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TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

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Christian Beiersdorf
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TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Christian Beiersdorf » 16. August 2017, 19:58

In den USA hat sich ein gewisser Wayne Dolezal aufgeschwungen, TwixT von Alex Randolph wieder auf dem Markt zu bringen. Soweit löblich. Weniger löblich ist die Vorgehensweise. Zuerst hat er sich nämlich die Markenrechte für TwixT in den USA eintragen lassen, erklärt infolge die Autorenrechte (Copyright) an dem Spiel für public domain und verweigert dem Erben von Alex Randolph einen Lizenzvertrag. Das Ganze publiziert er dann frech in einer langen Rechtfertigungs-Suada auf BGG https://boardgamegeek.com/thread/1828895/you-think-you-know-who-owns-rights-twixt-you-are-p. Macht euch selbst ein Bild: … und sagt ggf., was ihr davon haltet.

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Marc Gallus
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Marc Gallus » 16. August 2017, 21:48

Ist die Rechtslage eindeutig? Dann sollten die Erben klagen. Wenn nicht, hat er das Recht dazu, Twixt auf den Markt zu bringen. Business ist hart, aber jeder muss halt seine Hausaufgaben machen.

Gruß
Marc
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SpieLama
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon SpieLama » 17. August 2017, 07:45

Marc Gallus, p428538 hat geschrieben:Ist die Rechtslage eindeutig?

Wie die Rechtslage in diesem speziellen Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Ob Spieleautoren Urheber im Sinne des Gesetzes sind und welchen juristischen Schutz Spielideen und -mechanismen genießen, ist jedoch umstritten und kommt oft auf den Einzelfall an, siehe dazu unter anderem die Beiträge unter https://gesellschaftsspiele.spielen.de/ ... 1&t=390403.

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peer
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon peer » 17. August 2017, 10:05

Marc Gallus hat geschrieben:Ist die Rechtslage eindeutig? Dann sollten die Erben klagen. Wenn nicht, hat er das Recht dazu, Twixt auf den Markt zu bringen. Business ist hart, aber jeder muss halt seine Hausaufgaben machen.

Gruß
Marc


So einfach ist es eben nicht. Ein Rechtsstreit kostet sehr viel Geld (insbesondere in den USA) und kann sich lange hinziehen. Wenn nicht genügend Geld bei den Klägern sitzen, kann der Beklagte das einfach aussitzen.
Die REchtslage ist wohl nicht eindeutig, also kann man ein Ergebnis auch nicht vorraussehen.

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Marc Gallus
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Marc Gallus » 17. August 2017, 10:29

peer hat geschrieben:
Marc Gallus hat geschrieben:Ist die Rechtslage eindeutig? Dann sollten die Erben klagen. Wenn nicht, hat er das Recht dazu, Twixt auf den Markt zu bringen. Business ist hart, aber jeder muss halt seine Hausaufgaben machen.

Gruß
Marc


So einfach ist es eben nicht. Ein Rechtsstreit kostet sehr viel Geld (insbesondere in den USA) und kann sich lange hinziehen. Wenn nicht genügend Geld bei den Klägern sitzen, kann der Beklagte das einfach aussitzen.
Die REchtslage ist wohl nicht eindeutig, also kann man ein Ergebnis auch nicht vorraussehen.


Wenn dem so ist, würde ich einfach einen Vertrag mit den Erben machen: Im Falle eines Gewinns erhalten Sie eine Beteiligung, im Falle eines dicken Minus werden Sie ebenfalls daran beteiligt. Die Familie hätte ja den Marken- und Patentschutz anmelden können. Hat sie aber nicht. Jeder Selbständige in unserem Land muss das ebenfalls tun. Und die Gerichtskosten und das Prozessrisiko muss auch jeder Kleinunternehmer in unserem Land tragen. Soweit alles normal. Wieso sollte es ausgerechnet in diesem Fall eine Ausnahme geben?

Gruß
Marc
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peer
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon peer » 17. August 2017, 12:19

Marc Gallus hat geschrieben:
peer hat geschrieben:
Marc Gallus hat geschrieben:Ist die Rechtslage eindeutig? Dann sollten die Erben klagen. Wenn nicht, hat er das Recht dazu, Twixt auf den Markt zu bringen. Business ist hart, aber jeder muss halt seine Hausaufgaben machen.

Gruß
Marc


So einfach ist es eben nicht. Ein Rechtsstreit kostet sehr viel Geld (insbesondere in den USA) und kann sich lange hinziehen. Wenn nicht genügend Geld bei den Klägern sitzen, kann der Beklagte das einfach aussitzen.
Die REchtslage ist wohl nicht eindeutig, also kann man ein Ergebnis auch nicht vorraussehen.


