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Müssen Spieleautoren/Kleinverleger ein Gewerbe und sich bei der Handwerkskammer anmelden?

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BGBandit
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Re: Müssen Spieleautoren/Kleinverleger ein Gewerbe und sich bei der Handwerkskammer anmelden?

Beitragvon BGBandit » 13. März 2016, 13:35

@ Michael

Grundsätzlich stimme ich dir zu, aber wieso spannend? Genau das haben wir ja auch geschrieben?

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MarcCerny
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Re: Müssen Spieleautoren/Kleinverleger ein Gewerbe und sich bei der Handwerkskammer anmelden?

Beitragvon MarcCerny » 14. April 2016, 14:58

Hallo,
es hat alles etwas länger gedauert. Habe mich nun erkundigt und die Auskunft bekommen, dass in meinem Fall die Industrie- und Handelskammer zuständig wäre. Wenn ein Spiel z.B. aus Holz besteht und eine große handwerkliche Tätigkeit in diesem Bereich ausgeführt wird, so dass man diese dem Tischlerberuf zuordnen könnte, wäre die Handwerkskammer zuständig. Z.B. auch wenn man aus Metall aufwendige Spielfiguren anfertigen würde.
Leider hat sich nun das nächste Problem ergeben: die Kennzeichnungspflicht. Da ich bei meinem Spiel viele Komponenten dazukaufe und mit vertreiben würde, wäre ich auch für diese mitverantwortlich. Wenn ich nun Würfel oder wie in meinem Fall z.B. Knete kaufe muss ich auf die Kennzeichnung achten und diese dann beim Weiterverkauf anbringen. Soweit ist das auch verständlich für mich. Sollte nun aber etwas passieren, weil das Produkt doch nicht den Vorschriften entspricht, bin ich mit haftungspflichtig. Aber ich kann ja nicht jede gekaufte Komponente überprüfen lassen. Als Tipp sollte ich von jedem Zulieferer ein Schreiben anfordern, in dem die Erfüllung aller Bestimmungen bestätigt wird. Darauf hat man wohl ein Recht. In der Praxis halte ich es jedoch nicht für realistisch, von jedem Hersteller so ein Schreiben zu erhalten. Zumal ich ja nun kleinste Mengen kaufen würde. Sehe bei dem Problem momentan leider keine Lösung.

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BGBandit
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Re: Müssen Spieleautoren/Kleinverleger ein Gewerbe und sich bei der Handwerkskammer anmelden?

Beitragvon BGBandit » 14. April 2016, 15:43

Hi,

hab ich mir schon gedacht, aber trotzdem danke nochmal für die Rückmeldung. Das mit der Haftungspflicht war aber sowieso klar. Wenn du etwas verkaufst (egal ob selbst hergestellt oder zugekauft) bist natürlich immer du dafür haftbar zu machen.

Aber wie du schon richtig informiert wurdest: du wiederum kannst deine Zulieferer haftbar machen, das muss nur vertraglich geregelt werden.

Dein Problem ist nicht, dass das Ganze nicht machbar ist, sondern dass der ganze Aufwand für so ein paar Spiele nicht lohnt.

Thygra
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Re: Müssen Spieleautoren/Kleinverleger ein Gewerbe und sich bei der Handwerkskammer anmelden?

Beitragvon Thygra » 14. April 2016, 16:18

MarcCerny hat geschrieben:Als Tipp sollte ich von jedem Zulieferer ein Schreiben anfordern, in dem die Erfüllung aller Bestimmungen bestätigt wird. Darauf hat man wohl ein Recht. In der Praxis halte ich es jedoch nicht für realistisch, von jedem Hersteller so ein Schreiben zu erhalten.

Wie du schon zunächst schreibt, du hast ein Anrecht darauf, ein solches Schreiben zu erhalten. Und das sollte in der Praxix kein Problem darstellen, weil jeder Zulieferer dies bereits weiß und deshalb bereits ein solches Schreiben vorgefertigt bereit hält, in dem er nur noch dich als Empfänger sowie die Produktbezeichnung einträgt.

Falls du trotzdem Zweifel hast: Frag VORHER jeden Zulieferer, ob er dir eine solche Bescheinigung zukommen lässt. Wer nicht zustimmt, der erhält halt keinen Auftrag von dir.

Das größere Problem sehe ich eher darin rauszufinden, was du wie kennzeichnen musst. Dazu müsstest du die Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien studieren, aber die sind nicht frei zugänglich, sondern kosten meines Wissens einen dicken Batzen Geld ... (Nicht ohne Grund haben sehr große Verlage eigene Mitarbeiter, die für die Sicherheitsrichtlinien zuständig sind ...)
André Zottmann (geb. Bronswijk)
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widow_s_cruse
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Re: Müssen Spieleautoren/Kleinverleger ein Gewerbe und sich bei der Handwerkskammer anmelden?

Beitragvon widow_s_cruse » 14. April 2016, 16:50

Hallo André,

Thygra hat geschrieben: (Nicht ohne Grund haben sehr große Verlage eigene Mitarbeiter, die für die Sicherheitsrichtlinien zuständig sind ...)

