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TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

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Günter Cornett
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Günter Cornett » 19. August 2017, 01:05

Golbin hat geschrieben: Ich habe verstanden, das hier die Rechtslage unklar ist.

So unklar ist die Rechtslage nicht und ich kann mir gut vorstellen, dass Wayne einlenkt.
Golbin hat geschrieben:Was ich aber überhaupt nicht mag, ist die Vorverurteilung von Wayne. Das Wort "Piraterie" in der Überschrift und später unter anderem "frech" sind eine Beuteilung. Aus meiner Sicht wird damit Wayne unterstellt, ein Vergehen (= nicht rechtskonforme Hadlung) begangen zu haben. Solch eine Vorverurteilung ist für mich nicht akzeptabel.
Ich denke, man kann schon solch einen Vorwurf in der Überschrift erheben, muss das dann aber im text inhaltlich begründen. Ein Verweis auf einen englischsprachigen Text mit einem "Lest selber" finde ich da etwas mau.
Insofern kann ich deine Kritik an der Vorverurteilung verstehen. Es ist für mich Anprangerung ohne inhaltliche Begründung.

Golbin hat geschrieben:Wenn man sich das Posting von Wayne durchliest, hat er einen anerkannten Rechtsanwalt konsultiert und in einer Recherche von mehr als einem Jahr ermittelt, wie es um die Rechte von Twixt aussieht. Ob er mit seinen Ergebnisses Twixt produzieren darf, kann ich nicht beurteilen. Für mich sieht es sorgfältig recherchiert aus und solange es kein gegenteiliges Urteil gibt, gilt immer die Unschuld.
Wolfgang

Wenn man solche Fälle öffentlich diskutiert, sollte man schon Stellung beziehen, hart urteilen können, dabei aber die eigene Meinung, das eigene Urteil, die öffentliche Anklage inhaltlich begründen können. Das kommt hier - wie so oft - schon zu kurz.

Ich persönlich gehe davon aus, dass Wayne das letztlich nicht ohne Zustimmung der Erben durchziehen wird.
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Weltherrscher
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Weltherrscher » 19. August 2017, 10:53

Günter Cornett hat geschrieben:
Weltherrscher hat geschrieben:Das Rückwirkungsverbot gilt für alle Formen des Rechts, nicht nur für das Strafrecht. .

Nö, es wird zwischen echter und unechter Rückwirkung unterschieden.
Also zumindest die Wikipedia-Definition solltest du dir mal reinziehen, um dich nicht komplett zu blamieren:
https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckwirkungsverbot

Doch, die Grundlage eines Rechtstaates ist, dass in allen Rechtsgebieten das Rückwirkungsverbot gilt, davon sind außer im Strafrecht, Ausnahmen möglich. Allerdings nur aus schwerwiegenden Gründen. Die unechte Rückwirkung spielt für diesen Fall keine Rolle. Siehe die Definition hier: http://www.juraforum.de/lexikon/rueckwirkung
Zudem bin ich mir nicht sicher, ob in den USA diese Unterscheidung wie in Deutschland getroffen wird.
Weltherrscher hat geschrieben:Im europäischen Recht ist also ganz eindeutig eine Schlechterstellung möglich,wenn ein gemeinfreies Werk wieder geschützt wird, es aber schon von anderen wirtschaftlich genutzt wird.

Günter Cornett hat geschrieben: Meines Wissens nicht. Wie kommst du darauf? Wo soll das der Fall sein?

Das Gesetz zur Verlängerung des Urheberrechtes in der EU sah vor,dass gemeinfreie Werke wieder geschützt sein konnten. Ergo war ein Fall möglich in dem jemand ein gemeinfreies Werk nutzte plötzlich unerlaubt ein geschütztes Werk nutzte, und die Verbreitung oder ähnliches einstellen musste.

Weltherrscher hat geschrieben:Wem es da nicht klar ist,dass das in einem Rechtsstaat nicht passieren darf, dem ist nicht zu helfen.
Die Gesetzeslage ist grob so,dass ein Verstoß gegen das Rückwirkungsgebot auch in den USA,wie in allen Rechtsstaaten verfassungswidrig ist.

