem "Kunden" zu vermitteln, wie ich mir die ganze Sache vorgestellt habe.
Ist es wirklich untersagt für diesen Fall Bilder zu verwenden - die ja nur zur Verdeutlichung dienen (also als PPP)?


Naja, eigentlich ein noch schwierigeres Beispiel: Du nutzt Bilder, die dir nicht gehören, um etwas zu verkaufen. Da würde ich rein technisch schon von einer glasklaren Urheberrechtsverletzung sprechen.
Nur gilt hier wahrscheinlich der klassische Satz: Wo kein Kläger, da kein Richter … Will sagen, wenn ihr unter euch klar habt, dass das Beispiele sind etc. pp. und die Bilder nicht veröffentlicht werden etc. pp. wird es auch nicht zu Problemen kommen, aber im Grundsatz gilt immer das Urheberrecht.

Niki hat geschrieben:Oder um nochmal ganz blöd zu fragen: Ich stelle jemanden ein "Mini-Tischtennis" vor. Dann darf ich weder gekaufte Tischtennisbälle noch Schläger verwenden? Ich darf in einem Prototyp keinen gekauften Würfel verwenden. Oder ich darf keine Karten überkleben oder ein Spielbrett nehmen, Felder überkleben um meinen Prototypen zu basteln? Oder ich kaufe mir eine handvoll Schleichtiere um einen Prototypen zu basteln (wäre das erlaubt)?


Das ist wiederum gestattet. Hier kann ich allerdings keine rechtliche Grundlage sagen, aber ein Beispiel aus meiner Erfahrung nennen: Ein Händler auf meiner Convention verkaufte unter anderem Geldbörsen, die er aus alten Katalogen, Flyern etc. nähte (sehr geil, btw!!). Da es sich um Einzelstücke handelt, ist es ihm erlaubt, diese zu fertigen (vor allem, da er es nicht industriell betreibt), er darf aber wiederum nicht diese, z. B. X-Files oder Simpsons oder Marvel XYZ-Börsen im Internet anpreisen, da er dann auch oder vor allem mit der entsprechenden Marke wirbt und dazu hat er nicht die entsprechenden Vermarktungsrechte.

Benutzeravatar
Jens Busse
Spielkind
Beiträge: 9

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon Jens Busse » 17. März 2018, 21:23

Du kannst deine Spielfigur, wenn diese rechtmäßig erworben ist um die Welt senden ... auch gebandelt mit was auch immer. Wenn ein Gebrauchsmusterschutz darauf vorliegt, darfst du das natürlich nicht produzieren und in den Handel bringen.
Bilder aus dem Netz sind dort problematischer . Für einen Prototypen ....
Wenn kein Kläger ... kein Beklagter.

Benutzeravatar
Seine Durchlaucht
Spielkind
Beiträge: 10

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon Seine Durchlaucht » 21. März 2018, 12:17

Hallo,

liest man sich diesen Strang durch, bewegt man sich mit Prototypen in einer schrecklichen Grauzone, es sei denn man formt und designt alles händisch. Andy Warhol hätte wahrscheinlich mit seiner Copy-Art heutzutage juristische Scherereien ohne Ende.

Widerspruch ist allerdings angesagt, wenn behauptet wird, daß Prototypen Verlagen anzubieten ein kommerzieller Vorgang ist. Nicht jeder Autor will pekuniären Gewinn erzielen, nicht jeder Autor erzielt überhaupt Gewinn. Die Zahl der Autoren, die relevante Erträge erzielen ist doch sehr klein. Die meisten (deutschen) Autoren sind "Hobby" -Autoren, schätze mindestens 90%. Man kann in der Prototypenphase einfach keinen kommerziellen Maßstab ansetzen. Prototypen sind keine Endprodukte.
Problematisch wird es m:E. erst, wenn Prototypen öffentlich getestet werden. Da sollte man im Zeitalter von Internet und 1000 Kameraaugen eher aufpassen.

Thygra
Kennerspieler
Beiträge: 3159

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon Thygra » 21. März 2018, 13:57

Seine Durchlaucht hat geschrieben:Widerspruch ist allerdings angesagt, wenn behauptet wird, daß Prototypen Verlagen anzubieten ein kommerzieller Vorgang ist. Nicht jeder Autor will pekuniären Gewinn erzielen, nicht jeder Autor erzielt überhaupt Gewinn. Die Zahl der Autoren, die relevante Erträge erzielen ist doch sehr klein. Die meisten (deutschen) Autoren sind "Hobby" -Autoren, schätze mindestens 90%.

