Beitragvon Dietrich » 11. März 2013, 22:54
Moin, moin,
wie ich schon früher schrieb, zeigen BGG-Bewertungen nicht nur persönliche Vorlieben, sondern dienen wie auch die weiteren hinterlegten Daten eher als [b] eigene Spiele-Datenbank[/b]. Siehe dazu die iPad-App von BGG!
Den Fehler begehen also nicht diejenigen, die angeblich schlechte Bewertungen abgeben, sondern die, die an eine objektive, neutrale Bewertung glauben und sich danach richten (Motto: Soundso viele haben doch das Spiel X auf einen Platz unter den ersten einhundert gewählt ,,,!) wollen.
Und wenn dann sogar durch eine nicht ganz nachvollziehbare Bewertung die Abhängigkeit der eigenen Meinung von Fremdbewertungen vor Augen geführt wird, ist exotische Bewertung sogar sinnvoll und entlarvend!
Also, nehmt die Bewertungen so wie es ist, eine (evtl. auch absurde) Meinungsbildung - aber verbieten ...?
Es wäre so, als wollte man die Stimmen der Wähler, die bei der Bundestagswahl nicht eure Partei gewählt haben, deshalb nicht zulassen. Und die Bundestagswahl hat doch wohl größere Auswirkungen als die Spielebewertung bei BGG, oder?
Gruß, Dietrich