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abmahnwelle.de und die Marke Memory

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Günter Cornett

abmahnwelle.de und die Marke Memory

Beitragvon Günter Cornett » 30. April 2003, 22:32

Hallo,

http://www.abmahnwelle.de/ ist an sich eine recht gute und nützliche Seite.
Mit ihrem Beitrag zu Memory sind sie meiner Meinung nach übers Ziel hinausgeschossen (wenngleich ihre Kritik wohl nicht in jedem Punkt unberechtigt ist):
http://www.abmahnwelle.de/verein/cm/dis ... 245f63bd85

Im dortigen Forum gibt es bereits eine kleine Diskussion dazu:
http://www.abmahnwelle.de/verein/index. ... 9fc97c8d94
[Lesen als Gast möglich, Schreiben nur mit Anmeldung, geht aber recht unproblematisch.
Sollten die beiden Links nicht funktionieren, muss man sich wohl auch erst anmelden, aber möglicherweise geht es auch ohne Anmeldung.]

Mich interessiert auch, was andere Spieler dazu meinen, insbesondere natürlich die Juristen hier im Forum.

An der Diskussion im Autorenforum habensich ja leider nur wenige beteiligt:
http://www.spielbox.de/phorum4/read.php ... 427&t=1427

Gruß, Günter

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SimonRecords

Re: abmahnwelle.de und die Marke Memory

Beitragvon SimonRecords » 1. Mai 2003, 11:16

In der Diskussion gerade zum Markenrecht in Bezug auf den Namen "Memory" geht es m.M. nach ja tatsächlich um zwei Dinge, die so einfach nicht miteinander in Verbindung gebracht werden können. Einmal um den Namen "Memory" an sich, der geschützt ist, und dann um das Spiel selbst, das in unzähligen Klonen mit eben von "Memory" unterschiedenen Bezeichnungen im Umlauf ist. Wenn jemand sein Spiel Tikal, Java oder Scotland Yard nennt, ist klar, das damit ein Markenname verletzt wird und damit gerechnet werden muß, daß diese Verletzung auch verfolgt wird. Warum sollte das also bei einem Titel wie Memory anders sein

Das Problem ist doch wohl der Erfolg der Marke "Memory" (bei vielleicht seit 40 Jahren verkauften 50 000 000 Exemplaren) - das heißt, das Spielprinzip von Memory ist so sehr in den allgemeinen Sparchgebrauch eingegangen, daß sich jemand, der ein dem Memory ähnliches Spielprinzip auf den Markt bringt, keine Gedanken darüber zu machen scheint, hier vielleicht Markenrecht zu verletzen. Man braucht doch nur in einen beliebigen Spieleladen zu gehen, um dort nach einem Memory-Spiel zu fragen - ich glaube kaum, daß dort dann nur Originale von Ravensburger zur Auswahl stehen werden; die Verkäufer werden wohl eher das Spielprinzip von Memory in der Frage entdecken und dem Kunden entsprechende Spiele vorlegen, welche eben dieses Spielprinzig zum Inhalt haben (und eben auch ganz andere Namen haben können). Auf der Seite der Käufer ist es doch das gleiche, es wird wohl kaum jemand mit der Vorstellung in einen Spieleladen gehen, ein Memory-Spiel zu kaufen und dann zu wissen, daß ein solches eigentlich nur von Ravensburger stammen darf. Wohlgemerkt - ein Spiel mit dem Namen Memory darf nur von Ravensburger sein, ein Klon davon darf nicht Memory heißen, aber trotzdem das gleiche Spielprinzip haben...

Eine andere Frage ist es, inwieweit Markenrecht bei einer so weit verbreiteten Marke dann überhaupt verletzt werden kann. Wenn ein Name bereits seit Jahren, wohl eher schon Jahrzehnten (Bsp. Tempo) als Synonym für ein Spielprinzip und eben nicht für das Spiel selbst gebraucht wird, ist es eine Entscheidungsfrage des die Marke innehabenden Verlages, auf eine solche Verletzung zu reagieren oder nicht oder auch wie.