Wenn dem so ist, würde ich einfach einen Vertrag mit den Erben machen: Im Falle eines Gewinns erhalten Sie eine Beteiligung, im Falle eines dicken Minus werden Sie ebenfalls daran beteiligt. Die Familie hätte ja den Marken- und Patentschutz anmelden können. Hat sie aber nicht. Jeder Selbständige in unserem Land muss das ebenfalls tun. Und die Gerichtskosten und das Prozessrisiko muss auch jeder Kleinunternehmer in unserem Land tragen. Soweit alles normal. Wieso sollte es ausgerechnet in diesem Fall eine Ausnahme geben?

Gruß
Marc


Du bekommst einiges durcheinander: Es gibt Markenrecht, Patente und Urheberrecht. Das sind dreierlei Dinge. Grob gesagt sind Marken Bezeichnungen, Patente Mechanismen und Urheberrechtlich sind Werke geschützt. Spiele fallen erst einmal unter Urheberrecht (wie Bücher, Opern oder Fotographien) - natürlich gibt es auch ein paar Markenrechztlich geschützte Spiele (z.B. "Catan", bobei die Bezeichnung und meines Wissens auch das Bild mit der Sonne gemeint ist - Läuft das Urheberrecht aus, der Markenschutz aber weiter, kann man eine Siedler-Variante auf den Markt bringen, nicht aber den Namen verwenden). Der Turm aus Wallenstein oder der Lochkarten-Mechanismus aus i9n sind als Patente angemeldet (d.h. dass diese Mechanismen nicht kopiert werden können, wohingegen einzelne Teilasepkte -also Spielmechanismen - in einem anderen Zusammenhang i.d.R. nicht geschützt sind)
In Europa läuft das Urheberrecht automatisch bis 70 Jahre nach dem Tod weiter. Das "jeder Selbstständige das ebenfalls tun muss" ist also erst einmal falsch, denn das hängt davon ab, was der Selbstständige denn so treibt. Ist er selbstständiger Musiker muss er das z.B. nicht tun.
Da Randolph das Spiel in Österreich entwickelt hat, ist es innerhalb Europas automatisch geschützt. Der Plagiator kann hier zwar die Marke anmelden (und hat das wohl auch getan - oder zumindest einen Antrag gestellt), aber das Spiel kann er nicht herausbringen (bzw. wenn doch, kann er wegen Urheberrechtsverletztung verklagt werden).

In den USA ist die Rechtslage etwas anderes, hier ist es z.B. möglich sein Urheberrecht freiwillig abzugeben. Außerdem wird anscheinend der Fall dass er z.Z. des Erschaffens Angestellter eines Verlages war, anders behandelt (weswegen viele Comicautoren keine Beteiligung an Filmumsetzungen bekommen). Außerdem gab es wohl ein Zeitfenster wo es aufgrund einer Gesetzesänderung nötig war, sein Urheberrecht anzumelden. Die Familie hat das wohl versäumt. So verstehe ich zumindest die Ausführungen des OP. Die Rechtslage ist also deutlich verworrener und wenn Randolphs Erben das Urheberrecht verloren haben, dann wegen eines Verfahrensfehlers und nur innerhalb der USA. Wie gesagt, Klar ist das nicht.

ciao
peer

Thygra
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Thygra » 17. August 2017, 12:26

Marc Gallus hat geschrieben:Die Familie hätte ja den Marken- und Patentschutz anmelden können. Hat sie aber nicht.

Du schmeißt hier sehr viele Dinge durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben.

1) Das Urheberrecht eines Spiels hat nichts mit Patentschutz zu tun, es ist kein Patent.

2) Das Urheberrecht eines Spiels hat auch nichts mit einer Marke zu tun. Eine Marke anmelden kann jemand für einen Namen, aber dadurch wird er nicht zum Urheber eines Spiels, das (zufällig oder nicht) denselben Namen hat.

3) Das Urheberrecht in Europa funktioniert anders als in den USA. Ich bin nicht mal sicher, ob es überhaupt in Europa einheitlich geregelt ist. Auch das macht die Sache kompliziert. Nach deutschem Recht ist die geplante Veröffentlichung meines Erachtens ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Aber ob das nach US-Recht auch so ist, kann ich nicht beurteilen. Für so etwas gibt es Juristen.

/edit: ninja'd by peer.

