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Rechtliche Anforderungen an Spielmaterialien

Verfasst: 7. Juli 2016, 09:10
von MarcCerny
Hallo zusammen,
hatte in den letzten Monaten leider nicht so viel Zeit, aber bin immer noch dabei ein Spiel zu entwickeln.

Mein Spiel hat einen sehr kreativen Ansatz an die Spieler und so enthält es viele Materialien wie z.B: Stifte, Kleber, Luftballons, Schere, Tischtennisbälle.... Mit dem Spiel sollen Kinder spielerisch in den Bereichen Motorik, Feinmotorik, Sprache und Kognition gefördert werden.

Nun habe ich durch Recherche und Informationen in diesem Forum (vielen Dank dafür) erfahren, dass alle Materialien bestimmten Anforderungen entsprechen müssen. Ich bin davon ausgegangen, dass z.B. eine Schere, die ich in einem deutschen Geschäft kaufe diesen Anforderungen entspricht. Wenn ich sie aber im Rahmen des Spiels weiterverkaufe, brauche ich im Zweifel ein Zertifikat darüber. Da ich die Spiele (wenn überhaupt) in geringer Anzahl verkaufe lohnt sich das nicht. Besonders, weil das Spiel viele verschiedene Materialien enthält.

Nun habe ich mir überlegt evtl. nur die "Spielidee" anzubieten. Also z.B. eine Spielschachtel, mit Spielbrett, Spielkarten, Spielsteinen und einer Spielanleitung. Dann können die Spieler sich die Materialen in gewünschter Qualität besorgen bzw. vorhandene nutzen. Was haltet ihr von dieser Idee? Die meisten Materialien sind in einem Haushalt mit Kindern wahrscheinlich eh vorhanden.

Gibt es denn auch rechtlich relevante Anforderungen an die Spielkarten und das Spielbrett?

Re: Rechtliche Anforderungen an Spielmaterialien

Verfasst: 7. Juli 2016, 12:37
von Thygra
Ja, natürlich gibt es da Anforderungen. Die müssen halt den EU-Sicherheitsrichtlinien entsprechen. Da dürfen also zum Beispiel nur unbedenkliche Materialien und Lacke verwendet werden etc. Oder wenn du Spielsteine beilegst, die von der Größe her verschluckt werden könnten, muss ein Warnhinweis auf der Schachtel sein, für den auch wieder genaue Vorgaben gibt.

Üblicherweise solltest du für diese Dinge aber von jedem Anbieter eine entsprechende Bescheinigung darüber erhalten, dass diese Richtlinien eingehalten werden.

Evtl. hängt das aber auch von der Anzahl ab. Über welche Stückzahlen denkst du nach? Eher 50 oder eher 500?

Re: Rechtliche Anforderungen an Spielmaterialien

Verfasst: 7. Juli 2016, 12:55
von MarcCerny
Eher 50 als 500. Also gibt es quasi keine Möglichkeit Spielkarten selber herzustellen, die den Richtlinien entsprechen?

Re: Rechtliche Anforderungen an Spielmaterialien

Verfasst: 7. Juli 2016, 13:26
von Thygra
Doch, natürlich kannst du die auch selbst herstellen, und die können durchaus auch den Richtlinien entsprechen. Die Frage ist, ob du bereit bist, ein fertiges Produkt nachträglich testen zu lassen, zum Beispiel bei der Dekra oder beim TÜV. Das kostet nämlich Geld. Machst du einen solchen Test und der läuft erfolgreich, ist alles gut.

Natürlich kannst du die Spiele auch einfach ungetestet verkaufen. Bei nur 50 Stück ist das Risiko wohl gering, dass das jemand hinterfragen wird. Aber die Gefahr besteht natürlich trotzdem, und wenn das eines Tages mal jemand hinterfragt und du kannst keinen Test nachweisen, könntest du in Schwierigkeiten geraten.

Re: Rechtliche Anforderungen an Spielmaterialien

Verfasst: 7. Juli 2016, 14:08
von MarcCerny
Wo kann man denn die Richtlinien einsehen? Sind z.B. einlaminierte Karten okay? Habe das Gefühl, dass man sich ständig in einer Grauzone bewegt.

Habe schon überlegt, die Spielideen einfach in einem Buch zu verfassen, so dass die Leser es sich selber bauen und/oder sich davon inspirieren lassen können. Werde wohl diese Umsetzungsidee zur Förderung von Kindern verfolgen.

Sehe es mittlerweile so, dass es in Deutschland unmöglich ist eine kleine Auflage von Spielen mit Gewinn zu verkaufen, wenn alles legal und getestet sein soll. HWK/IHK, Sicherheitsrichtlinien, Verpackungsrichtlinien etc. Wollte ja eh keinen(großen) Gewinn erzielen, aber auch wenn man es aus idealistischen Gründen machen möchte, ist der Aufwand viel zu hoch und man muss ständig damit rechnen rechtlich verfolgt zu werden.

