peer schrieb:
>
> Hi,
> weil Tempo verhindert dass es von der Konkurrenz benutzt wird.
> Was du privat zu Taschentüchern sagst ist dein Bier - aber
> deine Taschentücher darfst du nicht als "Tempo" verkaufen
> oder du wirst verklagt.
> Dasselbe gilt für Memory. Beim Walkman hat eben die
> Konkurrenz ihr Produkt als Walkman beschrieben, ohne dass
> Sony was dagegen gemacht hat - deswegen haben sie die Marke
> verloren.
>
> Soweit zu deinem Wissen über Marken... und der Diskussion hier.
>
Ich zitiere mal aus dem Urteil, wobei es hier übrigens um Österreich geht, ob die Marke Walkman in Deutschland noch existiert weiß ich ad hoc nicht.
" Die Klägerin habe nicht behauptet, Aktivitäten dahin entfaltet zu haben, dass "Walkman" nicht als Synonym für die damit gekennzeichneten Waren aufgefasst werde, insbesondere habe sie nicht vorgebracht, sich gegen die Aufnahme ihrer Marke in Wörterbücher, Lexika uäm gewehrt zu haben. Dass die Klägerin während der vergangenen Jahre ihr bekannt werdende Zeichenverletzungen gerichtlich verfolgt habe, sei nicht ausreichend gewesen, eine ins Gewicht fallende Unterscheidungskraft des (beschreibenden) Firmenbestandteils "Walkman" im Bewusstsein der betroffenen Verkehrskreise aufrecht zu erhalten."
Hierzu merke ich an, Tempo steht im Duden, Verklagen alleine reicht nach diesem Urteil nicht aus, man muss aktiv verhindern das eine Marke verwässert. Es muss also auch noch andere Möglichkeiten außerhalb einer Klage geben, die verhindern das eine Marke verwässert, da eine Klage ja allein nicht ausreicht. Tempo scheint also trotz all der Einschränkungen die die Marke schon erlitten hat als Gattungbegriff, es geschafft zu haben die Marke weiterhin am Leben zu erhalten. Hiermit schließt sich natürlich nicht aus, das die alleinige massive Bewerbung einer Marke nicht ausreicht, sondern unter Umständen doch mal eine Klage fällig wird, wenn jemand ein Taschentusch mit der Bezeichnung Tempo vertreibt.
Im Sony Fall war es so, das als der Vertrieb eines anderen Produkts unter dem Namen Walkman geschah, laut Ansicht des Gerichts der Markenschutz schon erloschen war. Eben weil Sony nicht schon vorher Maßnahmen ergriffen hat, auch außerhalb einer Klage die Marke zu schützen.
Hier noch der Link zum kompletten Urteil und der Begründung:
http://www.branding-kaeuffer.com/news/n_d19b.htm