Noch ein Nachtrag zur Marke: Man kann eine Wortmarke anmelden. Oder auch eine Bildmarke. Und wenn ich mich nicht irre dann auch eine kombinierte Wort- und Bildmarke.
André Zottmann (geb. Bronswijk)
Thygra Spiele
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Günter Cornett
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Günter Cornett » 17. August 2017, 17:13

Was die Marke betrifft:

Wenn der Titel durchgehend genutzt wird, dann ist die Markenanmeldung in Bezug auf den Titel wirkungslos.
Dabei stellt sich die Frage, ob Twixt dauerhaft vom Markt war, wie lange "dauerhaft" in diesem konkreten Fall ist und vermutlich auch ob ein Fortbestehen des Brettspiels als Computerspiel unter dem Namen Twixt den bestehenden Titelschutz aufrecht erhält.
Turniere wie bei der Mind Sports Olympiade (und möglicherweise Vereinsaktivitäten) sprechen imho klar dafür, dass der Titel noch nicht aufgegeben wurde.

Während der Titel hier die älteren Rechte hat, ist der Markenschutz inhaltlich etwas stärker. Die Marke schützt - anders als der Titel - auch vor ähnlich klingenden Bezeichnungen oder Rufausbeutung.

Soweit der Markenanmelder der Meinung ist, dass das Spiel Twixt public domain sei, so würde das natürlich auch für den Namen dieses Spiels gelten. Die Markenanmeldung ist also zumindest von der Intention her missbräuchlich.
Im alten spielbox-Forum über mehrere Jahre gesperrt wegen Ankündigung eines Links auf https://boardgamegeek.com/thread/701349 ... rong-cover

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Marc Gallus
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Marc Gallus » 18. August 2017, 09:27

Günter Cornett hat geschrieben:Was die Marke betrifft:

Wenn der Titel durchgehend genutzt wird, dann ist die Markenanmeldung in Bezug auf den Titel wirkungslos.
Dabei stellt sich die Frage, ob Twixt dauerhaft vom Markt war, wie lange "dauerhaft" in diesem konkreten Fall ist und vermutlich auch ob ein Fortbestehen des Brettspiels als Computerspiel unter dem Namen Twixt den bestehenden Titelschutz aufrecht erhält.
Turniere wie bei der Mind Sports Olympiade (und möglicherweise Vereinsaktivitäten) sprechen imho klar dafür, dass der Titel noch nicht aufgegeben wurde.

Während der Titel hier die älteren Rechte hat, ist der Markenschutz inhaltlich etwas stärker. Die Marke schützt - anders als der Titel - auch vor ähnlich klingenden Bezeichnungen oder Rufausbeutung.

Soweit der Markenanmelder der Meinung ist, dass das Spiel Twixt public domain sei, so würde das natürlich auch für den Namen dieses Spiels gelten. Die Markenanmeldung ist also zumindest von der Intention her missbräuchlich.


Hallo Günter,

du irrst, was den Markenschutz angeht. Da gibt es sogenannte Nizzaklassen. Je nachdem, für welche Nizzaklassen du den Markenschutz beantragt hast, hast du einen Schutz. So könnte sich durchaus ein Baumarkt "Nutella" nennen, wenn Nutella nicht alle Klassen hat schützen lassen.


Eine Wortmarke kann man nicht immer schützen lassen, das hängt davon ab, inwieweit das ein allgemein gebräuchlicher Name ist. Taschentuch wirst du niemals als Wortmarke eingetragen bekommen. Ich habe mich damals für eine Wortbildmarke entschieden und das auch beim Patentamt eintragen lassen.

Nichtsdestotrotz: Als Unternehmer sage ich dir, bei einem Gerichtsprozess gewinnen nur die Anwälte. Bei säumigen Kunden schreibe ich Verluste bis 500 Euro sofort ab. Den ganzen Verwaltungsaufwand für einen Mahnbescheid lohnt dieser Betrag nicht. Aber typisch in Deutschland. Viel zu viel Bürokratie. Hier haben beide Parteien einen Fehler gemacht. Sie sollten halt fix ohne Gerichtsprozess eine Einigung erzielen. Wie immer ist das der beste Weg.

Gruß
Marc
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Günter Cornett
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Günter Cornett » 18. August 2017, 12:11

Marc Gallus hat geschrieben:Hallo Günter,

du irrst, was den Markenschutz angeht.


Nö, aber du bist es hier, der hier ganz konsequent seine Hausaufgaben nicht macht, indem du vieles durcheinander bringst.

Marc Gallus hat geschrieben: Da gibt es sogenannte Nizzaklassen. Je nachdem, für welche Nizzaklassen du den Markenschutz beantragt hast, hast du einen Schutz.


