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Spielbox: Kennzeichnung von Werbung

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Rei

Spielbox: Kennzeichnung von Werbung

Beitragvon Rei » 30. November 2019, 11:13

In der Sonderausgabe zur SPIEL ist Seite 34-35 ja eine Doppelwerbeseitevon Asmodee, die auf dem ersten Blick wie eine redaktionelle Seite von Spielbox ausschaut.

Hätte man das nicht als Anzeige oder Werbung kennzeichnen müssen? So steht nämlich nur - PR - oben an der Seite, was nach kurzem googlen eigentlich nicht ausreicht.

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Weltherrscher
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Re: Spielbox: Kennzeichnung von Werbung

Beitragvon Weltherrscher » 30. November 2019, 13:14

Müsste wohl, aber wie Du an diesem Recht aktuellen Artikel siehst, ist das Problem durchaus verbreitet:

https://uebermedien.de/36654/wie-schwer ... schreiben/

Auch im Online Bereich, unter anderem BILD fällt da regelmäßig auf. Aber auch die Qualitätsmedien.

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Günter Cornett
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Re: Spielbox: Kennzeichnung von Werbung

Beitragvon Günter Cornett » 30. November 2019, 22:23

Ich sehe in dem heft folgende Unterschiedliche Verfahren von Kennzeichnung:

1. Ganzseitige Anzeigen sind nicht als solche gekennzeichnet (allerdings klar als solche erkennbar)
2. Wenn die Seite mit redaktionellem Text beginnt, sind Anzeigen als solche gekennzeichnet.
3. Ist eine Anzeige oben neben oder über redaktionellem Text gesetzt (oder steht unter einem PR-Artikel, auch eines anderen Verlages), ist sie nicht als solche gekennzeichnet.
4. PR-Artikel sind als PR gekennzeichnet, layoutmäßig aber als Artikel aufgemacht.

Punkt 1. und 3. mögen formal gegen Kennzeichnungspflichten verstoßen, aber sind für mich nicht wirklich problematisch.

Spekulation:
Der Unterschied zwischen PR und Anzeige (egal ob gekennzeichnet) dürfte darin liegen, dass Anzeigen komplett vom Inserierenden gestaltet sind, während PR-Artikel von der Spielbox (oder einem dritten?) im Sinne des Auftraggebers geschrieben und layoutet wurden. Es ist also keine klassische Anzeige, in dieser Form aber auch nicht sauber gekennzeichnet. PR kann eben vieles heißen, früher stand es für Pöppel-Revue.
Und PR in das Layout des spielbox-special zu integrieren, ist eine aktive Verschleierungsaktion.

Da es beim spielbox-special nicht um ein Magazin handelt, das kritisch über Spiele berichtet, sondern um eine Ausgabe, die Produktinformationen enthält, ist der Verstoß insgesamt nicht so schwerwiegend, aber doch peinlich und unnötig. Entlarvend hinsichtlich des Selbstverständnis und unter diesem Aspekt unfreiwillig kritisch-informativ. :)
Im alten spielbox-Forum über mehrere Jahre gesperrt wegen Ankündigung eines Links auf https://boardgamegeek.com/thread/701349 ... rong-cover

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Rei

Re: Spielbox: Kennzeichnung von Werbung

Beitragvon Rei » 3. Dezember 2019, 07:26

Im Heft wird ja auch für ein Schnupperabo geworben. Da ist die falsche Kennzeichnung ein Argument dagegen. Ein zweites ist die fehlende Angaben beim Abo, wie viele Heft im Jahre überhaupt rauskommen. Schließlich wird das Schnupperabo automatisch in ein normales Abo umgewandelt. Zumindest ich habe es nicht gefunden, vielleicht habe ich es auch überlesen gehabt, obwohl ich danach gesucht hatte.

Nochmals nachprüfen kann ich es aber nicht mehr, das Heft ist schon weg.

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Günter Cornett
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Re: Spielbox: Kennzeichnung von Werbung

Beitragvon Günter Cornett » 3. Dezember 2019, 11:17

Es steht schon drin, dass die Spielbox sieben mal im Jahr erscheint, ganz am Anfang auf der Gutschein-Seite.
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Rei

Re: Spielbox: Kennzeichnung von Werbung

Beitragvon Rei » 3. Dezember 2019, 14:57

Dann habe ich es nur nicht entdeckt gehabt, als ich danach gesucht habe. :)

Kenne es bei anderen Aboangeboten auch immer so, dass es direkt beim Preis ala "für xx.xx € im Jahr für x Ausgaben im Jahr" dabei steht.


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