Um eben dieses Wie scheint es aber im Moment zu gehen - ein Verlag, wie groß auch immer er sein mag, muß damit rechnen, von Ravensburger abgemahnt zu werden, sollte der Eindruck entstehen, daß hier der Name Memory in Zusammenhang mit einem Spiel gebracht wird, welches auf dem Spielprinzig Memory basiert. In diesem Fall darf ja wohl sogar noch nicht einmal mit dem Hinweis auf den Namen Memory geworben werden, selbst wenn das Spiel ganz anders heißen sollte. Der Name wird abgemahnt, nicht das Spiel. Hier muß dann allerdings auch von Fall zu Fall entschieden werden können - es kann ja wohl nicht sein, das ein ganz klar als Fanprodukt zu erkennendes Spiel, das von einer privaten Webseite heruntergeladen werden kann und das zufälligerweise Memory heißt zu einer Abmahnung führt. Gerade in diesen Fällen wird dann weit über das sicher berechtigte Ziel hinausgeschossen. Oder sagen wir es anders - ein solches Verhalten seitens des "Erfinders" (gemeint ist hier derjenige, der ein Memory genanntes Spiel auf seiner Webseite zur Verfügung stellt) ist vielleicht ein Grund, der betreffenden Person eine Abmahnung zukommen zu lassen, nur darf diese eben gerade in diesen Fällen nicht mit Kosten verbunden sein. Eine Mail und der Hinweis auf das Markenrecht sollten doch wohl zuerst einmal genügen. Auch gilt es zu bedenken, daß in diesen Fällen wohl kaum von einem finanziellen Schaden für Ravensburger ausgegangen werden kann bzw. wie ein eventueller Schaden zu beweisen und zu beziffern wäre.

Auf unserer Hochzeitsreise nach Prag haben meine Frau und ich ein Spiel gekauft, das Fantom heißt und ganz offensichtlich eine 1:1 Umsetzung von Scotland Yard ist. Nur liegt hier eben der Spielplan von Prag zugrunde, obwohl die Moldau hier witzigerweise den gleichen Schlenker durch die Stadt macht wie der Fluß in Scotland Yard. Und vor einiger Zeit, glaube ich mich zu erinnern, habe ich einen Bericht über einen russischen Spieleverlag gelesen, der eine 1:1 Umsetzung von Monopoly herausgebracht hat. Und gestern habe ich im Internet eine Umsetzung von Monopoly gesehen, die wohl im Krankenhausmilieu spielt und tatsächlich... Monopoly heißt (ein anderes, weitverbreitetes Spiel, bei dem der Name so sehr Synonym geworden ist, daß alles, was so gespielt wird eben Monopoly heißt - hier kommt allerdings noch hinzu, daß ein Spielplan ausgebreitet wird, man Geld bekommt oder abgeben muß usw.).

Alles nicht so einfach. Die Frage, die ich mir stelle ist also, warum man den von seiten des Ravensburger-Verlages gleich Anwälte zwischenschalten muß, die ja auch bezahlt werden wollen, bzw. gleich mit Entschädigungszahlungen drohen zu müssen. Wie gesagt, eine Fall-zu-Fall-Entscheidung scheint doch vorzuziehen, gerade bezüglich von Fanpojekten, die nicht verkauft, sondern nur bereitgestellt werden. Wie ist es denn z.B. mit Carcassonne? Die Rechtsauffassung von Hans im Glück schein im Augenblick folgende zu sein - wenn jemand auf seiner Homepage Erweiterungen anbietet, so darf er diese auch gegen einen in diesem Fall sogenannten Unkostenbeitrag verkaufen, sofern der Verkauf "einige Dutzend Exemplare" nicht überschreitet (hier wieder mal der Hinweis auf die unsäglichen ebay-Auktionen bei denen diese Dutzend Exemplare fast täglich überschritten werden und somit einen klaren Rechtsverstoß darstellen - würde mich mal interessieren, inwieweit Hans im Glück im Augenblick dagegen vorgeht).

Wie dem auch sei -
Schönen Gruß an wen auch immer...

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Franz-Benno Delonge

Abmahnungen (Memory)

Beitragvon Franz-Benno Delonge » 1. Mai 2003, 21:27

Hallo Günter,
da fühle ich mich angesprochen.
Also, daß in diesen Fällen abgemahnt wird, ist m.E. überhaupt nicht zu beanstanden. "Memory" ist ein echtes Markenzeichen, und niemand muß da ohne Not Trittbrett fahren.
Aber was die Anwaltsrechnungen angeht: Ein nichtkommerzieller "Rechteverletzer" sollte diese exorbitanten Streitwerte einfach nicht akzeptieren. Die wenigsten Nichtjuristen können abschätzen, daß diese Anwaltsgebühren auf mehr oder weniger willkürlich gewählten Gebührenansätzen beruhen. Wenn man sie einfach gar nicht bzw. in deutlich reduzierter Höhe bezahlt, müßte man in einem Rechtsstreit eher gute Chancen haben.
Juristische Grüße
Benno


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