Günter Cornett hat geschrieben:Nö, mal abgesehen davon, dass es in der Schweiz kein generelles Rückwirkungsverbot gibt, werden bei uns die Rechtsfolgen im Fall einer Rückwirkung eben konkret abgewogen; ggf. gibt es Übergangsregelungen.
Ansonsten wären z.B. Fahrverbote bzw. Einschränkungen für umweltbelastende Autos, die bereits in Betrieb sind, nicht möglich.


Fahrverbote sind möglich, weil sie einen positiven Effekt für die Gesamtgesellschaft haben, hinzu kommt hier noch,dass die Fahrzeuge die jetzt rumfahren die Gesetze nicht einhalten. Es ist also nur eine Duldung von Unrecht die durch Konkretisieren eines Gesetzes abgestellt wird. Also gleich 2 von 4 Gründen warum eine Rückwirkung in diesem Fall rechtskomform wäre. Keine der 4 trifft auf diese Urheberrechtsreform zu, sie ist ein klassisches Lobbygesetz.
Im konkreten Fall habe ich Sympathien für die Nachkommen von Alex Randolph, allerdings auch nur weil der Versuch der Ausnutzung des Renommees von Alex Randolph, nicht die feine englische Art ist. Ein faires Urheberrecht würde nach einem gewissen Zeitraum Erlöse daraus gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung stellen. Denn niemand erdenkt etwas im luftleeren Raum. Ein Abschmelzen von anfänglich 100% für den Urheber auf 0 wäre angemessen.

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Günter Cornett
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon Günter Cornett » 19. August 2017, 11:41

Weltherrscher hat geschrieben:Doch, die Grundlage eines Rechtstaates ist, dass in allen Rechtsgebieten das Rückwirkungsverbot gilt, davon sind außer im Strafrecht, Ausnahmen möglich. Allerdings nur aus schwerwiegenden Gründen. Die unechte Rückwirkung spielt für diesen Fall keine Rolle. Siehe die Definition hier: http://www.juraforum.de/lexikon/rueckwirkung .

Mal abgesehen davon, dass es auch im Strafrecht eine Ausnahme gibt (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), spielt die unechte Rückwirkung hier eine konkrete Rolle. Es geht zunächst einmal um die Verlängerung der Schutzfrist von aktuell unter Schutz stehenden Werken. Das wirkt in die Zukunft, nicht in die Vergangenheit, betrifft aber Werke, die aus der Vergangenheit stammen.

Weltherrscher hat geschrieben:Zudem bin ich mir nicht sicher, ob in den USA diese Unterscheidung wie in Deutschland getroffen wird. .


Unter dem von mir genannten Link (Verlängerung der Schutzfrist) findest du ein Beispiel für die USA und auch dass es Sonderregelungen gibt für Werke, die bereits gemeinfrei waren, aber nicht veröffentlicht.

Wenn du das ignorierst (obwohl du darauf schon Bezug genommen hast), kannst du natürlich nicht wissen, dass es solche Regelungen in den USA gibt.

Weltherrscher hat geschrieben:Das Gesetz zur Verlängerung des Urheberrechtes in der EU sah vor,dass gemeinfreie Werke wieder geschützt sein konnten. Ergo war ein Fall möglich in dem jemand ein gemeinfreies Werk nutzte plötzlich unerlaubt ein geschütztes Werk nutzte, und die Verbreitung oder ähnliches einstellen musste..


Deine Schlussfolgerung ist nicht zwingend. Im Gegenteil: Für solche Fälle werden gemeinhin Sonder- bzw. Übergangsregelungen geschaffen. Vor Wiederaufleben des Schutzes begangene Nutzungshandlungen dürfen i.d.R. weitergeführt werden, müssen aber ab dem Zeitpunkt, ab dem die Verlängerung gilt, vergütet werden. Es werden aber keine Lizenzzahlungen für die Vergangenheit fällig. So war es jedenfalls bei dem Gesetz von 2013, auf das du möglicherweise anspielst.
Du spekulierst hier bloß, stellst deine persönliche Vermutungen als Fakt dar. Wenn du kannst, zeige mir doch ein gemeinfreies Werk, dessen bestehende Nutzung plötzlich unerlaubt wurde ...

Weltherrscher hat geschrieben:Fahrverbote sind möglich, weil sie einen positiven Effekt für die Gesamtgesellschaft haben, hinzu kommt hier noch,dass die Fahrzeuge die jetzt rumfahren die Gesetze nicht einhalten.