Widerspruch ist eher gegen deine Aussage angesagt.

Ob ein Vorgang kommerziell ist, liegt nicht daran, ob er auf Gewinn ausgerichtet ist, sondern ob er auf Geldeinnahmen ausgerichtet ist. Wenn ein Autor ein Spiel einem Verlag anbietet, dann doch wohl fast immer mit dem Ziel, dass der Verlag das Spiel publiziert. Und das geht nun mal automatisch mit einer Geldeinnahme einher. Dadurch entsteht ein kommerzieller Vorgang.

Ob diese Einnahme am Ende auch einen "Gewinn" bedeutet oder ob die Anfangsinvestitionen höher waren als die Einnahmen, ist egal für die Beurteilung, dass der Vorgang kommerziell ist.

Und zum Thema "Hobby": Auch eine Einnahme von 500 oder 1000 Euro ist eine Einnahme. Und in den meisten Fällen stellen diese Einnahmen für Autoren auch Gewinne dar, völlig unabhängig davon, ob ein Autor seine Spiele hobbymäßig erfindet.
André Zottmann (geb. Bronswijk)
Thygra Spiele
(u. a. für Pegasus Spiele tätig)

Benutzeravatar
Seine Durchlaucht
Spielkind
Beiträge: 10

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon Seine Durchlaucht » 22. März 2018, 00:15

Nein. Überzeugt mich nicht.
Du störst dich im wesentlichen an der Aussage " .. dass Prototypen Verlagen anzubieten ein kommerzieller Vorgang ist."
Ok, Autoren bieten ihre Spiele den Verlagen an um sie zu publizieren. Trivial.
Es geht aber nicht "automatisch mit einer Geldeinnahme einher".
Es gibt Verträge, die erst Geldfluss bei Erfolg bringen. Dadurch wird Dein Schluss "Dadurch entsteht ein kommerzieller Vorgang." schon mal relativiert. Er wird dann noch brüchiger, wenn man jede Geldeinnahme, so wie du es machst, als "kommerziell" definiert.
Beispiel Flohmarkt, da fließen Einnahmen, aber nicht jeder Teilnehmer ist dort "kommerziell" unterwegs, ob mit oder ohne Gewinn. Beispiel gemeinnütziger Verein. Da fließen Gelder, möglicherweise sehr viel, aber es herrscht per Satzung keine Gewinnabsicht. Verfolgt die eine "Umweltstiftung" kommerzielle Interessen? Vielleicht, vielleicht auch nicht. Aber eindeutig ist das nicht.
Selbst wenn vorab Gelder fließen ...
der Punkt mit den 500€/1000€ - ich schließe mal aus deiner Mitarbeit für Pegasus, das diese magere Prämie für akzeptierte Prototypen auch an die sogenannten Profis und nicht nur Hobbyautoren gezahlt wird. (Korrigier mich bitte , wenn das nicht stimmt, echte Zahlen bitte !).
Das würde eher meine Sicht bestätigen. Das sind doch Brosamen und keine relevanten Einkünfte, die man mit Recht als "kommerziell" einstufen könnte.
Grundsätzlich kann man JEDEN gesellschaftlichen Vorgang ökonomisch bzw. kommerziell bewerten. Es gab aber vor ein paar Jahren einen Nobelpreis für Ökonomie, genauer für die Erkenntnis, das Kunden im Alltag eben nicht immer ökonomisch rational agieren. Warum sollte das hier anders sein.
Guckst Du Wittig - den Reinhold. Waren seine Spiele in irgendeiner Art kommerziell? ich denke, er würde dies verneinen.
Hat es eine rechtliche Relevanz im Sinne des Strangthemas, ob der der Vorgang des Prototypenscreenings kommerziell ist oder nicht? Mir ist momentan noch nicht ganz klar, worauf Du hinaus willst?

Benutzeravatar
SpieLama
Kennerspieler
Beiträge: 5969
Wohnort: Wiesbaden

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon SpieLama » 22. März 2018, 07:25

Ich weiß nicht, wie der Begriff "kommerziell" im Zusammenhang mit Prototypen definiert wird. Hier aber zwei Hinweise aus anderen Branchen, die eventuell weiterhelfen. Im Leitfaden zur Nutzung von "nicht kommerziellen" Creative-Commons-Inhalten steht dieser Satz.