Das ist zwar richtig, mir auch bekannt, für diese Diskussion aber irrelevant.
Wenn eine Marke für einen Spieletitel beantragt wird, dann bricht sie nicht das Recht des Titels.
Die Frage ist, inwiefern der Titel verbreitet ist. Mit der Vorstellung auf den großen internationalen Spielemessen ist der Titel zunächst einmal so ziemlich weltweit verbreitet.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Das Spiel ist - wie der Antragsteller behauptet - public domain, wie Schach oder Skat. Dann handelt es sich bei dem Titel um eine Bezeichnung für dieses Spiel. Es besteht somit - meiner Meinung nach - ein Freihhaltebedürfnis in Bezug auf Spiele. Du kannst weder Schach noch Skat als Marke für Spiele eintragen. Das gilt dann auch So wie Apple für Computer aber nicht für Obst als Marke eingetragen werden konnte. Man kann

2. Das Spiel ist nicht public domain. Ob der Titel dann frei ist, hängt davon ab, ob der Titel aufgegeben wurde, z.B. dadurch, dass das Spiel dauerhaft nicht mehr im Programm ist.



Marc Gallus hat geschrieben:So könnte sich durchaus ein Baumarkt "Nutella" nennen, wenn Nutella nicht alle Klassen hat schützen lassen.
Ja, aber es geht nicht darum, dass Wayne einen Baumarkt mit dem Namen Twixt eröffnen will, sondern er will das Spiel von Alex Randolph unter diesem Namen herausbringen.


Marc Gallus hat geschrieben:Eine Wortmarke kann man nicht immer schützen lassen, das hängt davon ab, inwieweit das ein allgemein gebräuchlicher Name ist. Taschentuch wirst du niemals als Wortmarke eingetragen bekommen. Ich habe mich damals für eine Wortbildmarke entschieden und das auch beim Patentamt eintragen lassen.

Natürlich kann ich einen Baumarkt namens Taschentuch eröffnen und das auch so als Wortmarke eintragen lassen. Du hast das mit den "allgemein gebräuchlichen Namen" nicht kapiert. Es gibt ein Freihaltebedürfnis für Produkt oder Dienstleistung beschreibende Namen. So gibt es auch zwei Discounter-Ketten mit Namen Netto, weil man Netto nicht im Handel als Marke eintragen lassen kann. Ginge aber bspw. für eine Musikgruppe.

Marc Gallus hat geschrieben:Nichtsdestotrotz: Als Unternehmer sage ich dir, bei einem Gerichtsprozess gewinnen nur die Anwälte. Bei säumigen Kunden schreibe ich Verluste bis 500 Euro sofort ab. Den ganzen Verwaltungsaufwand für einen Mahnbescheid lohnt dieser Betrag nicht.


Das öffentlich zu verkünden, halte ich nicht gerade für eine intelligente Entscheidung.

Übrigens braucht es für einen Mahnbescheid keine Anwälte. Den auszufüllen ist - zumindest für innereuropäische Forderungen - nicht wirklich schwer. Das Formular gibt es online, man füllt es aus und schickt es an das Mahngericht bzw. gibt es dort selbst ab.
Klar, wenn du einen Stundenlohn von 1000,- Euro hast, lohnt es sich nicht so sehr bei Forderungen von unter 500,- ...

Die Problematik ist eine andere. Inwiefern gilt US-amerikanisches Recht für ein in Österreich entwickeltes Spiel?
Bestimmte Rechte kann der Autor nicht verlieren. Daher ist Twixt allenfalls in den USA public domain, nicht aber in Österreich, vermutlich auch nicht in den anderen kontinentaleuropäischen Ländern.
Im alten spielbox-Forum über mehrere Jahre gesperrt wegen Ankündigung eines Links auf https://boardgamegeek.com/thread/701349 ... rong-cover

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Marc Gallus
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Marc Gallus » 18. August 2017, 13:26

Günter Cornett hat geschrieben:
Marc Gallus hat geschrieben:Hallo Günter,

du irrst, was den Markenschutz angeht.


Nö, aber du bist es hier, der hier ganz konsequent seine Hausaufgaben nicht macht, indem du vieles durcheinander bringst.

Marc Gallus hat geschrieben: Da gibt es sogenannte Nizzaklassen. Je nachdem, für welche Nizzaklassen du den Markenschutz beantragt hast, hast du einen Schutz.


Das ist zwar richtig, mir auch bekannt, für diese Diskussion aber irrelevant.
Wenn eine Marke für einen Spieletitel beantragt wird, dann bricht sie nicht das Recht des Titels.
Die Frage ist, inwiefern der Titel verbreitet ist. Mit der Vorstellung auf den großen internationalen Spielemessen ist der Titel zunächst einmal so ziemlich weltweit verbreitet.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Das Spiel ist - wie der Antragsteller behauptet - public domain, wie Schach oder Skat. Dann handelt es sich bei dem Titel um eine Bezeichnung für dieses Spiel. Es besteht somit - meiner Meinung nach - ein Freihhaltebedürfnis in Bezug auf Spiele. Du kannst weder Schach noch Skat als Marke für Spiele eintragen. Das gilt dann auch So wie Apple für Computer aber nicht für Obst als Marke eingetragen werden konnte. Man kann

2. Das Spiel ist nicht public domain. Ob der Titel dann frei ist, hängt davon ab, ob der Titel aufgegeben wurde, z.B. dadurch, dass das Spiel dauerhaft nicht mehr im Programm ist.



