SpieLama hat geschrieben:Tamidor hat geschrieben:Wie weit muss ich das weiterentwickeln, um das als eigenes Spiel ansehen zu dürfen und wann ist es immer noch abgekupfert.
Das kommt darauf an: Wenn du das Spiel nur für deinen Privatgebraucht weiterentwickeln willst, kannst du damit machen, was du möchtest. Wenn du das Spiel jedoch professionell verlegen beziehungsweise einem Verlag anbieten möchtest, muss dein Spiel eine Schöpfungshöhe aufweisen. Wann ein Spiel eine Schöpfungshöhe aufweist, lässt sich pauschal nur schwer beantworten. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Dobble und Kunterbunt basieren auf dem identischen mathematischen Prinzip, die Aufmachung und das Spielgefühl unterscheiden sich jedoch, siehe dazu auch
viewtopic.php?f=5&t=289896.
Schlecht ausgedrückt oder völlig falsch beurteilt.
Ein Spiel muss keine Schöpfungshöhe haben, um veröffentlicht zu werden.
Nur darf es dann jeder kopieren.
Wenn ein Verlag Geld dafür zahlt, obwohl keine ausreichende Schöpfungshöhe gegeben ist, kann sich der Autor darüber freuen. Möglicherweise ist es durchaus sinnvoll für den Verlag, weil das Spiel trotzdem einen Wert haben kann.
Es gilt zu unterscheiden: Handelt es sich bei der neuen Version um
1. ein anderes Design des selben Spiels
2. eine Variante des Spiels, ohne dass die Veränderung eine ausreichende eigene Schöpfungshöhe aufweist
3. eine gravierende Bearbeitung des Spiels, die eine ausreichende Schöpfungshöhe aufweist, aber Wesentliches des Originals erhält
4. eine Bearbeitung, die sich soweit vom Original entfernt, dass dieses nur noch als Inspiration dient, ansonsten aber verblasst.
Vorausgesetzt, dass Original weist eine ausreichende Schöpfungshöhe auf, liegen die Rechte
im Fall 1. und 2. allein beim Urheber des Originals,
im Fall 4. bei dem der "Bearbeitung".
Im Fall 3. hängt es davon ab, ob die Bearbeitung autorisiert ist. In diesem Fall gibt es ein gemeinsames Urheberrecht der Original-Autors und des Bearbeiters an der bearbeiteten Version. Die rechte an der unbearbeiteten Version verbleiben natürlich beim Autor des Originals.
Im Fall einer unautorisierten Bearbeitung bin ich mir nicht völlig sicher, vertrete aber die Meinung, dass der Autor des Originals auch die Bearbeitung "nachentwickeln" darf.
In der Praxis ist es schwierig, die oben genannte Fallunterscheidung klar durchzuführen.
Manches einer solchen Beurteilung bleibt subjektiv. Unter
https://www.reich-der-spiele.de/special ... iedsstelle habe ich mal einen Vorschlag gemacht, wie man damit umgehen kann - wobei es nicht unbedingt eine offizielle Schiedsstelle geben muss. Man kann auch so mal rumfragen.