Was bekommen Autoren für das Geld ?
"Spiele-Autoren-Zunft hat geschrieben:[...] Versicherungsschutz besteht für die Tätigkeit als Spieleautor sowie Spielegestalter insbesondere in den Bereichen analoge Spiele (z.B. Brett- und Kartenspiele, 3D-Aktionsspiele) sowie Hybridspiele (analoge Spiele mit digitalen Elementen). [...]
Versicherungsumfang der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei: Verletzung von Geheimhaltungspflichten und von gewerblichen Schutzrechten (z.B. Marken-, Domain-, Lizenz- und Urheberrechte); Namens- und Persönlichkeitsrechte; vertragliche Haftung (z.B. Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht); Verzögerung einer Leistung; Verstößen gegen Wettbewerbsrecht und Werbung; Verletzung von Datenschutzgesetzen; selbst reproduzierender schadhafter Codes (z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde); Diskriminierung oder Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung (insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz). [...]
Interessant ist, dass auch Haftungsansprüche aus Gestaltung/Illustration von Spielen, aus einer freien Spieleredaktion sowie bezüglich der eigenen Website mitversichert sind. Und – was gar nicht so einfach war durchzusetzen: auch Hybridspiele mit digitalen Elementen sind mitversichert.
Ausführliche Informationen und das Antrags-Formular finden Interessierte unter http://www.spieleautorenzunft.de/versicherung.html.