Anzeige

Memory: Ravensburger klagt gegen Apple

Neuigkeiten und Aktuelles
Benutzeravatar
Weltherrscher
Kennerspieler
Beiträge: 1022

Re: Tempo vs Memory

Beitragvon Weltherrscher » 17. November 2011, 14:02

peer schrieb:
>
> Hi,
> weil Tempo verhindert dass es von der Konkurrenz benutzt wird.
> Was du privat zu Taschentüchern sagst ist dein Bier - aber
> deine Taschentücher darfst du nicht als "Tempo" verkaufen
> oder du wirst verklagt.
> Dasselbe gilt für Memory. Beim Walkman hat eben die
> Konkurrenz ihr Produkt als Walkman beschrieben, ohne dass
> Sony was dagegen gemacht hat - deswegen haben sie die Marke
> verloren.
>
> Soweit zu deinem Wissen über Marken... und der Diskussion hier.
>
Ich zitiere mal aus dem Urteil, wobei es hier übrigens um Österreich geht, ob die Marke Walkman in Deutschland noch existiert weiß ich ad hoc nicht.

" Die Klägerin habe nicht behauptet, Aktivitäten dahin entfaltet zu haben, dass "Walkman" nicht als Synonym für die damit gekennzeichneten Waren aufgefasst werde, insbesondere habe sie nicht vorgebracht, sich gegen die Aufnahme ihrer Marke in Wörterbücher, Lexika uäm gewehrt zu haben. Dass die Klägerin während der vergangenen Jahre ihr bekannt werdende Zeichenverletzungen gerichtlich verfolgt habe, sei nicht ausreichend gewesen, eine ins Gewicht fallende Unterscheidungskraft des (beschreibenden) Firmenbestandteils "Walkman" im Bewusstsein der betroffenen Verkehrskreise aufrecht zu erhalten."

Hierzu merke ich an, Tempo steht im Duden, Verklagen alleine reicht nach diesem Urteil nicht aus, man muss aktiv verhindern das eine Marke verwässert. Es muss also auch noch andere Möglichkeiten außerhalb einer Klage geben, die verhindern das eine Marke verwässert, da eine Klage ja allein nicht ausreicht. Tempo scheint also trotz all der Einschränkungen die die Marke schon erlitten hat als Gattungbegriff, es geschafft zu haben die Marke weiterhin am Leben zu erhalten. Hiermit schließt sich natürlich nicht aus, das die alleinige massive Bewerbung einer Marke nicht ausreicht, sondern unter Umständen doch mal eine Klage fällig wird, wenn jemand ein Taschentusch mit der Bezeichnung Tempo vertreibt.

Im Sony Fall war es so, das als der Vertrieb eines anderen Produkts unter dem Namen Walkman geschah, laut Ansicht des Gerichts der Markenschutz schon erloschen war. Eben weil Sony nicht schon vorher Maßnahmen ergriffen hat, auch außerhalb einer Klage die Marke zu schützen.

Hier noch der Link zum kompletten Urteil und der Begründung:

http://www.branding-kaeuffer.com/news/n_d19b.htm

Benutzeravatar
Peter Gustav Bartschat

Re: Schutzlandprinzip

Beitragvon Peter Gustav Bartschat » 17. November 2011, 20:54

Weltherrscher schrieb:
> Außerdem werde ich noch bei kompetenter Stelle nachfragen,
> wie dort die Situation gesehen wird.

Das ist doch exakt das, was die Ravensburger auch getan haben, als sie den Vorgang einem Gericht zur Entscheidung übergeben haben.

MfGPGB

Benutzeravatar
SpieLama
Kennerspieler
Beiträge: 5969
Wohnort: Wiesbaden

Aus für Memory-Apps - zuspieler.de-Artikel

Beitragvon SpieLama » 27. Mai 2017, 11:03

Hinweis: Der folgende Artikel von mir wurde 2012 auf zuspieler.de veröffentlicht. Mehr dazu unter viewtopic.php?f=63&t=390396.

Was haben Ravensburger, die Breckle Matratzenfabrik und AWD Pharma gemeinsam? Alle drei Unternehmen haben sich die Wortmarke "Memory" schützen lassen – für unterschiedliche Bereiche. Spätestens seit gestern wissen Entwickler von iOS-Apps, dass Ravensburger die Rechte an der Wortmarke „Memory“ für Spiele hält. Programmierer müssen Programme aus iTunes entfernen oder sie umbenennen, wenn “Memory“ Bestandteil des Titels ist. Das berichtetet gamasutra.com.