Die Bezeichnung kommerzielle Nutzung hat nichts mit einer moralischen Wertung des Geschäftsgebarens der jeweiligen Institution oder Person zu tun, sondern beschreibt nur, dass diese einen geschäftlichen Vorteil erringen und durch ihr Tun eine geldwerte Vergütung erzielen will. Und auf diese sind alle angewiesen, die nicht durch den Staat oder durch Spenden finanziert werden.

Den kompletten Leitfaden findet ihr unter https://irights.info/wp-content/uploads ... en_web.pdf. Auch die Initative Klicksafe äußert sich zu nicht kommerziellen Inhalten.

Klicksafe hat geschrieben: Anders als das US-Recht mit seiner Fair-Use-Klausel unterscheidet das deutsche Urheberrecht zunächst nicht zwischen kommerzieller und unkommerzieller Nutzung. Das entscheidende Kriterium ist zumeist die Frage, ob man Inhalte öffentlich zugänglich macht. Wenn Urheberrechtsverletzungen „gewerbsmäßig“ begangen werden, wirkt sich das unter Umständen auf Schadensersatz-Ansprüche aus oder die Grenze zur Strafbarkeit wird erreicht. Die berüchtigten und teuren Abmahnungen sind dagegen auch bei nicht kommerzieller Nutzung möglich. Dafür reicht es schon aus, geschützte Inhalte ohne Erlaubnis öffentlich im Internet zu verwenden.

Mehr dazu unter https://www.klicksafe.de/themen/rechtsf ... s-erlaubt/.

Benutzeravatar
Günter Cornett
Kennerspieler
Beiträge: 161

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon Günter Cornett » 23. März 2018, 12:53

Es geht um eine Gewinnerzielungsabsicht. Die ist regelmäßig gegeben, wenn ein Autor einem Verlag sein Spiel anbietet. Ausnahmen gibt es natürlich, z.B. wenn der Autor einen sechstelligen Betrag an Reisekosten absetzen will. Aber das ist eben die ggf. zu belegende Ausnahme.

Die Spiele von Reinhold Wittig, sind natürlich auch kommerziell. Sie werden prdouziert, im handel vermarktet. Nicht jedes wird finanziell erfolgreich gewesen sein, aber warum sollte ein Autor verneinen, dass er mit seinen Werken auch Geld verdienen will? Im Idealfall kann der Künstler von seiner Kunst leben. Wirtschaftliche Erfolglosigkeit ist zwar ein häufiges Künstlerschicksal, aber keine notwendige Bedingung um Künstler zu sein.
Im alten spielbox-Forum über mehrere Jahre gesperrt wegen Ankündigung eines Links auf https://boardgamegeek.com/thread/701349 ... rong-cover

Thygra
Kennerspieler
Beiträge: 3159

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon Thygra » 25. März 2018, 22:51

Seine Durchlaucht hat geschrieben:Es gibt Verträge, die erst Geldfluss bei Erfolg bringen.

Wenn es das wirklich gibt (was ich mir nur schwer vorstellen kann), ist das die berühmte Ausnahme von der Regel und somit kein Argument.

Selbst wenn vorab Gelder fließen ...

Nicht "selbst wenn", sondern üblicherweise fließen IMMER vorab Gelder.

der Punkt mit den 500€/1000€ - ich schließe mal aus deiner Mitarbeit für Pegasus, das diese magere Prämie für akzeptierte Prototypen auch an die sogenannten Profis und nicht nur Hobbyautoren gezahlt wird. (Korrigier mich bitte , wenn das nicht stimmt, echte Zahlen bitte !).

Da muss ich dich korrigieren, da du den Satz aus dem Zusammenhang gerissen hast. Betrachte ihn bitte im Zusammenhang, er sollte sagen: Selbst, wenn nur ein kleiner Vorschuss von 500 oder 1000 Euro gezahlt wird, stellt das eine Einnahme dar. Größere Vorschüsse dann natürlich erst recht.
André Zottmann (geb. Bronswijk)
Thygra Spiele
(u. a. für Pegasus Spiele tätig)

Benutzeravatar
Günter Cornett
Kennerspieler
Beiträge: 161

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon Günter Cornett » 26. März 2018, 00:26

Es gibt - in Ausnahmefällen - auch Verträge, bei denen zahlt der Autor für die Veröffentlichung, allerdings nicht bei seriösen Verlagen.
Selbst in diesen Fällen geschieht das meist mit der Hoffnung auf finanziellen Erfolg, weil der unbedarfte Autor an sein Werk (und den Verlag) glaubt ... Also besteht zunächst einmal Gewinnerzielungsabsicht.