Re: Rechtliche Anforderungen an Spielmaterialien

Verfasst: 7. Juli 2016, 15:54
von Thygra
Das hat weniger mit "Deutschland" zu tun. Zum einen gelten die Richtlinien in ganz Europa, zum anderen haben andere Regionen ebenfalls eigene Richtlinien. In Japan oder Korea zum Beispiel sind Kinderspiele noch viel problematischer als hierzulande.

Vielleicht ist das aber auch alles halb so schlimm, wie ich es schildere. Ich betrachte das halt wie ein Produktmanager eines etwas größeren Verlages. Mit einem so kleinen Geschäftsmodell wie deinem habe ich mich nie beschäftigt und weiß nicht, ob es da vielleicht Sonderregelungen gibt, zum Beispiel wenn du ohne Zwischenhändler direkt verkaufst. Vorstellen kann ich es mir aber kaum.

Einsehen kann man die EU-Richtlinien nicht so einfach. Die muss man kaufen, und die kosten einen drei- oder sogar vierstelligen Betrag.

Re: Rechtliche Anforderungen an Spielmaterialien

Verfasst: 7. Juli 2016, 16:51
von Firkin
@Thygra:
Macht es eigentlich deiner Meinung nach einen Unterschied, ob man die Spiele im privaten Rahmen oder gewerblich an den Spieler bringt? Bei der angegebenen Kleinauflage von eher 50 als 500 Stück bleibt offen gesagt meines Erachtens eh kein Gewinn über, wenn man mal alle Kosten abzieht und das Endprodukt nicht zu einem horrenden Preis verkaufen möchte.

Wenn ich also ein Spiel im mehr oder weniger privaten Rahmen gegen einen Unkostenbetrag weitergebe - muss dann auch alles geprüft und zertifiziert sein? Ich würde sagen: Eher nicht...

Auf der anderen Seite ist das Problem doch auch eher theoretischer Natur. Ich meine bei "Mage Knight" gab es in den Erstauflagen Beschwerden über chemische Gerüche, bis dann der ein oder andere Spieler das Spiel beim Labor hat untersuchen lassen. Hätte es diesen Geruch nicht gegeben, wäre doch kein Mensch auf die Idee gekommen, das Spiel untersuchen zu lassen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn MarcCerny es mit seinem Gewissen und gesundem Menschenverstand verantworten kann, das Spiel ohne igendwelche Zertifizierungen weiterzugeben, halte ich die Chance, dass er für einen Missbrauch oder sonstige Fehler haften muss, für sehr gering.

Re: Rechtliche Anforderungen an Spielmaterialien

Verfasst: 7. Juli 2016, 19:02
von Thygra
Du wirst verstehen, dass ich auf der Basis "Wo kein Kläger, da kein Richter." ungern in der Öffentlichkeit irgendwelche Einschätzungen oder Empfehlungen abgeben möchte. ;)

Re: Rechtliche Anforderungen an Spielmaterialien

Verfasst: 8. Juli 2016, 22:46
von MarcCerny
Ist zwar jetzt um 3 Ecken gedacht, aber man kann ja auch mal kreativ werden :-) Was wäre denn, wenn man ein Buch entwickeln würde, mit dem der Leser das Spiel herstellen kann? Es gibt ja z.B.: Bastelbücher mit Vorlagebögen. Wenn man nun ein Buch entwickelt, in dem Spielkarten zum ausschneiden sind oder Aufgaben zum Ausschneiden, die man selber auf Karten kleben muss, würde doch rechtlich nichts dagegen sprechen,oder? Finde es eine spannende Idee so ein Buch zu entwickeln. Zielgruppe sollen ja Kinder mit deren Eltern sein.

Re: Rechtliche Anforderungen an Spielmaterialien

Verfasst: 9. Juli 2016, 19:49
von MarcCerny
Nach den Informationen die ich gefunden habe, sind Kinderbücher (ausgenommen Pappbücher) von dern Sicherheitsrichtlinien und der CE Kennzeichnung nicht betroffen.

Re: Rechtliche Anforderungen an Spielmaterialien

Verfasst: 9. Juli 2016, 20:29
von Firkin
Dann kannst du ja loslegen! ;)

Re: Rechtliche Anforderungen an Spielmaterialien

Verfasst: 10. Juli 2016, 11:38
von MarcCerny
@ Firkin: Ja, endlich wieder kreativ werden :-)

Bin auf der Suche nach Spielsteine bei ebay fündig geworden. Und wollte mal fragen, was ihr von diesen Spielsteinen haltet.

http://www.ebay.de/itm/Spielsteine-Zyli ... Swd4tUIpFT

Dürfen diese Steine wohl als Zubehör zu eine Spiel weiterverkauft werden? Muss ich den Händler nun nach dem benutzen Lack fragen?

Re: Rechtliche Anforderungen an Spielmaterialien

Verfasst: 10. Juli 2016, 12:27
von Firkin
Du kannst auch mal bei spielmaterial.de nachschauen, wenn du Zubehör brauchst. Die sollten auch in der Lage sein, Fragen zu ihren Produkten zu beantworten (wenn sie nicht sogar selbst verpflichtet sind, die entsprechenden Richtlinien auszuweisen).