Fahrverbote gab es auch schon vor dem Abgasskandal.

Weltherrscher hat geschrieben:Es ist also nur eine Duldung von Unrecht die durch Konkretisieren eines Gesetzes abgestellt wird.
Nö. Es ist auch unabhängig davon eine Maßnahme gegen Umweltbelastungen.

Weltherrscher hat geschrieben:Also gleich 2 von 4 Gründen warum eine Rückwirkung in diesem Fall rechtskomform wäre. Keine der 4 trifft auf diese Urheberrechtsreform zu, sie ist ein klassisches Lobbygesetz.

Die Berner Übereinkunft, um die es hier geht, ist keine Urheberrechtsreform im engeren Sinn, sondern eine Angleichung von Gesetzen verschiedener Länder und eine Ausweitung des Schutzes auf Bürger anderer Länder. Sie sorgt für mehr Rechtssicherheit, schafft eine bestehende Rechtslücke ab.

Die Ausdehnung des Schutzes von 50 auf 70 Jahren trägt der gestiegenen Lebenserwartung Rechnung.
Lediglich dass in den von dir gepriesenen USA eine noch längere Schutzfrist gilt, wenn Firmen Inhaber von Urheberrechten sind, ist Ausdruck von Lobbytum. Die Firmen sind von der Ausdehnung der Schutzfrist aber nicht tangiert, da für sie dort eh bessere Bedingungen herrschen.
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SpieLama
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Re: TwixT von Alex Randolph: Geplante Piraterie in den USA

Beitragvon SpieLama » 4. Juli 2018, 21:57

Die Spiele-Autoren-Zunft (SAZ) hat eine Pressemitteilung zu dem Thema veröffentlicht. Die (inzwischen geschlossene) Kickstarter-Kampagne, die in der Mitteilung erwähnt wird, findet ihr unter https://www.kickstarter.com/projects/tw ... me-is-back.

SAZ hat geschrieben:Nicht lizensierte Version von TwixT geplant
Vor Kurzem wurde auf der Crowdfunding-Plattform Kickstarter eine Kampagne für eine Neuauflage von Alex Randolphs Klassiker TwixT gestartet, die mittlerweile nach vielfacher Kritik auf der Plattform abgeblasen wurde. Der Initiator Wayne Dolezal von Lil' Cerebral Games will das Spiel aber trotzdem in den USA publizieren. Er hat dafür keinen Lizenz­vertrag mit dem Erben von Alex Randolph geschlossen, sondern beruft sich auf ein Schlupfloch im US-Recht wonach Eintragungen nach dem amerikanischen Copyright Act, die vor 1974 registriert wurden, nach einer gewissen Frist verfallen können. Zusätzlich hatte er letztes Jahr eine neue US-Trademark für TwixT sowie eine europäische Marke auf seinen Namen eintragen lassen, weil alte Marken­rechte ebenfalls verfallen waren. Auf BoardGameGeek gibt es darüber bereits seit letztem Jahr eine intensive Diskussion, die damit beginnt, dass sich Wayne Dolezal von Lil' Cerebral Games damit brüstet, dieses Schlupfloch entdeckt zu haben.

Der neu eingetragene Markenschutz für Twixt setzt unserer Ansicht nach aber keinesfalls das Urheberrecht des Autors außer Kraft, da Alex Randolph das Spiel TwixT 1957 an seinem damaligen Wohnort Wien entwickelt hat und das Spiel damit den Schutz des österreichischen Urheberrechts genießt.

Die SAZ empfindet das Vorgehen von Lil' Cerebral Games nicht nur als unmoralisch, sondern geht davon aus, dass die geplante Publikation den Grundsätzen der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Urheberrecht) in allen Ländern widerspricht, die diese unterzeichnet haben – dazu zählen unter anderem ganz Nord- und Südamerika, Australien, Russland, China und Europa mit Ausnahme des Vatikan.

Die SAZ verurteilt das Vorgehen von Lil' Cerebral Games auf das Schärfste und unterstützt ihr Mitglied Michael Katz (Alex Randolphs Neffe und Erbe) bei der Durchsetzung seiner Rechte.


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