Apple und Ravensburger streiten schon länger über die Verwendung des Wortes „Memory“. Der deutsche Spieleverlag traf 2011 vor dem Landgericht München auf den amerikanischen Hard- und Softwarehersteller. Ravensburger forderte damals Apple auf, Spiele-Apps aus iTunes zu verbannen, die unerlaubterweise den Begriff „Memory“ verwenden. Der Anwalt von Ravensburger beklagte sich in der Süddeutschen Zeitung über das Verhalten des Technikkonzerns. Dieser habe seine Fähigkeit unter Beweis gestellt, innerhalb kürzester Zeit Apps zu sperren, die ihm selbst gehörende Rechte verletzen. „Eigene Markenrechte würden von Apple brutalst möglich wahrgenommen, doch die Rechte anderer nicht“, zitierte die Zeitung den Juristen.

Kein Kommentar von Ravensburger
Bevor Richter ein Urteil fällen konnten, einigten sich Ravensburger und Apple außerhalb des Gerichtssaals. Worauf ist bisher nicht bekannt. Apple verlangt aber nun anscheinend von Spiele-Entwicklern, dass diese den Begriff „Memory“ aus dem Namen ihrer Apps entfernen sollen. Schließlich hielte Ravensburger die Rechte an der Wortmarke „Memory“ in über vierzig Ländern. Ravensburger wollte sich auf unsere Nachfrage hin zu dem Vorfall nicht äußern. Die Pressestelle möchte „ da es sich hier um eine rechtliche Angelegenheit handelt, dazu öffentlich nicht Stellung nehmen."

Betroffene Anbieter haben drei Möglichkeiten. Entweder sie offerieren ihre Programme nur in Ländern, in denen Ravensburger keine Rechte an der Wortmarke „Memory“ hält. Dazu zählen unter anderem die Vereinigten Staaten von Amerika. Oder sie ändern den Titel der App, wenn sie diese international vertreiben wollen. Oder sie entscheiden sich drittens für die kurzfristige Lösung und weichen auf den Google Play Store aus. Hier ist Ravensburger anscheinend noch nicht aktiv geworden, aber das ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit.

Weitere Ravensburger-Marken: Pachisi, Malefiz und Reversi

Wer im Moment im App Store nach "Memory" sucht, findet zahlreiche Treffer. Darunter "Hello Kitty and Friends – Memory Match" oder das "Grollys Memory" von dem deutschen Anbieter Goodbeans. Letzterer hat nach Auskunft einer Mitarbeiterin des Unternehmens keine E-Mail von Apple bekommen. Reagieren muss Goodbeans trotzdem. Schließlich besitzt Ravensburger seit Januar 2000 nicht nur das Recht an der Wortmarke „Memory“ für klassische Spiele, sondern auch für „auf Datenträgern aller Art aufgezeichnete Spiele“, also Apps.

Anbieter von Terminkalender-Apps sind von der Ravensburger-Forderung nicht betroffen. Ihre Programme sind keine Spiele. Keinen Ärger mit Ravensburger bekommen auch alle, die „Memory“ im Zusammenhang mit Bettdecken oder Matratzen verwenden. Dafür hält die Breckle Matratzenfabrik die Rechte. Und AWD Pharma wird allen schreiben, die „Memory“ für „chemische Erzeugnisse für gewerbliche und/oder wissenschaftliche Zwecke“ verwenden.

Übrigens: Ravensburger hat noch andere Wortmarken angemeldet, wie „Mister X“, „tiptoi“ und „Lotti Karotti“. Die Wortmarke „Lotti Karotti“ wurde interessanterweise erst 2007 ins Markenregister eingetragen. Das Spiel schaffte es aber bereits 2002 auf die Auswahlliste zum „Kinderspiel des Jahres“. Ravensburger gehören außerdem die Wortmarken „Pachisi“, „Malefiz“ und „Reversi“. Früher befand sich noch die Wortmarke „San Marco“ im Portfolio. Diese wurde inzwischen gelöscht. Ravensburger hat anscheinend kein Interesse mehr daran. Das gilt auch für „Ali Baba“.


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 49 Gäste