Marc Gallus hat geschrieben:So könnte sich durchaus ein Baumarkt "Nutella" nennen, wenn Nutella nicht alle Klassen hat schützen lassen.
Ja, aber es geht nicht darum, dass Wayne einen Baumarkt mit dem Namen Twixt eröffnen will, sondern er will das Spiel von Alex Randolph unter diesem Namen herausbringen.


Marc Gallus hat geschrieben:Eine Wortmarke kann man nicht immer schützen lassen, das hängt davon ab, inwieweit das ein allgemein gebräuchlicher Name ist. Taschentuch wirst du niemals als Wortmarke eingetragen bekommen. Ich habe mich damals für eine Wortbildmarke entschieden und das auch beim Patentamt eintragen lassen.

Natürlich kann ich einen Baumarkt namens Taschentuch eröffnen und das auch so als Wortmarke eintragen lassen. Du hast das mit den "allgemein gebräuchlichen Namen" nicht kapiert. Es gibt ein Freihaltebedürfnis für Produkt oder Dienstleistung beschreibende Namen. So gibt es auch zwei Discounter-Ketten mit Namen Netto, weil man Netto nicht im Handel als Marke eintragen lassen kann. Ginge aber bspw. für eine Musikgruppe.

Marc Gallus hat geschrieben:Nichtsdestotrotz: Als Unternehmer sage ich dir, bei einem Gerichtsprozess gewinnen nur die Anwälte. Bei säumigen Kunden schreibe ich Verluste bis 500 Euro sofort ab. Den ganzen Verwaltungsaufwand für einen Mahnbescheid lohnt dieser Betrag nicht.


Das öffentlich zu verkünden, halte ich nicht gerade für eine intelligente Entscheidung.

Übrigens braucht es für einen Mahnbescheid keine Anwälte. Den auszufüllen ist - zumindest für innereuropäische Forderungen - nicht wirklich schwer. Das Formular gibt es online, man füllt es aus und schickt es an das Mahngericht bzw. gibt es dort selbst ab.
Klar, wenn du einen Stundenlohn von 1000,- Euro hast, lohnt es sich nicht so sehr bei Forderungen von unter 500,- ...

Die Problematik ist eine andere. Inwiefern gilt US-amerikanisches Recht für ein in Österreich entwickeltes Spiel?
Bestimmte Rechte kann der Autor nicht verlieren. Daher ist Twixt allenfalls in den USA public domain, nicht aber in Österreich, vermutlich auch nicht in den anderen kontinentaleuropäischen Ländern.



Wir beenden besser die Diskussion an dieser Stelle. Gegen einen Manager eines Weltkonzerns mit Tausenden von Angestellten bin ich nur ein kleines Licht. Sicher hältst du Vorträge in der ganzen Welt an Universitäten und Unternehmen und bist ein geschätzer Ratgeber, Trainer und Keyspeaker. Deine Angestellten wählen dich sicher immer wieder zum Chef des Jahres.

All das habe ich nicht zu bieten. Aber ich bin trotzdem erfolgreich und meine Mitarbeiter fühlen sich wohl. Alles Gute!

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Günter Cornett
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Günter Cornett » 18. August 2017, 13:37

Marc Gallus hat geschrieben:Wir beenden besser die Diskussion an dieser Stelle. ... Sicher hältst du Vorträge in der ganzen Welt an Universitäten und Unternehmen und bist ein geschätzer Ratgeber, Trainer und Keyspeaker. ...


Für das Beenden der Diskussion brauchst du nicht die gesamte Diskussion zu zitieren. :pirate:

Du spielst dich hier doch als Ratgeber auf, der anderen sagt, was sie tun sollten, bringst aber alles durcheinander, weil du nicht ansatzweise verstehst worum es geht. Und beschwerst dich jetzt darüber, dass andere deinen Unsinn richtig stellen ... :sleepy:
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Thygra
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Thygra » 18. August 2017, 13:38

Marc, wenn du auf diese Weise diskutierst, dann ist es wirklich besser, du schreibst nichts mehr. Günter hat rein sachlich argumentiert und - soweit ich das beurteilen kann - auch in allen Punkten Recht. Dagegen hast du einiges durcheinander geworfen und Dinge reingebracht (Nizza-Klassen) um die es hier gar nicht geht.