Juristisch kommt es nicht in erster Linie darauf an, ob der Autor tatsächlich Gewinn oder Verlust macht, solange er eine einigermaßen ernsthafte Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Die kann auch gegenüber anderen Motiven nachrangig sein, solange sie eben auch gegeben ist. Macht man über Jahre hinaus Verlust, ohne seine Geschäftspraktik zu ändern, wird das i.d.R. vom Finanzamt als fehlende Gewinnerzielungsabsicht eingestuft. Manchmal auch noch nachträglich.

Grundsätzlich ist die Schwelle für kommerzielle, gewerbsmäßige Handlungen gering. Medienrechtlich reicht es da schon aus, wenn man seine Webseite durch Werbebanner finanziert, ohne Gewinn oder Verlust zu machen.

Das Urheberrecht wurde in diesem Punkt sicherlich nicht in erster Linie wegen Verwendung von geschütztem Spielmaterial bei der Vorstellung von Prototypen geändert, umfasst aber formal auch diese Handlung. Ich vermute, es geht z.B. mehr darum, dass manche Firmen, Lehrbücher nicht-öffentlich kopierten und in ihrer Firma zigfach für nicht-öffentliche Schulungen einsetzten, ohne dass der Autor für diese nicht-öffentliche kommerzielle Verwendung einen Cent erhielt. Gerade bei eBooks geht das ja ohne großen Aufwand.


Der konkrete Fall lässt sich nur schwer beurteilen. Es liest sich sehr schräg und kleinlich seitens des Verlages, ist aber eben nur die Schilderung von einer Seite. Gut möglich, dass Niki dabei Wesentliches, daser als unwesentlich erachtet hat, wegließ. Vielleicht ist es auch genau so wie er es darstellt. Da er den Verlag nicht nennt (auch nicht intern gegenüber der SAZ zwecks Klärung), man also nicht beide Seite hören kann, exisitiert dieser Vorfall für mich praktisch nicht.

Hier mal ein Beispiel, wie der Unterschied zwischen öffentlicher Beschwerde und tatsächlichem Vorgang sein kann:
In einem anderen Forum - nicht spielebezogen - hatte sich mal eine Händlerin darüber beschwert, dass die Erben Astrid Lindgrens ihr verböten, das Wort "kunterbunt" in ihrer Produktbeschreibung für buntes Material zu verwenden - was auch etwas seltsam rüberkam und sich letztlich als falsch erwies. Über den Google-Cache ergab sich, dass sie dort u.a. den vollen Namen "Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter Langstrumpf" zur Vermarktung ihrer Produkte verwendete, was den Erben missfiel. Für die stehen ihre Marken auch für emanzipatorische Pädagogik , weswegen sie bspw. an die Nutzung von "Villa Kunterbunt" für Kitas bestimmte inhaltliche Bedingungen knüpfen, m.W. aber kein Geld verlangen.
Die Erben Astrid Lindgrens schützen ihre Marken, ohne dass dem Markenverletzer dadurch unnötige Kosten entstehen. Sie drücken ihnen nichtmal die ihnen entstehenden Anwaltskosten etc. auf, sind also sehr sozial und wurden dafür öffentlich mit falscher Anschuldigung angeprangert.


Ich unterstelle das Niki keinesfalls, zumal er ja den Namen des Verlages gar nicht genannt hat, also nicht anprangert. Das Beispiel soll lediglich deutlich machen, wie unterschiedlich in solchen Fragen der selbe Sachverhalt von zwei Seiten aussehen kann. Ich möchte auch nicht über die Motive spekulieren, der SAZ nicht den Verlagsnamen zu nennen. Dafür kann es gute und weniger gute Gründe geben, ist seine Sache. Aber einer einseitigen Darstellung vertraue ich dann auch nur sehr sehr bedingt.
Im alten spielbox-Forum über mehrere Jahre gesperrt wegen Ankündigung eines Links auf https://boardgamegeek.com/thread/701349 ... rong-cover

Benutzeravatar
Rayjunx
Brettspieler
Beiträge: 61
Kontakt:

Re: Rechtliche Frage: Verwendung Spielmaterial im Prototyp

Beitragvon Rayjunx » 30. Dezember 2018, 20:36

Ich und andere vermutlich auch könnte Dir auch eigene Figuren / Speilsteine drucken dann bist Du auch aus dem Schneider.


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste