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Haftpflichtversicherung für SAZ-Mitglieder

Verfasst: 13. Dezember 2015, 12:10
von SpieLama
Der Spiele-Autoren-Zunft (SAZ) hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einschließlich Betriebs-Haftpflichtversicherung für SAZ-Mitglieder ausgehandelt. Der Jahresbeitrag dafür beträgt 200 Euro inklusive Versicherungssteuer bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro je Versicherungsfall.

Was bekommen Autoren für das Geld ?
"Spiele-Autoren-Zunft hat geschrieben:[...] Versicherungsschutz besteht für die Tätigkeit als Spieleautor sowie Spielegestalter insbesondere in den Bereichen analoge Spiele (z.B. Brett- und Kartenspiele, 3D-Aktionsspiele) sowie Hybridspiele (analoge Spiele mit digitalen Elementen). [...]

Versicherungsumfang der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei: Verletzung von Geheimhaltungspflichten und von gewerblichen Schutzrechten (z.B. Marken-, Domain-, Lizenz- und Urheberrechte); Namens- und Persönlichkeitsrechte; vertragliche Haftung (z.B. Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht); Verzögerung einer Leistung; Verstößen gegen Wettbewerbsrecht und Werbung; Verletzung von Datenschutzgesetzen; selbst reproduzierender schadhafter Codes (z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde); Diskriminierung oder Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung (insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz). [...]

Interessant ist, dass auch Haftungsansprüche aus Gestaltung/Illustration von Spielen, aus einer freien Spieleredaktion sowie bezüglich der eigenen Website mitversichert sind. Und – was gar nicht so einfach war durchzusetzen: auch Hybridspiele mit digitalen Elementen sind mitversichert.

Ausführliche Informationen und das Antrags-Formular finden Interessierte unter http://www.spieleautorenzunft.de/versicherung.html.

Re: Haftpflichtversicherung für SAZ-Mitglieder

Verfasst: 13. Dezember 2015, 23:06
von Golbin
Hallo,

man kann also die Versicherung abschließen und

- kann dann Daten sammeln ohne wirtschaftlichen Schaden zu befürchten und
- kann das Viren usw. herstellen und verbreiten ohne wirtschaftlichen Schaden zu befürchten

Ich hoffe nicht, dass der Text so gemeint ist wie er klingt.
Das würde ich für sehr kritisch halten, wenn man bestehendes Recht mit einer Versicherung umgehen kann.

Viele Grüße
Wolfgang

Re: Haftpflichtversicherung für SAZ-Mitglieder

Verfasst: 13. Dezember 2015, 23:34
von Florian-SpieLama
Ich denke da spielt Unwissenheit und Absicht eine große Rolle.

Wenn ich den Laptop von einem Kollegen vom Tisch schmeiße muss ich dafür zahlen, ob Absicht oder nicht. Allerdings war es ein Unfall also bezahlt meine Haftpflichtversicherung. Wegen der kann ich doch aber nicht Vandalismus betreiben.

So wird das hier auch sein, sonst müsstest du ja gegen jede Art einer Haftpflichtversicherung und auch vielen Teilen von Autoversicherungen sein. Hier geht es einfach nur um andere Vergehen, statt fremdes Eigentum kaputt zu machen.

Re: Haftpflichtversicherung für SAZ-Mitglieder

Verfasst: 16. Dezember 2015, 20:18
von Christian Beiersdorf
Richtig! Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind – wie bei allen Versicherungen – selbstverständlich ausgeschlossen. Das würde aber auch wohl gegen die Ehre jedes professionellen Spieleautoren bzw. jeder Spieleautorin verstoßen.