Dass du jetzt wie ein kleines Kind reagierst, kann für mich nur heißen, du hast keine Argumente mehr.
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TRRazor
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon TRRazor » 18. August 2017, 13:42

Und beschwerst dich jetzt darüber, dass andere deinen Unsinn richtig stellen ...

Ich hatte nirgendwo gelesen. dass er sich darüber beschwert?
Manchmal macht eben auch der Ton die Musik ;)

Den Full-Quote hätte es aber tatsächlich nicht gebraucht :)

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Marc Gallus
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Marc Gallus » 18. August 2017, 14:04

Thygra hat geschrieben:Marc, wenn du auf diese Weise diskutierst, dann ist es wirklich besser, du schreibst nichts mehr. Günter hat rein sachlich argumentiert und - soweit ich das beurteilen kann - auch in allen Punkten Recht. Dagegen hast du einiges durcheinander geworfen und Dinge reingebracht (Nizza-Klassen) um die es hier gar nicht geht.

Dass du jetzt wie ein kleines Kind reagierst, kann für mich nur heißen, du hast keine Argumente mehr.


Vielleicht solltest du dich mal an deine eigene Nase fassen? Erinnerst du dich an deine unqualifizierten Aussagen über den möglichen "Zusammenbruch des Euros" ? Da habe ich in verständlicher Form die Analysen der Wirtschaftsprofessonren zusammengefasst und außer unqualifizierten Bemerkungen ist da leider nichts von dir gekommen. Lies ruhig mal deine Beiträge nach. Nicht ein sinnvoller Beitrag von dir zu den Analysen. Wieso hast du dich denn da so laut geäußert, obwohl du von Wirtschaft keine Ahnung hast?,-)

Gruß
Marc
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon peer » 18. August 2017, 15:04

Marc Gallus hat geschrieben:Vielleicht solltest du dich mal an deine eigene Nase fassen? Erinnerst du dich an deine unqualifizierten Aussagen über den möglichen "Zusammenbruch des Euros" ? Da habe ich in verständlicher Form die Analysen der Wirtschaftsprofessonren zusammengefasst und außer unqualifizierten Bemerkungen ist da leider nichts von dir gekommen. Lies ruhig mal deine Beiträge nach. Nicht ein sinnvoller Beitrag von dir zu den Analysen. Wieso hast du dich denn da so laut geäußert, obwohl du von Wirtschaft keine Ahnung hast?,-)


Was hat das mit diesem Beitrag zu tun? Gehts jetzt daran Strichlisten zu führen, wer sich häufiger geirrt hat?
Sorry, aber DAS ist echt albern!

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Günter Cornett
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Günter Cornett » 18. August 2017, 15:25

peer hat geschrieben:Was hat das mit diesem Beitrag zu tun? Gehts jetzt daran Strichlisten zu führen, wer sich häufiger geirrt hat?
Sorry, aber DAS ist echt albern!

Zumal es nur die Behauptung ist, das Thygra falsch gelegen habe, ihm "unqualifizierte Aussagen" ausgerechnet von jemanden vorgeworfen werden, der sich dabei selbst sehr lobt, während er hier gleichzeitig deutlich seine mangelnde Fähigkeit demonstriert, sich mit einem solchen Thema inhaltlich auseinanderzusetzen ... :ill:
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Günter Cornett
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Günter Cornett » 18. August 2017, 18:25

Und zur Abwechslung mal wieder etwas Informatives:


Art. 5

1) Die Urheber geniessen für die Werke, für die sie durch diese Übereinkunft geschützt sind, in allen Verbandsländern mit Ausnahme des Ursprungslands des Werkes die Rechte, die die einschlägigen Gesetze den inländischen Urhebern gegenwärtig gewähren oder in Zukunft gewähren werden, sowie die in dieser Übereinkunft besonders gewährten Rechte.

2) Der Genuss und die Ausübung dieser Rechte sind nicht an die Erfüllung irgendwelcher Förmlichkeiten gebunden; dieser Genuss und diese Ausübung sind unabhängig vom Bestehen des Schutzes im Ursprungsland des Werkes. Infolgedessen richten sich der Umfang des Schutzes sowie die dem Urheber zur Wahrung seiner Rechte zustehenden Rechtsbehelfe ausschliesslich nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Schutz beansprucht wird, soweit diese Übereinkunft nichts anderes bestimmt.



Art. 7

1) Die Dauer des durch diese Übereinkunft gewährten Schutzes umfasst das Leben des Urhebers und 50 Jahre nach seinem Tod.