...und dann auf die Ausführung von speziellen Stiften besteht - wie im Fall SAINT MALO , an dessen Entscheidung ein Spiel dann scheitert.
Wo sich doch eigentlich die ganze Branche nicht um die Verwendung von lösungsmittelfreie Stifte schert? :cool:
Zuletzt geändert von widow_s_cruse am 15. April 2016, 08:46, insgesamt 2-mal geändert.
Liebe Grüße
Nils
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Re: Müssen Spieleautoren/Kleinverleger ein Gewerbe und sich bei der Handwerkskammer anmelden?

Beitragvon MarcCerny » 14. April 2016, 18:47

Stellt denn jemand in diesem Forum Brettspiele her? Für eine große Anzahl von Spielen muss man ja zumindest die Spielfiguren und den Würfel dazukaufen. Wie geht man da am besten vor? Gibt es auch Sicherheitsvorgaben bei den Spielkarten (Größe, Material)?

Habe bei der IHK auch nach vollständigen Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien und Kennzeichnungsvorschriften gefragt. Die meinten nur, dass ich dazu einen Experten von ihnen kontaktieren kann uns es viele Informationen auf der Internetseite gibt. Vollständige Richtlinien sind jedoch sehr umfangreich und teilweise auch sehr individuell anwendbar bei dem jeweiligen Produkt. Um alles 100% rechtlich wasserdicht zu machen, braucht man schon einen Experten / Anwalt und viel Geld.

Thygra
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Re: Müssen Spieleautoren/Kleinverleger ein Gewerbe und sich bei der Handwerkskammer anmelden?

Beitragvon Thygra » 14. April 2016, 19:16

widow_s_cruse hat geschrieben:Wo sich doch eigentlich die ganze Branche nicht die Verwendung von lösungsmittelfreie Stifte schert? :cool:

Sorry, aber diesen Satz habe ich nicht verstanden, da muss irgendwo ein Fehler drin sein, der den Sinn entstellt. (Oder ich bin zu dumm.)
André Zottmann (geb. Bronswijk)
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Re: Müssen Spieleautoren/Kleinverleger ein Gewerbe und sich bei der Handwerkskammer anmelden?

Beitragvon widow_s_cruse » 14. April 2016, 20:12

Thygra hat geschrieben:
widow_s_cruse hat geschrieben:Wo sich doch eigentlich die ganze Branche nicht (um) die Verwendung von lösungsmittelfreie Stifte schert? :cool:

Sorry, aber diesen Satz habe ich nicht verstanden, da muss irgendwo ein Fehler drin sein, der den Sinn entstellt. (Oder ich bin zu dumm.)

Keine Sorge, meine Behauptung war nicht richtig gestellt.
RAV haben als einzige versucht, wasserlösliche Stifte zu verwenden. Ich habe den Eindruck, dass dem Rest der Branche das lösungsmittelfrei (Alkohol) egal ist.
Liebe Grüße
Nils
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Re: Müssen Spieleautoren/Kleinverleger ein Gewerbe und sich bei der Handwerkskammer anmelden?

Beitragvon Thygra » 14. April 2016, 22:01

widow_s_cruse hat geschrieben:RAV haben als einzige versucht, wasserlösliche Stifte zu verwenden. Ich habe den Eindruck, dass dem Rest der Branche das lösungsmittelfrei (Alkohol) egal ist.

Ich kann dir immer noch nicht folgen. Wasserlösliche Stifte gibt es auch in Spielen, die nicht von Ravensburger sind. Von Pegasus zum Beispiel in Pictomania. Und wenn ich mich richtig erinnere, zum Beispiel auch in Mosaix von Schmidt Spiele.

Aber unabhängig davon: Die EU hat sich dermaßen viele Gedanken zur Spielzeugsicherheit gemacht, dass ich dies als Redakteur nicht mehr machen muss. Ich kann mich darauf beschränken, nur Materialien zu verwenden, die geprüftermaßen die strengen Kriterien der EU erfüllen. Dabei kann mir ziemlich egal sein, welche Materialien das im Detail sind, solange sie von der EU genehmigt sind.
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Re: Müssen Spieleautoren/Kleinverleger ein Gewerbe und sich bei der Handwerkskammer anmelden?

Beitragvon widow_s_cruse » 15. April 2016, 08:34

Thygra hat geschrieben:Wasserlösliche Stifte gibt es auch in Spielen, die nicht von Ravensburger sind. Von Pegasus zum Beispiel in Pictomania. Und wenn ich mich richtig erinnere, zum Beispiel auch in Mosaix von Schmidt Spiele.

Stimmt - wasserlöslich ist immer noch nicht der Begriff für den Punkt, auf den ich hinaus bin.
RAV bat doch seiner Zeit um Verständnis für die Besudelei durch das Spiel wegen den Verzicht des Alkohols in der Tinte (gemäß Sicherheitsauflagen). Ich bin der Meinung, die anderen Verlage haben auf die Alkoholanteil nicht verzichtet. Die Stifte aus den von dir genannten Spielen funktionierten.
(Ich habe - bedauerliche Weise - sogar MOSAIX Spiele wegen der Stifte aufgerissen und dann festgestellt, dass der OOP-Titel zum doppelten UVP gehandelt wurde.) :-/
Liebe Grüße
Nils
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