Berner Übereinkunft:
https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... index.html

aber interessiert das Wayne? :pirate:
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Weltherrscher » 18. August 2017, 18:54

Günter Cornett hat geschrieben:Und zur Abwechslung mal wieder etwas Informatives:


Art. 5

1) Die Urheber geniessen für die Werke, für die sie durch diese Übereinkunft geschützt sind, in allen Verbandsländern mit Ausnahme des Ursprungslands des Werkes die Rechte, die die einschlägigen Gesetze den inländischen Urhebern gegenwärtig gewähren oder in Zukunft gewähren werden, sowie die in dieser Übereinkunft besonders gewährten Rechte.

2) Der Genuss und die Ausübung dieser Rechte sind nicht an die Erfüllung irgendwelcher Förmlichkeiten gebunden; dieser Genuss und diese Ausübung sind unabhängig vom Bestehen des Schutzes im Ursprungsland des Werkes. Infolgedessen richten sich der Umfang des Schutzes sowie die dem Urheber zur Wahrung seiner Rechte zustehenden Rechtsbehelfe ausschliesslich nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Schutz beansprucht wird, soweit diese Übereinkunft nichts anderes bestimmt.



Art. 7

1) Die Dauer des durch diese Übereinkunft gewährten Schutzes umfasst das Leben des Urhebers und 50 Jahre nach seinem Tod.


Berner Übereinkunft:
https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... index.html

aber interessiert das Wayne? :pirate:


Die Berner Übereinkunft gilt in den USA erst seit 1989. Deshalb ist die Rechtslage immer noch alles andere als eindeutig. Am Ende will sowas eh kein vernünftiger Mensch vor Gericht klären müssen.

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Günter Cornett
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Günter Cornett » 18. August 2017, 19:13

Weltherrscher hat geschrieben:Die Berner Übereinkunft gilt in den USA erst seit 1989. Deshalb ist die Rechtslage immer noch alles andere als eindeutig. Am Ende will sowas eh kein vernünftiger Mensch vor Gericht klären müssen.


Das heißt aber nicht, dass sie nur für Werke gilt, die seit 1989 erschienen sind.

Rechtliche Unklarheiten gibt es sicherlich immer, aber solche Diskussionen dienen gerade der Klärung,
was eben auch bei außergerichtlichen Einigungen sehr hilfreich sein kann.
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Weltherrscher » 18. August 2017, 21:15

Günter Cornett hat geschrieben:
Weltherrscher hat geschrieben:Die Berner Übereinkunft gilt in den USA erst seit 1989. Deshalb ist die Rechtslage immer noch alles andere als eindeutig. Am Ende will sowas eh kein vernünftiger Mensch vor Gericht klären müssen.


Das heißt aber nicht, dass sie nur für Werke gilt, die seit 1989 erschienen sind.

Rechtliche Unklarheiten gibt es sicherlich immer, aber solche Diskussionen dienen gerade der Klärung,
was eben auch bei außergerichtlichen Einigungen sehr hilfreich sein kann.


Doch das heißt es üblicherweise,da im Recht ein Rückwirkungsverbot gilt. Von diesem wird üblicherweise nur in positiver Weise abgewichen. Es gibt also keine rückwirkende Verlängerung von Schutzfristen oder ähnliches. Es gab allerdings auch schon vor 1989 internationale Abkommen mit den USA im Urheberrecht, nur eben nicht die Berner Übereinkunft. Bei so einem Fall muss ganz eindeutig ein Fachanwalt ran. Oder man löst es außergerichtlich, gerichtliche Urteile wirken auch im angloamerikanischen Recht, nur selten über das Einzelurteil hinaus. Natürlich deutlich häufiger als in Deutschland.

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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Günter Cornett » 18. August 2017, 21:32

Nein, durch den Beitritt zur Berner Übereinkunft wird der Schutz für gegenwärtig geschützte Werke an die Gesetze anderer Staaten angeglichen. Das ist üblich und verstößt auch nicht gegen ein Rückwirkungsverbot. Wir sind hier ja nicht beim Strafrecht und es wird niemand schlechter gestellt, der sein Handeln nach der bisherigen Gesetzeslage ausgerichtet hat.

Es ist zudem völlig normal, dass eine Urheberrechtsschutzfrist für bestehende Werke verlängert wird.
Das ist auch im US-Recht selbst geschehen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sonny_Bon ... ension_Act
Hier wurden sogar einige Werke, für die die Schutzfrist bereits abgelaufen war,
die aber nicht erneut veröffentlicht worden waren, wieder unter den Schutz des Gesetzes gestellt.

Als Weltherrscher solltest du eigentlich wissen, was in deinem Reich so vor sich geht ...
... zumindest solltest du grob die Gesetzeslage kennen, wenn du dazu öffentlich Behauptungen aufstellst. :P
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Weltherrscher » 18. August 2017, 22:13

Günter Cornett hat geschrieben:Nein, durch den Beitritt zur Berner Übereinkunft wird der Schutz für gegenwärtig geschützte Werke an die Gesetze anderer Staaten angeglichen. Das ist üblich und verstößt auch nicht gegen ein Rückwirkungsverbot. Wir sind hier ja nicht beim Strafrecht und es wird niemand schlechter gestellt, der sein Handeln nach der bisherigen Gesetzeslage ausgerichtet hat.

Es ist zudem völlig normal, dass eine Urheberrechtsschutzfrist für bestehende Werke verlängert wird.
Das ist auch im US-Recht selbst geschehen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sonny_Bon ... ension_Act
Hier wurden sogar einige Werke, für die die Schutzfrist bereits abgelaufen war,
die aber nicht erneut veröffentlicht worden waren, wieder unter den Schutz des Gesetzes gestellt.

Als Weltherrscher solltest du eigentlich wissen, was in deinem Reich so vor sich geht ...
... zumindest solltest du grob die Gesetzeslage kennen, wenn du dazu öffentlich Behauptungen aufstellst. :P


Das Rückwirkungsverbot gilt für alle Formen des Rechts, nicht nur für das Strafrecht. Das von Dir verlinkte Gesetz ist nicht umsonst stark umstritten. Wobei europäische Gesetze dieser Form dreister Weise sogar noch weiter gingen,und sogar bereits abgelaufenen Urheberrechtsschutz wieder aktivieren. Aber gut, bei uns gibt es auch kein Fair Use,passt also gut ins Bild.
Im europäischen Recht ist also ganz eindeutig eine Schlechterstellung möglich,wenn ein gemeinfreies Werk wieder geschützt wird, es aber schon von anderen wirtschaftlich genutzt wird. Wem es da nicht klar ist,dass das in einem Rechtsstaat nicht passieren darf, dem ist nicht zu helfen.
Die Gesetzeslage ist grob so,dass ein Verstoß gegen das Rückwirkungsgebot auch in den USA,wie in allen Rechtsstaaten verfassungswidrig ist.

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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Golbin » 18. August 2017, 22:42

Hallo,

fachlich alles gelesen. Da kann ich nichts ergänzen. Ich habe verstanden, das hier die Rechtslage unklar ist. Der AUtor begründet unter dem Link, der von CB gepostet wird, sein Vorgehen.

Was ich aber überhaupt nicht mag, ist die Vorverurteilung von Wayne. Das Wort "Piraterie" in der Überschrift und später unter anderem "frech" sind eine Beuteilung. Aus meiner Sicht wird damit Wayne unterstellt, ein Vergehen (= nicht rechtskonforme Hadlung) begangen zu haben. Solch eine Vorverurteilung ist für mich nicht akzeptabel.

Wenn man sich das Posting von Wayne durchliest, hat er einen anerkannten Rechtsanwalt konsultiert und in einer Recherche von mehr als einem Jahr ermittelt, wie es um die Rechte von Twixt aussieht. Ob er mit seinen Ergebnisses Twixt produzieren darf, kann ich nicht beurteilen. Für mich sieht es sorgfältig recherchiert aus und solange es kein gegenteiliges Urteil gibt, gilt immer die Unschuld.
Wolfgang
Zuletzt geändert von Golbin am 18. August 2017, 22:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Günter Cornett » 18. August 2017, 22:46

Weltherrscher hat geschrieben:Das Rückwirkungsverbot gilt für alle Formen des Rechts, nicht nur für das Strafrecht. .

Nö, es wird zwischen echter und unechter Rückwirkung unterschieden.
Also zumindest die Wikipedia-Definition solltest du dir mal reinziehen, um dich nicht komplett zu blamieren:
https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckwirkungsverbot

Weltherrscher hat geschrieben:Im europäischen Recht ist also ganz eindeutig eine Schlechterstellung möglich,wenn ein gemeinfreies Werk wieder geschützt wird, es aber schon von anderen wirtschaftlich genutzt wird.

Meines Wissens nicht. Wie kommst du darauf? Wo soll das der Fall sein?

Weltherrscher hat geschrieben:Wem es da nicht klar ist,dass das in einem Rechtsstaat nicht passieren darf, dem ist nicht zu helfen.
Die Gesetzeslage ist grob so,dass ein Verstoß gegen das Rückwirkungsgebot auch in den USA,wie in allen Rechtsstaaten verfassungswidrig ist.

Nö, mal abgesehen davon, dass es in der Schweiz kein generelles Rückwirkungsverbot gibt, werden bei uns die Rechtsfolgen im Fall einer Rückwirkung eben konkret abgewogen; ggf. gibt es Übergangsregelungen.
Ansonsten wären z.B. Fahrverbote bzw. Einschränkungen für umweltbelastende Autos, die bereits in Betrieb sind, nicht möglich.
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